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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2009/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag von KTA Christian Berisha (fraktionslos):

„Der Kreistag des Landkreises Lüneburg bestimmt die gesonderte Abfuhr von Sperrmüll, Haushaltsschrott sowie Elektro- und Elektronikschrott wie folgt gemäß den nachfolgenden Buchstaben a) und b). Haushaltsschrott, Elektro- und Elektronikschrott und Sperrmüll sind jeweils getrennt voneinander am Straßenrand vor dem Grundstück bereitzustellen.

a)  In den Städten und Samtgemeinden des Landkreises erfolgt die Sammlung nach einem Bestellsystem. Die Anschlusspflichtigen und andere Abfallbesitzer haben im Rahmen der Satzung das Recht, sperrige Abfälle auf Bestellung abfahren zu lassen. Diese Abfuhren können per spezieller Postkarte bzw. über das Internetportal des Landkreises Lüneburg oder der GFA (www.gfa-lueneburg.de) zweimal jährlich in Anspruch genommen werden. Die Postkarten werden den Anschlusspflichtigen mit dem Abfallratgeber allgemein zugänglich gemacht. Die Entsorgung des angemeldeten Sperrmülls durch den beauftragten Dritten hat schnellstmöglich zu erfolgen, spätestens 2 Wochen nach der Bestellung. Auf den Postkarten sind Menge und Art des Sperrmülls anzugeben. Diejenigen, die die Entsorgung angemeldet haben, sind mindestens eine Woche vor Abholung durch den Entsorger über den Abfuhrtermin zu informieren.

b)  In den Ortsteilen der Städte und in den Gemeinden des Landkreises erfolgt die halbjährliche Sammlung nach einem veröffentlichten Tourenplan. Auf Antrag ist eine gesonderte Abfuhr möglich, wenn die Einhaltung des Termins nach dem Tourenplan für den Abfallbesitzer aus wichtigem Grund nicht möglich oder nicht zumutbar ist (z.B. kurzfristiger Umzug, Sterbefall) und die festgesetzten Abfallgebühren für das betreffende Grundstück entsprechend der Abfallgebührensatzung des Landkreises Lüneburg geleistet sind. Nach Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Abfuhr mittels einem vom Abfallbesitzer selbst zu befüllenden Sammelcontainer innerhalb einer Woche.

Die Abfuhrtage und Annahmetage bestimmt der Landkreis. Sie werden rechtzeitig bekannt gegeben.“

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Sachverhalt

 

Begründung von KTA Christian Berisha (fraktionslos):

 

Siehe anliegender Antrag.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.03.2009 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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