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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2009/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der sich auf Grund der Planung des Landkreises Lüneburg ergebende Bedarf von 15 Krippenplätzen ist in Höhe von 36.000,00 € (15 x 2.400,00 €) als Vertragsleistung zu erbringen.

 

Weiter kann eine Finanzierung für den Ausbau von insgesamt acht Kindergartenplätzen (8 x 2.400,00 €) in Höhe von 19.200,00 € zugesichert werden, da diese Vertragsleistung ebenfalls mit der Bedarfsplanung des Landkreises überein stimmt.

 

Der darüber hinausgehende Antrag der Gemeinde Radbruch auf Bezuschussung des Neubaus einer Drei-Gruppen-Kindertagesstätte ist abzulehnen.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Mit Antrag vom 06.11.2008 in der aktualisierten Fassung vom 29.01.2009 (siehe Anlage) beantragt die Gemeinde Radbruch einen Zuschuss zum Neubau eines Kindergartens mit zwei Kindergartengruppen und einer Kleingruppe für Kindergartenkinder sowie einer Krippengruppe. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 790.000,00 €. In diesen Kosten enthalten ist der Kostenanteil des Krippenraums in Höhe von 175.000,00 € zzgl. 22.000,00 € für das Mobiliar = 197.000,00  € Gesamtkosten (siehe Seite -5- des Antrags).

 

Bestehende Einrichtung:

Der kommunale Kindergarten Radbruch besteht seit 1980. Vorläufer war ein im März 1974 eröffneter Spielkreis, der zuerst in den Räumen der Grundschule untergebracht war und im Jahr 1976 in die jetzt noch vom Kindergarten genutzten Räumlichkeiten umzog.

 

Anfänglich bestand im Kindergarten auch noch ein Hortangebot, das jedoch wegen nachlassendem Interesse einschlief. Die Nachfrage nach Kindergartenplätzen hingegen stieg, so dass im Jahr 1986 ein Erweiterungsbau eingeweiht wurde.

 

Der Kindergarten verfügt zurzeit über eine Betriebserlaubnis zur gleichzeitigen Betreuung von 54 Kindern im Alter zwischen drei und sechs Jahren. Die genehmigten Plätze variieren ein wenig in den letzten Jahren je nach Betriebserlaubnis. Die ursprüngliche Betriebserlaubnis nach Umbau vom 24.10.1986 wurde durch die Betriebserlaubnis vom 21.03.2000 geändert und die Genehmigung für eine Vormittagsgruppe mit 23 Kindern und eine Vormittagsgruppe mit 22 Kindern erteilt. Diese Betriebserlaubnis wurde am 23.01.2002 auf Antrag der Gemeinde noch einmal geändert, indem eine Vormittagsgruppe mit 23 Kindern, eine Vormittagsgruppe mit 25 Kindern und eine Vormittagskleingruppe mit 10 Kindern genehmigt wurde. Möglich war die Erweiterung, da die Gemeinde ihr bisheriges Gemeindebüro durch Umbau der Nutzung durch den Kindergarten zur Verfügung stellte. Im gleichen Jahr wurde die Betriebserlaubnis noch einmal geändert auf die jetzt gültige Gesamtzahl von 54 Plätzen.

 

Neben den insgesamt 54 Plätzen der kommunalen Einrichtung wird die Gemeinde Radbruch noch durch weitere zehn Plätze der Einrichtung „Lollipop“ e. V., die von einem Elternverein getragen wird, versorgt. Für diese zehn Plätze besteht eine Betriebserlaubnis für die Altersspanne zwei bis sechs Jahre.

 

Bereits seit vielen Jahren gibt es immer wieder Überlegungen der Gemeinde, ihr Kindergartenangebot zu erweitern bzw. in neuen Räumen qualitativ zu verbessern. So gab es unter anderem 1992 Überlegungen, einen Kindergarten zusammen mit einer ortsansässigen Bank zu finanzieren. Das damalige Finanzierungskonzept scheiterte jedoch an rechtlichen Schwierigkeiten. Die baulich-strukturellen Mängel des Gebäudes werden im Antrag der Gemeinde auf Seite -3- dargestellt.

 

Im Rahmen einer Bereisung durch den Landkreis Lüneburg im Herbst 2008 konnte ein persönlicher Eindruck gewonnen werden. Hierbei fielen die Beengtheit und der allem Anschein nach fehlende Stauraum der Einrichtung auf. So wird offensichtlich die Nutzung der Gruppenräume durch Materiallagerung eingeschränkt. Insbesondere der sich im alten Teil des Gebäudes befindliche Raumbestand ist nicht entkernt und nach wie vor in einem recht verwinkelten, wohl eher zu Wohnzwecken gedachten Zustand.

 

Das Gebäude wird nur zum Teil durch den Kindergarten genutzt. In einem durch einen separaten Eingang zugänglichen Bereich wird Seniorenarbeit angeboten.

