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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg wird entsprechend dem vorgelegten Entwurf eines Gesellschaftsvertrages Gesellschafter der neuen, kreisübergreifenden Flusslandschaft Elbe GmbH. Die Gesellschaft soll zum 01.01.2009 gegründet werden.

 

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zunächst 27.000 €. Davon übernimmt der Landkreis Lüneburg 13.500 €. Im Verlauf des Jahres 2009 überträgt er eine Stammeinlage von 4.500 € auf den Flusslandschaft Elbe e. V.

 

Die neue GmbH übernimmt u. a. zentrale Vermarktungsaufgaben. Sie wird darüber hinaus das nationale und internationale Marketing verstärken.

 

Die Gesellschaft steht weiteren Landkreisen, die an der Elbe zwischen Hamburg und Magdeburg liegen, offen.

 

Die Flusslandschaft Elbe GmbH erhält vom Landkreis Lüneburg beginnend ab 2008 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 60.000 €. Diese Verpflichtung gilt zunächst für die Dauer von 5 Jahren.

 

Die Zahlung der Stammeinlage von 13.500 € wird als außerplanmäßige Ausgabe beschlossen. Als Deckung dienen Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 02.7901.3400 - Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen.

 

Der Kreistag ermächtigt den Kreisausschuss, Änderungen des Gesellschaftsvertrages zu beschließen.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 08.12.2008:

Dem Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 08.12.2008 wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

In Abstimmung mit dem Kooperationspartner Landkreis Harburg wurde der anliegende Vertragsentwurf für eine neue Tourismus-GmbH für die Elbe analog zur Lüneburger Heide GmbH entwickelt.

 

Hintergrund:

Der Bereich der Mittleren Elbe (Hamburg stromaufwärts) wird bis heute nicht zentral touristisch wahrgenommen und vermarktet, obwohl weitgehend ähnliche naturräumliche und touristische Angebotspotenziale bestehen. In der Vergangenheit hat es zahlreiche Ansätze und Vorschläge gegeben, eine zentrale Tourismusvermarktungs- und Entwicklungsagentur für die „Destination Elbe“ zu etablieren – bisher allerdings ohne Ergebnis; immer noch stehen viele heterogene Ansätze zur touristischen Vermarktung „nebeneinander“ und sind nicht oder nicht ausreichend vernetzt.

 

Unter Federführung der Samtgemeinde Scharnebeck und der Stadt Bleckede wurde Mitte 2007 ein erstes Treffen aller Elbanliegergemeinden in den Landkreisen Lüneburg und Harburg initiiert. Ziel war es, abzufragen, wie groß die Bereitschaft der beteiligten Kommunen ist, auf dem touristischen Gebiet unter dem verbindenden Begriff „Elbe“ zusammenzuarbeiten. Grundlage für diese Initiative war das „Touristische Zukunftskonzept Lüneburger Heide / Elbtalaue“, das im März 2007 vom Europäischen Tourismus-Institut im Auftrag des Landes Niedersachsen vorgelegt wurde. Die Gutachter machten deutlich, dass im Nordosten Niedersachsens sowohl die Lüneburger Heide als auch die Elbe als eigene Destinationen vermarktet werden sollten. In der Folge beauftragte die LEADER-Gruppe Elbtalaue daher das Tourismusbüro ProjectM, die konzeptionellen Grundlagen für die Einrichtung einer „Flusslandschaft Elbe GmbH“ zu schaffen.

