Beschlussvorlage - 2008/209
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg in den Aufgabenbereichen der Gleichstellungsbeauftragten und bei der Einrichtung und dem Betrieb eines Familienbüros
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Andrea Riegel
- Verantwortlich:
- Maul, Hans-Richard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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15.12.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Frau
Christine Ullmann bleibt als Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis
Lüneburg bestellt. Sie wird dafür ab 01.01.2009 mit der Hälfte der regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit eingesetzt.
Der
Kreistag nimmt Kenntnis davon, dass Frau Ullmann mit der anderen Hälfte der
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Hansestadt Lüneburg zugewiesen wird,
um dort nach Berufung durch den Rat ebenfalls als Gleichstellungsbeauftragte
tätig zu werden.
Der
Landrat wird ermächtigt, dazu die in der Anlage beigefügte Vereinbarung, die
auch Regelungen bezüglich der Zuweisung der städtischen Bediensteten Frau
Christa Holste zur Leitung des Familienbüros von Hansestadt und Landkreis
Lüneburg enthält, abzuschließen.
Ergänzender
Beschlussvorschlag vom 18.11.2008:
Frau
Christine Ullmann bleibt als Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis
Lüneburg bestellt. Sie wird dafür ab 01.01.2009 mit der Hälfte der regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit eingesetzt.
Der
Kreistag nimmt Kenntnis davon, dass Frau Ullmann mit der anderen Hälfte der
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit an die Hansestadt Lüneburg abgeordnet
wird, um dort nach Berufung durch den Rat ebenfalls als Gleichstellungsbeauftragte
tätig zu werden.
Der
Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung, die auch Regelungen
bezüglich der Tätigkeit der Leiterin des Familienbüros der Hansestadt Lüneburg
für den Landkreis Lüneburg enthält, abzuschließen.
Sachverhalt
Sachlage:
Im
ersten Halbjahr 2007 wurde seitens der Verwaltungen von Hansestadt und
Landkreis Lüneburg geprüft, ob und inwieweit sich Synergieeffekte durch eine
interkommunale Zusammenarbeit im Aufgabenbereich der
Gleichstellungsbeauftragten und bei der Einrichtung und dem Betrieb eines
Familienbüros für Hansestadt und Landkreis Lüneburg ergeben könnten.
Dabei
zeichnete sich alsbald ab, dass für den Aufgabenbereich des Familienbüros eine
ansonsten neu zu schaffende Stelle ( je 0,5 bei Hansestadt und Landkreis)
eingespart werden könnte, wenn es gelingen würde, für Hansestadt und Landkreis
Lüneburg eine gemeinsame Gleichstellungsbeauftragte, die für jede Kommune mit
der Hälfte ihrer regelmäßigen Arbeitszeit tätig wäre, zu bestellen. Dann könnte
die andere Stelleninhaberin mit ihrer Stelle im Familienbüro eingesetzt werden
und dort jeweils zur Hälfte für Hansestadt und Landkreis Lüneburg tätig werden.
Nach Gesprächen mit beiden Gleichstellungsbeauftragten, Frau Holste und Frau
Ullmann, wurde Einvernehmen darüber erzielt, Frau Holste für die Aufgaben des
Familienbüros vorzusehen und Frau Ullmann weiter als Gleichstellungsbeauftragte
einzusetzen.
Die
Überlegungen waren zwischenzeitlich dem Niedersächsischen Ministerium für
Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) bekannt geworden. Mit Erlass vom
05.06.2007 wies das MS darauf hin, dass dortigen Erachtens eine Mehrfachbeauftragung
im Hinblick auf eine nicht mögliche Wahrnehmung zweier Hauptberufe im Sinne der
§§ 5 a NGO, 4 a NLO unzulässig sei.
In
einem gemeinsamen Bericht von Hansestadt und Landkreis Lüneburg wurde dem MS
und dem Ministerium für Inneres Sport und Integration (MI) berichtet, dass die
seitens des MS dargelegte Rechtsauffassung von beiden kommunalen Partnern als
bedenklich angesehen werde. Des Weiteren wurden nochmals die Gründe genannt,
die aus Sicht der beiden Kommunen für eine Zulässigkeit der Doppelbenennung
sprechen und das MI als Kommunalaufsichtsbehörde um Bewertung gebeten.
