Antrag an den Kreistag - 2009/039
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag von KTA Christian Berisha (fraktionslos) vom 27.01.2009 (Eingang: 30.01.2009); gesonderte Abfuhr von Sperrmüll, Haushaltsschrott sowie Elektro- und Elektronikschrott
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Beteiligt:
- Umwelt
- Verantwortlich:
- Britta Ammoneit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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02.03.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag von KTA Christian
Berisha (fraktionslos):
„Der
Kreistag des Landkreises Lüneburg bestimmt die gesonderte Abfuhr von Sperrmüll,
Haushaltsschrott sowie Elektro- und Elektronikschrott wie folgt gemäß den
nachfolgenden Buchstaben a) und b). Haushaltsschrott, Elektro- und
Elektronikschrott und Sperrmüll sind jeweils getrennt voneinander am
Straßenrand vor dem Grundstück bereitzustellen.
a) In
den Städten und Samtgemeinden des Landkreises erfolgt die Sammlung nach einem
Bestellsystem. Die Anschlusspflichtigen und andere Abfallbesitzer haben im
Rahmen der Satzung das Recht, sperrige Abfälle auf Bestellung abfahren zu
lassen. Diese Abfuhren können per spezieller Postkarte bzw. über das
Internetportal des Landkreises Lüneburg oder der GFA (www.gfa-lueneburg.de)
zweimal jährlich in Anspruch genommen werden. Die Postkarten werden den
Anschlusspflichtigen mit dem Abfallratgeber allgemein zugänglich gemacht. Die
Entsorgung des angemeldeten Sperrmülls durch den beauftragten Dritten hat
schnellstmöglich zu erfolgen, spätestens 2 Wochen nach der Bestellung. Auf den
Postkarten sind Menge und Art des Sperrmülls anzugeben. Diejenigen, die die
Entsorgung angemeldet haben, sind mindestens eine Woche vor Abholung durch den
Entsorger über den Abfuhrtermin zu informieren.
b) In
den Ortsteilen der Städte und in den Gemeinden des Landkreises erfolgt die
halbjährliche Sammlung nach einem veröffentlichten Tourenplan. Auf Antrag ist
eine gesonderte Abfuhr möglich, wenn die Einhaltung des Termins nach dem
Tourenplan für den Abfallbesitzer aus wichtigem Grund nicht möglich oder nicht
zumutbar ist (z.B. kurzfristiger Umzug, Sterbefall) und die festgesetzten
Abfallgebühren für das betreffende Grundstück entsprechend der
Abfallgebührensatzung des Landkreises Lüneburg geleistet sind. Nach Vorliegen
der Voraussetzungen erfolgt die Abfuhr mittels einem vom Abfallbesitzer selbst
zu befüllenden Sammelcontainer innerhalb einer Woche.
Die
Abfuhrtage und Annahmetage bestimmt der Landkreis. Sie werden rechtzeitig
bekannt gegeben.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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267,8 kB
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