 

Zielsetzung:

Zielsetzung ist es, über die Bündelung des touristischen Potenzials und Marketings den Markt „Elbe“ mit den Wachstumssegmenten „Fahrradurlaub“ und „Natururlaub“ optimal zu erschließen, im touristischen Markt sichtbar zu machen und darüber Wertschöpfung zu generieren. Aus Sicht der Initiatoren ist der Aufbau der Elbe als Destination eine Grundvoraussetzung, um die erforderliche Trendumkehr zur Neugewinnung von Gästen herbeizuführen und die Flusslandschaft Elbe damit als künftige touristische Wachstumsregion zu etablieren. Die Flusslandschaft Elbe GmbH dient damit dem Zweck, den Tourismus als Wirtschaftsfaktor für die Region zu erhalten und auszubauen. Angestrebt wird eine Steigerung der Wertschöpfung in der Region durch mehr Tagesgäste und höhere Übernachtungszahlen in einem absehbaren Zeitraum. Die Kernkompetenzen „Radtourismus“, „Wassertourismus“ und „Naturerlebnis“ sind Basis für die Profilierung der Destination als Zielgebiet für naturorientierte und naturschonende Tourismusformen in Verbindung mit Outdoor-Aktivitäten.

 

Aufgaben:

Die Flusslandschaft Elbe GmbH soll als zentraler Ansprechpartner für Tourismus in der Region gesehen werden und demzufolge drei Hauptfunktionen übernehmen:

 

·        Bündelung der touristischen Aktivitäten auf allen Ebenen (Bündelungsfunktion)

·        Koordination aller touristischen Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelarbeiten und evtl. sogar widersprechenden Maßnahmen (Koordinierungsfunktion) und

·        Beförderung touristischer Maßnahmen im Sinne der Schwerpunktthemen (Impulsfunktion).

 

Dabei besetzt die Flusslandschaft Elbe GmbH im Wesentlichen drei Aufgabenfelder:

 

·        Angebots- und Produktentwicklung

 

·        Kommunikation und Vertrieb

 

·        begleitende touristische Regionalentwicklung (Impulsgeber und Koordinator).

 

Wesentliche Ziele sind die Steigerung der Wertschöpfung und die Verbesserung der Qualität im Tourismus. Insgesamt ist die Arbeit der Flusslandschaft Elbe GmbH auf die Wahrnehmung regionaler Aufgaben konzentriert, das Marketing ist überregional und auf die Kommunikation der Schwerpunktthemen ausgerichtet.

 

Einbindung der Nachbarkreise:

Ziel der Landkreise Lüneburg und Harburg ist, auch die Landkreise Lüchow-Dannenberg und Ludwigslust als Gesellschafter der Flusslandschaft Elbe GmbH zu gewinnen. Diesbezüglich sind zahlreiche Gespräche –zuletzt am 23.10.2008- geführt worden.

 

Im Gegensatz zu den Landkreisen Lüneburg und Harburg verfügen die Landkreise Lüchow-Dannenberg und Ludwigslust über Tourismus-Organisationen, die sich mit dem Elbetourismus befassen. Die Landkreise Lüchow-Dannenberg und Ludwigslust sind nicht bereit, diese Strukturen in Frage zu stellen. Sie sind aber an einem übergeordneten Dachmarketing interessiert, das sich mit gemeinsamem Logo, Internetauftritt und Messepräsenz befasst.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat seine touristischen Aufgaben gemeinsam mit seinen Samtgemeinden auf die Elbtalaue-Wendland Touristik GmbH (EWT) übertragen. Die Gesellschafterversammlung der EWT hat beschlossen anstelle des Landkreises Lüchow-Dannenberg Gesellschafterin der Flusslandschaft Elbe GmbH zu werden und dabei dieselbe Stammeinlage und denselben laufenden Beitrag zu erbringen. Diese Lösung entspricht nicht den Aussagen des ETI-Gutachtens, das eine Einbindung der Landkreise vorgeschlagen hat.

 

Die EWT hat ihre Beteiligung an den Beitritt des Landkreises Ludwigslust geknüpft.

Der Landkreis Ludwigslust ist nicht bereit, der Flusslandschaft Elbe GmbH mit einem gleichwertigen Gesellschaftsanteil und einem laufenden finanziellen Beitrag beizutreten. Er verweist auf die Tourismusstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Derzeit steht der Weg für eine Gesellschafterstellung der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Ludwigslust nicht offen. Sie sind aber zu Kooperationen insbesondere im Dachmarketing und bei der Beantragung von Fördermitteln bereit.