 

Der Kindergarten befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Grundschule, sein Außengelände schließt an den Schulhof an. Das Außengelände ist abwechslungsreich gestaltet, aber in seiner Größe bezüglich der Nutzung durch 54 gleichzeitig anwesende Kinder am Kapazitätslimit.

 

Der Bewertung der Gemeinde, dass die Einrichtung in keiner Weise den niedrigsten Qualitätsstandards eines Kindergartens genügt, kann aus Sicht der Verwaltung jedoch nur eingeschränkt gefolgt werden. Die Gruppenräume weisen die für die Genehmigung erforderlichen Größen aus, der fehlende Bewegungsraum oder Differenzierungsraum ist erst ab dreigruppigen Einrichtungen erforderlich (siehe 1. Durchführungsverordnung zum Nds. Kindertagesstättengesetzes).

 

Auch die Kombination des Leiterin-Zimmers für verschiedene Zwecke, unter anderem auch als Personalraum, ist für zweigruppige Einrichtungen im Landkreis Lüneburg nicht ungewöhnlich.

 

Die von der Gemeinde geplante neue Einrichtung verbessert ohne Frage die gesamten räumlichen Bedingungen der Einrichtung. In jedem Fall bedarf es bei Festhalten an der Planung, die Krippenplätze in Radbruch selbst anzubieten und nicht gemeinsamen mit einer benachbarten Gemeinde,  einer grundsätzlichen räumlichen Neuorientierung. Inwieweit diese auch in einer Komplettnutzung des Gebäudes für Kindertagesstättenzwecke bestehen kann und mit welchen Umbaukosten hier zu rechnen ist, entzieht sich zurzeit der Kenntnis der Verwaltung. Eine entsprechende Alternativplanung liegt nicht vor. Herr Bürgermeister Gründel schätzte die Kosten hierfür anlässlich der bereits erwähnten Bereisung als erheblich höher als für einen Neubau ein.

 

Bedarfsberechnung:

Ausweislich der Kindergartenbedarfsplanung des Landkreises Lüneburg hat die Gemeinde Radbruch 42 Kinder im Alter zwischen 0 bis 3 Jahren. Die Gemeinde Radbruch selbst gibt ihren Bestand mit 50 Kindern an, hier kann es ggf. zu Abweichungen auf Grund unterschiedlicher Meldedaten gekommen sein. Den Bestand an drei- bis sechsjährigen Kindern gibt die Gemeinde mit 67 an.

 

Bezüglich der Bedarfsplanung für Kindergartenplätze ist der Landkreis Lüneburg in jüngster Zeit davon ausgegangen, einen erforderlichen Platzbedarf dann anzuerkennen, wenn die Gesamtkapazitäten einer Einrichtung - und hier auf Grund der jüngsten Entscheidungen ohne Berücksichtigung der Nachmittagskapazität einer Einrichtung -  unter dem rechnerischen Bedarf der Kindertagesstättenbedarfsplanung des Landkreises Lüneburg bleiben.

 

Die Bedarfsplanung des Landkreises Lüneburg, basierend auf den Bevölkerungszahlen vom 01.08.2008, weist für die Gemeinde Radbruch im Bereich der Kindergartenplätze im ersten Halbjahr 2009 einen Bedarf von 82 Plätzen, in zweiten Halbjahr von 68 Plätzen, im ersten Halbjahr 2010 von 76 und im zweiten Halbjahr von 59 Plätzen und im ersten Halbjahr 2011 von 65 und im zweiten Halbjahr von 51 Plätzen aus.

 

Die Bedarfszahlen haben sich in den letzten Jahren nach unten entwickelt, diese Entwicklung ist auch in anderen Gemeinden des Landkreises  zu verzeichnen. Das in den Bedarfsplanungen zu beobachtende Absinken der Zahlen in den Jahren 2 und 3 nach dem Stichtag der Bedarfsplanung wird häufig jedoch durch Zuzugszahlen ein wenig korrigiert.

 

Die Gemeinde Radbruch plant insgesamt 62 Kindergartenplätze zu schaffen. Dies bedeutet ein Plus von acht Plätzen gegenüber dem jetzigen Bestand. Auf Grund der Kindertagesstättenbedarfsplanung ist ein Ausbau auf 62 Plätze möglich.

 

Bezüglich des Ausbaus für Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder kommt die folgende Formel zur Anwendung:

 

Für insgesamt 35 % der Gesamtpopulation 0- bis 3-jähriger Kinder soll ein Betreuungsangebot gemacht werden. Hiervon sollen 70 % über Krippen und 30 % über Kindertagespflegeplätze erfolgen. Für die Gemeinde Radbruch stellt sich die Situation wie folgt dar (der Klammerwert entspricht dem Wert, der sich auf Grund der dem Landkreis vorliegenden Bevölkerungszahl bezieht):

 

50 Kinder (42 Kinder) = 35 % = 17,5 (14,7)

 

17,5 (14,7) = 70 % = 12,25 (10,3)

 

Der Ausbau von 15 Krippenplätzen ist bedarfsseitig als grenzwertig einzuschätzen. Der Ausbau ist nur dann zu rechtfertigen, wenn die Nutzung von Kindertagespflegestellen deutlich geringer ausfällt als sich dies aus der Ausbauquote ergibt.

 

Bei der Erforderlichkeit der Platzreserven müssen sowohl die Plätze in der kommunalen Einrichtung als auch die in der Einrichtung des freien Trägers (Lollipop e. V.) berücksichtigt werden. In der Gemeinde Radbruch werden daher zurzeit 64 Kindergartenplätze angeboten. Das Angebot des freien Trägers umfasst jedoch auch zum Teil die Altersgruppe für Krippenplätze.

 

Werden die insgesamt vorhandenen Kapazitäten für die Versorgung der drei- bis sechsjährigen Kinder aufgewendet, ergibt sich auf Grund der Bedarfszahlen nur für das erste Halbjahr 2009 bzw. erste Halbjahr 2010 ein insoweit nachgewiesener Bedarf, der den Ausbau des Kindergartenbereichs auf insgesamt 72 Plätze (62 in der kommunalen Einrichtung, 10 in der des freien Trägers) erforderlich macht.

 

Zusammenfassung:

Auf Grundlage der zwischen den Gemeinden und dem Landkreis Lüneburg geschlossenen Vereinbarung, die bisher Grundlage für die Finanzierung von Kindertagesstättenplätzen ist, ist eine Finanzierung des vorgelegten Vorhabens nicht möglich bzw. nicht in dem beantragten Umfang möglich.

 

Die zwischen den Gemeinden und dem Landkreis Lüneburg geschlossene Vereinbarung zur Finanzierung des Kindertagesstättenwesens sieht vor, dass für die Erfüllung des Rechtsanspruchs erforderliche Kapazitäten geschaffen und durch den Landkreis mitfinanziert werden. Durch das genannte Bauvorhaben der Gemeinde werden jedoch Kindergartenplätze gemäß dieser Definition nur in sehr geringem Umfang geschaffen. Diese Plätze sind auf Grund der Bedarfsplanung ggf. durch den Landkreis Lüneburg mitzufinanzieren. Eine Mitfinanzierung der in der alten Einrichtung aufgegebenen Plätze und dem Neubau dieser Plätze an anderer Stelle ist auf Grundlage der genannten Vereinbarung nicht vorgesehen.

 

Die vor allen Dingen von der Gemeinde Radbruch zur Begründung ihres Bauvorhabens vorgebrachten qualitativen Aspekte, die auch bei einer gemeinsamen Bereisung des Fachdienstleiters 51 und des Ersten Kreisrats in Augenschein genommen werden konnten, sind sicherlich aus der Sicht des Trägers sinnvoll. Auf der anderen Seite besitzt die Einrichtung zurzeit eine gültige unbefristete Betriebserlaubnis, so dass auch aus genehmigungsrechtlicher Sicht nicht grundsätzlich eine Ersatzbeschaffung und/oder Sanierung erforderlich ist.

 

Die Verwaltung weist insoweit darauf hin, dass die hier zur Entscheidung anstehende Frage den Charakter einer Grundsatzentscheidung hat. Die Schwierigkeit dieser Grundsatzentscheidung besteht aus Sicht der Verwaltung auch darin, dass zurzeit keine wirklich allgemein gültigen Standards der Erforderlichkeit einer Ersatzbeschaffung und/oder Sanierung bestehen. Bisher hatte sich die Verwaltung einer Diskussion nur dann offen gezeigt, wenn auf Grund einer befristeten Betriebsgenehmigung und/oder anderweitigen Abgängigkeit des bisher genutzten Gebäudes zum Beispiel aus baurechtlicher Sicht eine Weiternutzung des Gebäudes nicht möglich war. Weichere Faktoren für die Notwendigkeit eines Neubaus bzw. einer Ersatzbeschaffung bzw. einer Sanierung waren bisher nicht in der Diskussion.

 

Anfragen von Gemeinden und Trägern wurden bisher mit Verweis auf die genannte Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Gemeinden abschlägig beschieden.

 

Die Gemeinde Radbruch plant zunächst die Errichtung eines Kindergartens mit drei Gruppen gedacht. Zu einem späteren Zeitpunkt soll in einem getrennten Bauabschnitt eine Krippengruppe entstehen, für die eine Förderung des Landkreises in Höhe von 2.400,00  € auf Grund  der bestehenden Vereinbarung möglich ist.

 

Die Krippenplätze können auch aus der Richtlinie des Landes und ggf. aus den Mitteln des Konjunkturpakets II gefördert werden.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.02.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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