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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Frau Christine Ullmann bleibt als Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Lüneburg bestellt. Sie wird dafür ab 01.01.2009 mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eingesetzt.

Der Kreistag nimmt Kenntnis davon, dass Frau Ullmann mit der anderen Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Hansestadt Lüneburg zugewiesen wird, um dort nach Berufung durch den Rat ebenfalls als Gleichstellungsbeauftragte tätig zu werden.

Der Landrat wird ermächtigt, dazu die in der Anlage beigefügte Vereinbarung, die auch Regelungen bezüglich der Zuweisung der städtischen Bediensteten Frau Christa Holste zur Leitung des Familienbüros von Hansestadt und Landkreis Lüneburg enthält, abzuschließen.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 18.11.2008:

Frau Christine Ullmann bleibt als Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Lüneburg bestellt. Sie wird dafür ab 01.01.2009 mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eingesetzt.

Der Kreistag nimmt Kenntnis davon, dass Frau Ullmann mit der anderen Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit an die Hansestadt Lüneburg abgeordnet wird, um dort nach Berufung durch den Rat ebenfalls als Gleichstellungsbeauftragte tätig zu werden.

 

Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung, die auch Regelungen bezüglich der Tätigkeit der Leiterin des Familienbüros der Hansestadt Lüneburg für den Landkreis Lüneburg enthält, abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Im ersten Halbjahr 2007 wurde seitens der Verwaltungen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg geprüft, ob und inwieweit sich Synergieeffekte durch eine interkommunale Zusammenarbeit im Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten und bei der Einrichtung und dem Betrieb eines Familienbüros für Hansestadt und Landkreis Lüneburg ergeben könnten.

 

Dabei zeichnete sich alsbald ab, dass für den Aufgabenbereich des Familienbüros eine ansonsten neu zu schaffende Stelle ( je 0,5 bei Hansestadt und Landkreis) eingespart werden könnte, wenn es gelingen würde, für Hansestadt und Landkreis Lüneburg eine gemeinsame Gleichstellungsbeauftragte, die für jede Kommune mit der Hälfte ihrer regelmäßigen Arbeitszeit tätig wäre, zu bestellen. Dann könnte die andere Stelleninhaberin mit ihrer Stelle im Familienbüro eingesetzt werden und dort jeweils zur Hälfte für Hansestadt und Landkreis Lüneburg tätig werden. Nach Gesprächen mit beiden Gleichstellungsbeauftragten, Frau Holste und Frau Ullmann, wurde Einvernehmen darüber erzielt, Frau Holste für die Aufgaben des Familienbüros vorzusehen und Frau Ullmann weiter als Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen.

 

Die Überlegungen waren zwischenzeitlich dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) bekannt geworden. Mit Erlass vom 05.06.2007 wies das MS darauf hin, dass dortigen Erachtens eine Mehrfachbeauftragung im Hinblick auf eine nicht mögliche Wahrnehmung zweier Hauptberufe im Sinne der §§ 5 a NGO, 4 a NLO unzulässig sei.

 

In einem gemeinsamen Bericht von Hansestadt und Landkreis Lüneburg wurde dem MS und dem Ministerium für Inneres Sport und Integration (MI) berichtet, dass die seitens des MS dargelegte Rechtsauffassung von beiden kommunalen Partnern als bedenklich angesehen werde. Des Weiteren wurden nochmals die Gründe genannt, die aus Sicht der beiden Kommunen für eine Zulässigkeit der Doppelbenennung sprechen und das MI als Kommunalaufsichtsbehörde um Bewertung gebeten.

 

Herr Minister Schünemann selbst hat mit Schreiben vom 24. Juli 2008 in der Angelegenheit geantwortet und mitgeteilt, dass diese Initiative zur interkommunalen Zusammenarbeit bei ihm auf besonderes Interesse gestoßen sei. Er halte es zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung für unverzichtbar, die Potentiale für eine interkommunale Zusammenarbeit zu erkennen und auszuschöpfen. Die im Zusammenhang mit der beabsichtigten Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten aufgeworfenen rechtlichen Fragen seien in seinem Hause mit dem Ergebnis geprüft worden, dass kein Anlass zu einer kommunalaufsichtlichen Beanstandung bestehe. Er würde sich freuen, wenn die gesteckten Ziele erreicht werden könnten, insbesondere wenn die beabsichtigten Synergieeffekte bei der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten eintreten würden und bat um einen Bericht über die gewonnenen Erfahrungen nach etwa zwei Jahren.

 

Auf der Grundlage dieses Erlasses wurde dann die in der Anlage beigefügte Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Aufgabenbereichen der Gleichstellungsbeauftragten und bei der Einrichtung und den Betrieb eines Familienbüros zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg abgestimmt.

 

Darin ist vorgesehen, dass die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg, Frau Christine Ullmann, ab 01.01.2009 mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigten zur Dienstleistung an die Hansestadt Lüneburg abgestellt wird. Dementsprechend steht sie als Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Lüneburg nur noch mit 50 von Hundert ihrer Arbeitszeit zur Verfügung.

 

Die Gremien der Hansestadt Lüneburg werden parallel zum Beratungsgang dieser Vorlage die Bestellung von Frau Ullmann zur Gleichstellungsbeauftragen für die Hansestadt Lüneburg beraten.

 

In der anliegenden Vereinbarung ist ebenfalls die Zusammenarbeit bei Einrichtung und Betrieb eines Familienbüros aufgenommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Kreistag, die Bestellung von Frau Christine Ullmann als Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Lüneburg ab 01.01.2009 dahingehend abzuändern, dass sie für diese Tätigkeit mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Tarifmitarbeiterin eingesetzt wird. Des Weiteren ist zur Kenntnis zu nehmen, dass sie mit der anderen Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit als Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lüneburg tätig sein wird. Abschließend bleibt den Landrat zu ermächtigen, die dazu notwendige Vereinbarung abzuschließen.

 

Ergänzende Sachlage vom 18.11.2008:

Die Hansestadt Lüneburg hat am 06.11.2008, wie im AFP am 11.11.2008 berichtet, weitere Änderungen zum zuvor abgestimmten Entwurf der Vereinbarung gewünscht. Diese betrafen allein die Kompensationsregelung für die Abordnung der Gleichstellungsbeauftragen Frau Ullmann.

 

Im Rahmen der Nachverhandlungen konnte Einvernehmen darüber erzielt werden, dass von der vorher konkret formulierten Zuweisung bzw. Abordnung der Leiterin des Familienbüros der Hansestadt Lüneburg an den Landkreis mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit abgesehen werden kann.

 

Stattdessen wird seitens der Hansestadt gewährleistet, dass die Leiterin des Familienbüros der Hansestadt Lüneburg mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit Tätigkeiten im Interesse des Landkreises Lüneburg ausführt. Einzelheiten dazu sind in § 3 der Vereinbarung aufgenommen worden.

 

Die aktualisierte Fassung des Vereinbarungstextes mit dem Stand 12.11.2008 liegt als Anlage bei.

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Beschlüsse

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