 

Die Flusslandschaft Elbe GmbH soll auch für weitere Landkreise entlang der Elbe im Raum zwischen Hamburg und Magdeburg offen sein. Zurzeit besteht in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Elbe (KAG) und beim Kreis Lauenburg noch kein konkretes Interesse an einer Gesellschafterstellung. Die Mitglieder der  KAG sind aber an einem gemeinsamen Dachmarketing interessiert. Insofern ergeben sich unmittelbar Kooperationspotenziale.

 

 

 

Um schon im Jahr 2009 handlungsfähig zu sein, wird eine Gründung der Flusslandschaft Elbe GmbH mit den Landkreisen Lüneburg und Harburg vorgeschlagen, wobei die Aufnahme weiterer Landkreise ausdrücklich begrüßt wird. Dies bezieht sich auf alle Landkreise entlang der Elbe von Hamburg bis Magdeburg.

 

Einbindung der Privatwirtschaft:

Ebenso wie bei der Lüneburger Heide GmbH sollen Erfahrungen, Know-how und Ressourcen der touristischen Leistungsanbieter in die neue Flusslandschaft Elbe GmbH eingebunden werden. Parallel zur GmbH-Gründung ist daher die Gründung des „Flusslandschaft Elbe e. V.“ als Plattform touristischer Leistungsanbieter / Verkehrsvereine angedacht. Wegen der Besonderheiten der Strukturen an der Elbe kommt hier auch eine Beteiligung von Verkehrsvereinen in Betracht. Der Verein soll spätestens Anfang 2009 gegründet werden.

 

Erst zu diesem Zeitpunkt könnte der Verein die Stellung eines Gesellschafters erwerben. Dies sollte durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen von den Landkreisen Lüneburg und Harburg auf den Verein geschehen. In der Zwischenzeit würden die beiden Landkreise vorübergehend höhere Stammeinlagen halten.

 

Sollte aber bereits in 2008 eine Vereinsgründung möglich sein, sollte dies auch geschehen.

 

Einbindung der Gemeinden:

Entsprechend der Empfehlung im ETI-Gutachten sollen Gemeinden nicht direkt an der GmbH als Gesellschafter beteiligt werden, um eine regionale Vermarktung nicht zu erschweren. Die Gemeinden an der Elbe verfügen in den Landkreisen Lüneburg und Harburg nicht über eine örtliche touristische Vermarktungsstruktur. Auch den Gemeinden steht die Mitgliedschaft im Flusslandschaft Elbe e. V. offen. Dadurch wäre eine indirekte Einbindung ermöglicht.

 

Ressourcenausstattung und Finanzierungsschlüssel:

 

Das gezeichnete Stammkapital soll 27.000 € betragen, wovon die beiden Landkreise zunächst je 13.500 € übernehmen. Nach Gründung des Flusslandschaft Elbe e.V. übertragen ihm beide Landkreise je 3.500 € als Gesellschaftsanteil. Damit hätten alle Gesellschafter gleiche Anteile von 9.000 €. Ist die Gründung des Vereins schon in 2008 durchführbar, zeichnen die Gesellschafter gleich 9.000 € als Stammeinlage.

 

Der jährliche Zuschuss an die Flusslandschaft Elbe GmbH beträgt für jeden der beteiligten niedersächsischen Landkreise einheitlich 60.000 Euro.

 

Die Flusslandschaft Elbe GmbH würde vom Start an über ein Finanzvolumen von zunächst 120.000 Euro p. a. verfügen, solange nur die Landkreise Harburg und Lüneburg Gesellschafter sind. Vom Verein Flusslandschaft Elbe e.V. ist ein weiterer Finanzbeitrag zu erwarten. Darüber hinaus ist die Akquise von weiteren Mitteln für die Aufbauphase in Vorbereitung (u. a. EFRE-Tourismus, Förderfonds Hamburg-Niedersachsen).

