Berichtsvorlage - 2009/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung des Neubaus eines Kindergartens in Radbruch
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Zenker-Bruns, Karsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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23.02.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der sich auf Grund der Planung des Landkreises Lüneburg
ergebende Bedarf von 15 Krippenplätzen ist in Höhe von 36.000,00 € (15 x
2.400,00 €) als Vertragsleistung zu erbringen.
Weiter kann eine Finanzierung für den Ausbau von insgesamt acht
Kindergartenplätzen (8 x 2.400,00 €) in Höhe von 19.200,00 €
zugesichert werden, da diese Vertragsleistung ebenfalls mit der Bedarfsplanung
des Landkreises überein stimmt.
Der darüber hinausgehende Antrag der Gemeinde Radbruch auf
Bezuschussung des Neubaus einer Drei-Gruppen-Kindertagesstätte ist abzulehnen.
Sachverhalt
Sachlage:
Mit Antrag vom 06.11.2008 in der aktualisierten Fassung vom
29.01.2009 (siehe Anlage) beantragt die Gemeinde Radbruch einen Zuschuss zum
Neubau eines Kindergartens mit zwei Kindergartengruppen und einer Kleingruppe
für Kindergartenkinder sowie einer Krippengruppe. Die Gesamtkosten des
Vorhabens belaufen sich auf 790.000,00 €. In diesen Kosten enthalten ist
der Kostenanteil des Krippenraums in Höhe von 175.000,00 € zzgl.
22.000,00 € für das Mobiliar = 197.000,00
€ Gesamtkosten (siehe Seite -5- des Antrags).
Bestehende Einrichtung:
Der kommunale Kindergarten Radbruch besteht seit 1980.
Vorläufer war ein im März 1974 eröffneter Spielkreis, der zuerst in den Räumen
der Grundschule untergebracht war und im Jahr 1976 in die jetzt noch vom
Kindergarten genutzten Räumlichkeiten umzog.
Anfänglich bestand im Kindergarten auch noch ein Hortangebot,
das jedoch wegen nachlassendem Interesse einschlief. Die Nachfrage nach Kindergartenplätzen
hingegen stieg, so dass im Jahr 1986 ein Erweiterungsbau eingeweiht wurde.
Der Kindergarten verfügt zurzeit über eine Betriebserlaubnis
zur gleichzeitigen Betreuung von 54 Kindern im Alter zwischen drei und sechs
Jahren. Die genehmigten Plätze variieren ein wenig in den letzten Jahren je
nach Betriebserlaubnis. Die ursprüngliche Betriebserlaubnis nach Umbau vom
24.10.1986 wurde durch die Betriebserlaubnis vom 21.03.2000 geändert und die
Genehmigung für eine Vormittagsgruppe mit 23 Kindern und eine Vormittagsgruppe
mit 22 Kindern erteilt. Diese Betriebserlaubnis wurde am 23.01.2002 auf Antrag
der Gemeinde noch einmal geändert, indem eine Vormittagsgruppe mit 23 Kindern,
eine Vormittagsgruppe mit 25 Kindern und eine Vormittagskleingruppe mit 10
Kindern genehmigt wurde. Möglich war die Erweiterung, da die Gemeinde ihr
bisheriges Gemeindebüro durch Umbau der Nutzung durch den Kindergarten zur
Verfügung stellte. Im gleichen Jahr wurde die Betriebserlaubnis noch einmal
geändert auf die jetzt gültige Gesamtzahl von 54 Plätzen.
Neben den insgesamt 54 Plätzen der kommunalen Einrichtung wird
die Gemeinde Radbruch noch durch weitere zehn Plätze der Einrichtung
„Lollipop“ e. V., die von einem Elternverein getragen wird,
versorgt. Für diese zehn Plätze besteht eine Betriebserlaubnis für die
Altersspanne zwei bis sechs Jahre.
Bereits seit vielen Jahren gibt es immer wieder Überlegungen
der Gemeinde, ihr Kindergartenangebot zu erweitern bzw. in neuen Räumen
qualitativ zu verbessern. So gab es unter anderem 1992 Überlegungen, einen
Kindergarten zusammen mit einer ortsansässigen Bank zu finanzieren. Das
damalige Finanzierungskonzept scheiterte jedoch an rechtlichen Schwierigkeiten.
Die baulich-strukturellen Mängel des Gebäudes werden im Antrag der Gemeinde auf
Seite -3- dargestellt.
Im Rahmen einer Bereisung durch den Landkreis Lüneburg im
Herbst 2008 konnte ein persönlicher Eindruck gewonnen werden. Hierbei fielen
die Beengtheit und der allem Anschein nach fehlende Stauraum der Einrichtung
auf. So wird offensichtlich die Nutzung der Gruppenräume durch Materiallagerung
eingeschränkt. Insbesondere der sich im alten Teil des Gebäudes befindliche
Raumbestand ist nicht entkernt und nach wie vor in einem recht verwinkelten,
wohl eher zu Wohnzwecken gedachten Zustand.
