Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/226

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.          Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, der zufolge Schülerinnen und Schüler aus Hansestadt Lüneburg und Fläche des Landkreises Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule ermöglicht wird.

2.          Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vertrag nach Ziffer 1 mit der Hansestadt Lüneburg zu vereinbaren, dass diese berechtigt und verpflichtet ist, für die Integrierte Gesamtschule einen Schulbezirk über die gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg festzulegen.

3.          Der Landkreis Lüneburg geht davon aus, dass die im Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden zusätzlichen Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und bestehenden Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen werden.  Sollten darüber hinaus unabgedeckte Kosten entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt entsprechend dem Verhältnis der Schülerzahl vereinbaren.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

12.11.2008 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2008 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung