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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2009/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Mehrjahresprogramm (MJP) 2010 bis 2014 für den Straßen-, Brücken- und Radwegebau wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Für die Erstellung der Anträge der Straßen-, Radwege- und Brückenbaumaßnahmen zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (MJP) gemäß VVG bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Außenstelle Lüneburg, ist die Fortschreibung des MJP des Landkreises erforderlich.

Die Werksleitung hat ein entsprechendes MJP erstellt und legt dieses zur Beratung und Beschlussfassung vor (s. Anlage). Die dort aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Kriterien des GVFG (analog).

 

Anmerkungen:

1.                   Das MJP entspricht im wesentlichen dem MJP vom Jahr 2008 (s. Vorlagen-Nr. 2008/311) für die Jahre 2009 bis 2013.

 

2.                   Die Radwege K 11, Alt Garge – Schwimmbad und K 28, L 221 – Nutzfelde, die bereits im vorherigen Jahr außerhalb des MJP 2009 bis 2013 auf 2014 verschoben werden mussten, müssen deshalb um ein weiteres Jahr auf 2015, wiederum außerhalb des diesjährigen MJP, verschoben werden.

 

3.                   Ein Teil der Baumaßnahmen aus dem MJP 2010 bis 2014 wurde vom Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (MW) bereits in das dortige Mehrjahresprogramm übernommen. Für welches Jahr, ist der vorletzten Spalte des beiliegenden MJP zu entnehmen. Bei den bisher noch nicht vom MW übernommenen Projekten sind in dieser Spalte entsprechend keine Jahresangaben vorhanden.

 

Wegen der Splittung der VVG-Mittel für den Ausbau der K 8 (Betzendorf – Tellmer – Diersbüttel) auf mindestens zwei Wirtschaftsjahre mussten vier Maßnahmen statt um ein Jahr um zwei Jahre verschoben werden, dies sind:

1.                   K 55, Radweg Neuhaus – Dellien;

2.                   K 1, Brietlingen  -Barum;

3.                   K 35, Radweg Bleckede – Breetze und

4.                   K 2, Radweg Rullstorf – Jürgenstorf.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die im Mehrjahresprogramm ausgewiesenen Maßnahmen sind nach den Förderungsrichtlinien GVFG grundsätzlich förderungsfähig. Die voraussichtlichen Finanzierungsanteile (Land, Dritte, Landkreis) werden im Vermögensplan der jeweiligen Wirtschaftsjahre ausgewiesen (je nach Umsetzung).

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.02.2009 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - geändert beschlossen

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