Das Gebäude wird nur zum Teil durch den Kindergarten genutzt.
In einem durch einen separaten Eingang zugänglichen Bereich wird Seniorenarbeit
angeboten.
Der Kindergarten befindet sich in unmittelbarer Nähe zur
Grundschule, sein Außengelände schließt an den Schulhof an. Das Außengelände
ist abwechslungsreich gestaltet, aber in seiner Größe bezüglich der Nutzung
durch 54 gleichzeitig anwesende Kinder am Kapazitätslimit.
Der Bewertung der Gemeinde, dass die Einrichtung in keiner
Weise den niedrigsten Qualitätsstandards eines Kindergartens genügt, kann aus
Sicht der Verwaltung jedoch nur eingeschränkt gefolgt werden. Die Gruppenräume
weisen die für die Genehmigung erforderlichen Größen aus, der fehlende
Bewegungsraum oder Differenzierungsraum ist erst ab dreigruppigen Einrichtungen
erforderlich (siehe 1. Durchführungsverordnung zum Nds.
Kindertagesstättengesetzes).
Auch die Kombination des Leiterin-Zimmers für verschiedene
Zwecke, unter anderem auch als Personalraum, ist für zweigruppige Einrichtungen
im Landkreis Lüneburg nicht ungewöhnlich.
Die von der Gemeinde geplante neue Einrichtung verbessert ohne
Frage die gesamten räumlichen Bedingungen der Einrichtung. In jedem Fall bedarf
es bei Festhalten an der Planung, die Krippenplätze in Radbruch selbst
anzubieten und nicht gemeinsamen mit einer benachbarten Gemeinde, einer grundsätzlichen räumlichen
Neuorientierung. Inwieweit diese auch in einer Komplettnutzung des Gebäudes für
Kindertagesstättenzwecke bestehen kann und mit welchen Umbaukosten hier zu
rechnen ist, entzieht sich zurzeit der Kenntnis der Verwaltung. Eine
entsprechende Alternativplanung liegt nicht vor. Herr Bürgermeister Gründel
schätzte die Kosten hierfür anlässlich der bereits erwähnten Bereisung als
erheblich höher als für einen Neubau ein.
Bedarfsberechnung:
Ausweislich der Kindergartenbedarfsplanung des Landkreises
Lüneburg hat die Gemeinde Radbruch 42 Kinder im Alter zwischen 0 bis 3 Jahren.
Die Gemeinde Radbruch selbst gibt ihren Bestand mit 50 Kindern an, hier kann es
ggf. zu Abweichungen auf Grund unterschiedlicher Meldedaten gekommen sein. Den
Bestand an drei- bis sechsjährigen Kindern gibt die Gemeinde mit 67 an.
Bezüglich der Bedarfsplanung für Kindergartenplätze ist der
Landkreis Lüneburg in jüngster Zeit davon ausgegangen, einen erforderlichen
Platzbedarf dann anzuerkennen, wenn die Gesamtkapazitäten einer Einrichtung - und
hier auf Grund der jüngsten Entscheidungen ohne Berücksichtigung der
Nachmittagskapazität einer Einrichtung - unter dem rechnerischen Bedarf der
Kindertagesstättenbedarfsplanung des Landkreises Lüneburg bleiben.
Die Bedarfsplanung des Landkreises Lüneburg, basierend auf den
Bevölkerungszahlen vom 01.08.2008, weist für die Gemeinde Radbruch im Bereich
der Kindergartenplätze im ersten Halbjahr 2009 einen Bedarf von 82 Plätzen, in
zweiten Halbjahr von 68 Plätzen, im ersten Halbjahr 2010 von 76 und im zweiten
Halbjahr von 59 Plätzen und im ersten Halbjahr 2011 von 65 und im zweiten
Halbjahr von 51 Plätzen aus.
Die Bedarfszahlen haben sich in den letzten Jahren nach unten
entwickelt, diese Entwicklung ist auch in anderen Gemeinden des
Landkreises zu verzeichnen. Das in den
Bedarfsplanungen zu beobachtende Absinken der Zahlen in den Jahren 2 und 3 nach
dem Stichtag der Bedarfsplanung wird häufig jedoch durch Zuzugszahlen ein wenig
korrigiert.
Die Gemeinde Radbruch plant insgesamt 62 Kindergartenplätze zu
schaffen. Dies bedeutet ein Plus von acht Plätzen gegenüber dem jetzigen
Bestand. Auf Grund der Kindertagesstättenbedarfsplanung ist ein Ausbau auf 62
Plätze möglich.
