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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/227

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreisrätin/ dem Kreisrat wird mit Wirkung vom 01.01.2009 monatlich eine Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 NKBesVO in der Höhe von derzeit 153,39 € gewährt.

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Sachverhalt

Sachlage:

Mit Kreistagsbeschluss vom 01.09.1986 wurden die Dienstaufwandsentschädigungen für den damaligen Oberkreisdirektor und seinen allgemeinen Vertreter nach § 8 der niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung a. F. (NKBesVO) auf monatlich 600,- DM für den Hauptverwaltungsbeamten und monatlich 400,- DM für seinen allgemeinen Vertreter festgesetzt. Die Aufwandsentschädigungen entsprechen den nach der NKBesVO zulässigen monatlichen Höchstsätzen.

 

Der Landrat und der Erste Kreisrat erhalten weiterhin nach den Vorschriften der NKBesVO eine Aufwandsentschädigungen in der Höhe von derzeit 306,78 € bzw. 204,52 €.

 

Nach § 3 NKBesVO vom 18.04.2002 (Nds. GVBl. S. 126) zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.08.2007 (Nds. GVBl. S.421) besteht die Möglichkeit neben der Hauptverwaltungsbeamtin/ dem Hauptverwaltungsbeamten und seiner allgemeinen Vertreterin/ seinem allgemeinen Vertreter auch den weiteren Beamtinnen oder Beamten auf Zeit eine Aufwandsentschädigung zu gewähren. Diese darf bei Landkreisen eine monatlichen Höchstsatz von 153,39 € nicht übersteigen.

 

Nach Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg besteht seit 02.05.2007 die Möglichkeit, außer der Landrätin/ dem Landrat und die allgemeine Vertreterin/ dem allgemeinen Vertreter noch eine weitere leitende Beamtin/ einen weiteren leitenden Beamten in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.

 

Mit Wirkung vom 01.05.2008 wurde die Kreisrätin Frau Monika Scherf als leitende Beamtin in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen, eine Aufwandsentschädigung im Sinne der NKBesVO wird derzeit nicht gezahlt.

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Beschlüsse

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15.12.2008 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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