 

Um Synergien zu nutzen, sollten vorhandene Infrastrukturen kostengünstig genutzt werden. Das gilt insbesondere für Büroraum, Internetauftritt und Buchungssysteme.

 

Zeitplanung:

Die Gründung der neuen Tourismus-GmbH soll wie geplant zum Jahresende 2008 erfolgen, im Anschluss wird die Einstellung einer Geschäftsführung erfolgen. Die GmbH soll ab Anfang nächsten Jahres in das Marketing-Geschäft einsteigen.

 

Controlling:

Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag wird die Arbeit der Flusslandschaft Elbe GmbH spätestens zum Ende des vierten Gesellschaftsjahrs (2012) extern evaluiert.

 

Ergänzende Sachlage vom 11.11.2008:

Der Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV hat dem Beschlussvorschlag am 05.11.2008 einstimmig zugestimmt.

 

Am 10.11.2008 fand im Rathaus Winsen/Luhe eine weitere Besprechung mit dem Landkreis Harburg und den Hauptverwaltungsbeamten der Samtgemeinden/Gemeinden an der Elbe aus den Landkreisen Lüneburg und Harburg statt. Dabei wurde die aus dieser Sitzungsvorlage ersichtliche Linie einvernehmlich bestätigt. Die Samtgemeinden und Gemeinden sollen danach nicht Gesellschafter der GmbH werden und keinen eigenen direkten Finanzbeitrag erbringen. Sie sollen Leistungen der Flusslandschaft Elbe GmbH gegen Entgelt in Anspruch nehmen. Auf diese Weise werden sie einen leistungsbezogenen finanziellen Beitrag zum Betrieb der Flusslandschaft Elbe GmbH erbringen.

 

Zur Begleitung des Gründungsprozesses und der weiteren Schritte wurde eine verwaltungsseitige Arbeitsgruppe gebildet, die aus vier Vertretern besteht – je zwei Vertreter der Landkreise und der gemeindlichen Ebene aus dem Bereichen Harburg und Lüneburg.

 

Die Arbeitsgruppe wird sich zum ersten Mal am 18.11.2008 in der Kreisverwaltung Lüneburg treffen.

 

Ziel ist die Gründung der GmbH noch im Jahre 2008. Vorläufig wurde als Notartermin der 19.12.2008 benannt.

 

Ergänzende Sachlage vom 08.12.2008:

Die aktuelle Fassung des Entwurfs des Gesellschaftsvertrages für die Flusslandschaft Elbe GmbH vom 08.12.2008 ist als Anlage beigefügt. Enthalten sind einige redaktionelle Änderungen.

 

Als Sitz der GmbH ist Bleckede vorgesehen. Im Vorfeld wurden alle Anliegergemeinden/Samtgemeinden angeschrieben, um sich für den Sitz der Flusslandschaft Elbe GmbH zu bewerben. Am Standort Bleckede steht das Elbschloss zur Verfügung, das eine symbolische monatliche Miete von 99 Cent/m² und eine Nebenkostenpauschale von 50 Euro/m² berechnen möchte. Wichtig ist, dass im Elbschloss Erweiterungs-möglichkeiten bestehen. Im Übrigen können Sitzungsräume und technische Einrichtungen mitbenutzt werden. Zur Verfügung stehen für logistische Arbeiten auch die Möglichkeiten der Elbschloss GmbH.

 

Gründungs- und Interimsgeschäftsführer soll Herr Axel Schlemann werden. Er ist Kreisnaturschutzbeauftragter und Mitarbeiter der Elbschloss Bleckede GmbH. In dieser Funktion ist er bereits für touristische Aufgaben an der Elbe verantwortlich.

 

Die Stelle der Geschäftsführung soll unmittelbar nach Gründung ausgeschrieben und besetzt werden.

 

Der Notartermin zur Gründung ist für den 19.12.2008 vorgesehen.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

05.11.2008 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2008 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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