Beschlussvorlage (SBU) - 2009/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzhilfen nach den Richtlinien zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (VVG), früher GVFG;Fortschreibung des Mehrjahresprogramms (MJP) 2010 bis 2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Ruth, Robert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Entscheidung
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11.02.2009
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Sachverhalt
Sachlage:
Für die Erstellung der Anträge der Straßen-, Radwege- und
Brückenbaumaßnahmen zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (MJP) gemäß VVG bei
der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Außenstelle
Lüneburg, ist die Fortschreibung des MJP des Landkreises erforderlich.
Die Werksleitung hat ein entsprechendes MJP erstellt und legt
dieses zur Beratung und Beschlussfassung vor (s. Anlage). Die dort aufgeführten
Maßnahmen entsprechen den Kriterien des GVFG (analog).
Anmerkungen:
1.
Das MJP entspricht im wesentlichen dem MJP
vom Jahr 2008 (s. Vorlagen-Nr. 2008/311) für die Jahre 2009 bis 2013.
2.
Die Radwege K 11, Alt Garge –
Schwimmbad und K 28, L 221 – Nutzfelde, die bereits im vorherigen Jahr
außerhalb des MJP 2009 bis 2013 auf 2014 verschoben werden mussten, müssen
deshalb um ein weiteres Jahr auf 2015, wiederum außerhalb des diesjährigen MJP,
verschoben werden.
3.
Ein Teil der Baumaßnahmen aus dem MJP 2010
bis 2014 wurde vom Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (MW)
bereits in das dortige Mehrjahresprogramm übernommen. Für welches Jahr, ist der
vorletzten Spalte des beiliegenden MJP zu entnehmen. Bei den bisher noch nicht
vom MW übernommenen Projekten sind in dieser Spalte entsprechend keine
Jahresangaben vorhanden.
Wegen der Splittung der VVG-Mittel für den Ausbau der K 8
(Betzendorf – Tellmer – Diersbüttel) auf mindestens zwei
Wirtschaftsjahre mussten vier Maßnahmen statt um ein Jahr um zwei Jahre
verschoben werden, dies sind:
1.
K 55, Radweg Neuhaus – Dellien;
2.
K 1, Brietlingen -Barum;
3.
K 35, Radweg Bleckede – Breetze und
4.
K 2, Radweg Rullstorf – Jürgenstorf.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die im Mehrjahresprogramm ausgewiesenen Maßnahmen sind nach den
Förderungsrichtlinien GVFG grundsätzlich förderungsfähig. Die voraussichtlichen
Finanzierungsanteile (Land, Dritte, Landkreis) werden im Vermögensplan der
jeweiligen Wirtschaftsjahre ausgewiesen (je nach Umsetzung).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37 kB
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