Beschlussvorlage - 2008/179
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Bearbeitung:
- Andrea Riegel
- Verantwortlich:
- Uder, Karl-Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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15.12.2008
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Sachverhalt
Sachlage:
Das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises hat gem. § 67 Abs. 2 Nr. 1 NLO und § 120
Abs. 2 i. V. m. § 119 Abs. 1 NGO in Gemeinden und Samtgemeinden, in denen ein
eigenes Rechnungsprüfungsamt nicht besteht, die Rechnungsprüfung durchzuführen.
Nach
§ 3 Abs. 1 der Satzung des Landkreises Lüneburg über die Erhebung von Gebühren
für die Tätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg richtet
sich die Höhe der Gebühr nach dem Runderlass des Nds. Finanzministers vom
19.06.2001 (Nds. MBl. 2001, S. 419) in der jeweils gültigen Fassung und
betrug 52,- Euro je Stunde. Dabei wurde ganz bewusst auf den genannten
Runderlass Bezug genommen, um bei künftigen Kostenveränderungen eine automatische
Anpassung der Gebührenhöhe zu erreichen.
Der
Nds. Finanzminister hat nunmehr den seit 2004 geltenden Gebührensatz der
Kostenentwicklung angepasst und auf 53,- Euro angehoben. Allerdings wurde der
bisherige Runderlass nicht fortgeschrieben sondern aufgehoben und durch
einen neuen Erlass ersetzt. Damit ist § 3 der obigen Gebührensatzung des
Landkreises insoweit anzupassen, als dass der jetzt gültige Runderlass
Grundlage der Gebührenhöhe wird.
Im
Rahmen der dadurch notwendigen Satzungsänderung sollten noch folgende Aspekte
berücksichtigt werden:
Mit
der obigen Gebührensatzung des Landkreises Lüneburg wurde kooperationsweit eine
einheitliche Prüfgebühr festgelegt. Dies hatte für die Gemeinden und
Samtgemeinden des Landkreises Lüneburg eine Gebührensteigerung von 40,- Euro
auf 52,- Euro pro Stunde zur Folge. Insoweit sollte die jetzige
Gebührenanpassung nicht rückwirkend ab 01.01.2008 erfolgen, wie der Runderlass
des Nds. Finanzministers dies grundsätzlich zulässt, sondern erstmals für die
Prüfung der Jahresrechnungen ab dem Rechnungsjahr 2008 erhoben werden. Damit
würde sich die Gebührenerhöhung frühestens im Jahr 2009 auswirken.
Weiterhin
sollte aus Gründen der Klarheit und der Gebührengerechtigkeit berücksichtigt
werden, dass sich die Gebührenhöhe für die Prüfungen bis einschließlich des
Rechnungsjahres 2006 (das letzte Jahr vor der Kooperation der
Rechnungsprüfungsämter) nach den bis dahin geltenden Gebührenregelungen der
jeweiligen Kooperationspartners richtet.
Letztlich
sollte eine Rundungsvorschrift sicherstellen, dass nur volle Eurobeträge in
Rechnung gestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,1 kB
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