Bezüglich des Ausbaus für Betreuungsangebote für unter
dreijährige Kinder kommt die folgende Formel zur Anwendung:
Für insgesamt 35 % der Gesamtpopulation 0- bis 3-jähriger
Kinder soll ein Betreuungsangebot gemacht werden. Hiervon sollen 70 % über
Krippen und 30 % über Kindertagespflegeplätze erfolgen. Für die Gemeinde
Radbruch stellt sich die Situation wie folgt dar (der Klammerwert entspricht
dem Wert, der sich auf Grund der dem Landkreis vorliegenden Bevölkerungszahl
bezieht):
50 Kinder (42 Kinder) = 35 % = 17,5 (14,7)
17,5 (14,7) = 70 % = 12,25 (10,3)
Der Ausbau von 15 Krippenplätzen ist bedarfsseitig als
grenzwertig einzuschätzen. Der Ausbau ist nur dann zu rechtfertigen, wenn die
Nutzung von Kindertagespflegestellen deutlich geringer ausfällt als sich dies
aus der Ausbauquote ergibt.
Bei der Erforderlichkeit der Platzreserven müssen sowohl die
Plätze in der kommunalen Einrichtung als auch die in der Einrichtung des freien
Trägers (Lollipop e. V.) berücksichtigt werden. In der Gemeinde Radbruch werden
daher zurzeit 64 Kindergartenplätze angeboten. Das Angebot des freien Trägers
umfasst jedoch auch zum Teil die Altersgruppe für Krippenplätze.
Werden die insgesamt vorhandenen Kapazitäten für die Versorgung
der drei- bis sechsjährigen Kinder aufgewendet, ergibt sich auf Grund der
Bedarfszahlen nur für das erste Halbjahr 2009 bzw. erste Halbjahr 2010 ein insoweit
nachgewiesener Bedarf, der den Ausbau des Kindergartenbereichs auf insgesamt 72
Plätze (62 in der kommunalen Einrichtung, 10 in der des freien Trägers)
erforderlich macht.
Zusammenfassung:
Auf Grundlage der zwischen den Gemeinden und dem Landkreis
Lüneburg geschlossenen Vereinbarung, die bisher Grundlage für die Finanzierung
von Kindertagesstättenplätzen ist, ist eine Finanzierung des vorgelegten
Vorhabens nicht möglich bzw. nicht in dem beantragten Umfang möglich.
Die zwischen den Gemeinden und dem Landkreis Lüneburg
geschlossene Vereinbarung zur Finanzierung des Kindertagesstättenwesens sieht
vor, dass für die Erfüllung des Rechtsanspruchs erforderliche Kapazitäten
geschaffen und durch den Landkreis mitfinanziert werden. Durch das genannte
Bauvorhaben der Gemeinde werden jedoch Kindergartenplätze gemäß dieser
Definition nur in sehr geringem Umfang geschaffen. Diese Plätze sind auf Grund
der Bedarfsplanung ggf. durch den Landkreis Lüneburg mitzufinanzieren. Eine
Mitfinanzierung der in der alten Einrichtung aufgegebenen Plätze und dem Neubau
dieser Plätze an anderer Stelle ist auf Grundlage der genannten Vereinbarung
nicht vorgesehen.
Die vor allen Dingen von der Gemeinde Radbruch zur Begründung
ihres Bauvorhabens vorgebrachten qualitativen Aspekte, die auch bei einer
gemeinsamen Bereisung des Fachdienstleiters 51 und des Ersten Kreisrats in
Augenschein genommen werden konnten, sind sicherlich aus der Sicht des Trägers
sinnvoll. Auf der anderen Seite besitzt die Einrichtung zurzeit eine gültige
unbefristete Betriebserlaubnis, so dass auch aus genehmigungsrechtlicher Sicht nicht
grundsätzlich eine Ersatzbeschaffung und/oder Sanierung erforderlich ist.
Die Verwaltung weist insoweit darauf hin, dass die hier zur
Entscheidung anstehende Frage den Charakter einer Grundsatzentscheidung hat.
Die Schwierigkeit dieser Grundsatzentscheidung besteht aus Sicht der Verwaltung
auch darin, dass zurzeit keine wirklich allgemein gültigen Standards der
Erforderlichkeit einer Ersatzbeschaffung und/oder Sanierung bestehen. Bisher
hatte sich die Verwaltung einer Diskussion nur dann offen gezeigt, wenn auf
Grund einer befristeten Betriebsgenehmigung und/oder anderweitigen Abgängigkeit
des bisher genutzten Gebäudes zum Beispiel aus baurechtlicher Sicht eine
Weiternutzung des Gebäudes nicht möglich war. Weichere Faktoren für die
Notwendigkeit eines Neubaus bzw. einer Ersatzbeschaffung bzw. einer Sanierung
waren bisher nicht in der Diskussion.
Anfragen von Gemeinden und Trägern wurden bisher mit Verweis
auf die genannte Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Gemeinden
abschlägig beschieden.
Die Gemeinde Radbruch plant zunächst die Errichtung eines
Kindergartens mit drei Gruppen gedacht. Zu einem späteren Zeitpunkt soll in
einem getrennten Bauabschnitt eine Krippengruppe entstehen, für die eine
Förderung des Landkreises in Höhe von 2.400,00
€ auf Grund der bestehenden
Vereinbarung möglich ist.
Die Krippenplätze können auch aus der Richtlinie des Landes und
ggf. aus den Mitteln des Konjunkturpakets II gefördert werden.
Anlagen
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