Beschlussvorlage (SBU) - 2003/199
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung für den Leiter des Eigenbetriebes Straßenbau und -unterhaltung
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Ruth, Robert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Beratung
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04.11.2003
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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10.11.2003
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Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Kenntnisnahme
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13.01.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Ab 01.01.2004 wird der Werksleitung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 153,39 gewährt.
Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung entfällt
1. mit dem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte oder der vorläufigen Dienstenthebung,
2.
wenn die Dienstgeschäfte länger als drei Monate
nicht geführt werden nach Ablauf des dritten Monats.
Sachverhalt
Sachlage:
Gemäß Kreistagsbeschluss vom 17.12.2001 ist der Eigenbetrieb Betrieb Straßenbau und unterhaltung zum 01.01.2002 errichtet worden.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) vom 18.04.2002 kann beim Landkreis Lüneburg neben dem Landrat und seinem Vertreter auch dem Werksleiter des Eigenbetriebes eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 153,39 gewährt werden.
Mit der Aufwandsentschädigung soll im wesentlichen der Mehraufwand (z. B. Teilnahme an Sitzungen, Repräsentationspflichten u.ä.) abgegolten werden, der der Werksleitung aus ihrer Funktion erwächst.
Es wird daher vorgeschlagen, nach nunmehr zwei
Geschäftsjahren, der Werksleitung die Aufwandsentschädigung in Höhe von 153,39
zu gewähren.