Herr
Minister Schünemann selbst hat mit Schreiben vom 24. Juli 2008 in der
Angelegenheit geantwortet und mitgeteilt, dass diese Initiative zur
interkommunalen Zusammenarbeit bei ihm auf besonderes Interesse gestoßen sei.
Er halte es zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung für unverzichtbar, die
Potentiale für eine interkommunale Zusammenarbeit zu erkennen und
auszuschöpfen. Die im Zusammenhang mit der beabsichtigten Bestellung der
Gleichstellungsbeauftragten aufgeworfenen rechtlichen Fragen seien in seinem
Hause mit dem Ergebnis geprüft worden, dass kein Anlass zu einer
kommunalaufsichtlichen Beanstandung bestehe. Er würde sich freuen, wenn die
gesteckten Ziele erreicht werden könnten, insbesondere wenn die beabsichtigten
Synergieeffekte bei der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten eintreten würden
und bat um einen Bericht über die gewonnenen Erfahrungen nach etwa zwei Jahren.
Auf
der Grundlage dieses Erlasses wurde dann die in der Anlage beigefügte
Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Aufgabenbereichen der
Gleichstellungsbeauftragten und bei der Einrichtung und den Betrieb eines
Familienbüros zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg abgestimmt.
Darin
ist vorgesehen, dass die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg,
Frau Christine Ullmann, ab 01.01.2009 mit der Hälfte der regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigten zur Dienstleistung an die
Hansestadt Lüneburg abgestellt wird. Dementsprechend steht sie als
Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Lüneburg nur noch mit 50 von
Hundert ihrer Arbeitszeit zur Verfügung.
Die
Gremien der Hansestadt Lüneburg werden parallel zum Beratungsgang dieser
Vorlage die Bestellung von Frau Ullmann zur Gleichstellungsbeauftragen für die
Hansestadt Lüneburg beraten.
In
der anliegenden Vereinbarung ist ebenfalls die Zusammenarbeit bei Einrichtung
und Betrieb eines Familienbüros aufgenommen.
Die
Verwaltung empfiehlt dem Kreistag, die Bestellung von Frau Christine Ullmann
als Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Lüneburg ab 01.01.2009
dahingehend abzuändern, dass sie für diese Tätigkeit mit der Hälfte der
regelmäßigen Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Tarifmitarbeiterin eingesetzt
wird. Des Weiteren ist zur Kenntnis zu nehmen, dass sie mit der anderen Hälfte
der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit als Gleichstellungsbeauftragte der
Hansestadt Lüneburg tätig sein wird. Abschließend bleibt den Landrat zu ermächtigen,
die dazu notwendige Vereinbarung abzuschließen.
Ergänzende Sachlage vom
18.11.2008:
Die
Hansestadt Lüneburg hat am 06.11.2008, wie im AFP am 11.11.2008 berichtet, weitere
Änderungen zum zuvor abgestimmten Entwurf der Vereinbarung gewünscht. Diese
betrafen allein die Kompensationsregelung für die Abordnung der
Gleichstellungsbeauftragen Frau Ullmann.
Im
Rahmen der Nachverhandlungen konnte Einvernehmen darüber erzielt werden, dass von
der vorher konkret formulierten Zuweisung bzw. Abordnung der Leiterin des
Familienbüros der Hansestadt Lüneburg an den Landkreis mit der Hälfte der
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit abgesehen werden kann.
Stattdessen
wird seitens der Hansestadt gewährleistet, dass die Leiterin des Familienbüros
der Hansestadt Lüneburg mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit
Tätigkeiten im Interesse des Landkreises Lüneburg ausführt. Einzelheiten dazu
sind in § 3 der Vereinbarung aufgenommen worden.
Die
aktualisierte Fassung des Vereinbarungstextes mit dem Stand 12.11.2008 liegt
als Anlage bei.
