Beschlussvorlage (SBU) - 2009/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste für weitere dringende Straßensanierungen (ohne Förderung VVG)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Ruth, Robert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Entscheidung
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11.02.2009
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Sachverhalt
Sachlage:
Aufgrund der Dringlichkeit von Straßensanierungen (siehe auch
Bereisung von verschiedenen Kreisstraßen durch den Werks- und
Straßenbauausschuss am 07.10.2004) ist erstmals für 2005 eine Prioritätenliste
erstellt worden. Am 19.06.2007 fand eine weitere Bereisung der Kreisstraßen
durch den Werks- und Straßenbauausschuss statt. Die Prioritätenliste ist
entsprechend der Dringlichkeit von Straßensanierungen erweitert worden.
Die Reihenfolge der Dringlichkeit wurde nach den Kriterien
·
Substanzerhaltung
·
Unfallgefährdung und
·
Verkehrsbelastung
festgelegt.
Auch hier ist zu befürchten, dass bei einer weiteren
Verschiebung der dringenden Sanierungsmaßnahmen auf spätere Wirtschaftsjahre
der Substanzverlust immer weiter fortschreitet.
Im Einzelnen:
Folgende Straßenbaumaßnahmen, die in der Anfang 2008
vorgelegten Prioritätenliste noch aufgeführt waren, werden im laufenden
Wirtschaftsjahr zum Ausbau kommen und fallen daher aus der neuen Prioritätenliste
heraus:
- Sanierung
der K 24, Alt Garge – Walmsburg (Spitzkehre);
- Sanierung
der K 3, Barförde – Hittbergen und
- Sanierung
der K 13, Oldendorf/Göhrde – Röthen (Kreisgrenze Landkreis Uelzen).
Folgende Sanierungsmaßnahme ist in der Prioritätenliste (unter
Ziffer 8) neu aufgenommen worden:
Sanierung der K 2, Ortslage Bockelkathen
Die Sanierung der K 2 von Rullstorf nach Lüdersburg ist
einschließlich der Ortsdurchfahrt Lüdersburg im Wirtschaftsjahr 2008
abgeschlossen worden. Die Ortslage Bockelkathen wurde aus technischen und finanziellen
Gründen zunächst aus dem Sanierungsvorhaben ausgeklammert und muss zu einem
späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Aus technischen Gründen muss in diesem
Fall ein kompletter Tiefeinbau erfolgen, einschließlich Regenwasserkanalisation
und Gehweg. Wegen der Sanierung des Gehweges müssen noch Verhandlungen mit der
Gemeinde Lüdersburg geführt werden.
Obwohl hier auch eine Dringlichkeit gesehen wird, kann der
Ausbau dennoch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da hier nicht die
Verkehrssicherheit konkret gefährdet ist (Ortslage, 50Km/h).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,6 kB
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