Beschlussvorlage - 2003/164
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004, Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2003 - 2007
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Beteiligt:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement; Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Verantwortlich:
- Wiegert, Jürgen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreistag
|
Entscheidung
|
|
|
12.01.2004
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt:
1. die
vorgelegte Haushaltssatzung des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr
2004,
2. das
Investitionsprogramm des Landkreises Lüneburg für den Planungszeitraum 2003
– 2007.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 05.12.2003:
Beschlussempfehlung an den Kreisausschuss:
Der
Kreistag beschließt:
1. die
vorgelegte Haushaltssatzung des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr
2004,
- das
Investitionsprogramm des Landkreises Lüneburg für den Planungszeitraum
2003 – 2007,
jeweils unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen.
Sachverhalt
Sachdarstellung:
Für die Beratung und Beschlussfassung des Haushalts 2004 sind
folgende Anlagen beigefügt:
- Der
Haushaltsplanentwurf 2004 mit
- dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2003 – 2007,
- einer
Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen,
- dem Beteiligungsbericht 2004,
- Erläuterungen
zu den Personalkosten 2004,
- ein
Vergleich der sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben der Jahre 2002,
2003, 2004,
- eine
Zusammenstellung der freiwilligen Leistungen,
- das
Investitionsprogramm für den Schulbau 2004 – 2007,
- eine
Kurzübersicht über die Finanzsituation anderer Landkreise im Haushaltsjahr
2003.
Der Wirtschaftsplan des Betriebes
Straßenbau und –unterhaltung (SBU), der Ihnen noch zugehen wird, soll
zunächst im Werksausschuss beraten und dann am 15.12.2003 vom Kreistag
beschlossen werden.
Der Budgetplan des Verwaltungshaushalts
ist wie bereits im Vorjahr der herkömmlichen Darstellung der Haushaltsstellen
in Einzelplänen und Unterabschnitten vorgeheftet.
Er soll wie im Vorjahr die Grundlage für
die Beratung des Verwaltungshaushalts sein.
Eckdaten zum Haushaltsplanentwurf 2004:
1.
Verwaltungshaushalt
1.1
Fehlbedarf 2004
|
2003 |
2004 |
Veränderung in
% |
Veränderung in
Euro |
||
Einnahmen |
133.184.100 |
137.808.500 |
+ |
3,5
% |
+ |
4.624.400 |
Ausgaben |
223.431.400 |
239.685.000 |
+ |
7,3
% |
+ |
16.253.600 |
Fehlbedarf |
90.247.300 |
101.876.500 |
+ |
12,9
% |
+ |
11.637.200 |
struktureller Fehlbedarf |
23.187.300 |
19.876.500 |
./. |
14,2
% |
./. |
3.302.800 |
1.2 Ursachen für den Fehlbedarf i. H. v. 101.876.500
Euro
Bei unveränderter Ausgangslage gegenüber
2003 ergäbe
sich ein
Fehlbedarf von rd. 90.247.300
Euro
(Fehlbedarf
2003)
Dazu kommen folgende Verschlechterungen gegenüber
den Ansätzen 2003:
- Abdeckung von Fehlbeträgen 14.940.000
Euro
-
Personalkosten 600.000
Euro
-
Personalkostenerstattung vom KMRZ 226.000
Euro
-
Unterhaltung der Grundstücke u. baulichen Anlagen 200.000 Euro
- Geräte
usw. vermögensunwirksam 42.700
Euro
- Mieten
und Pachten 88.000
Euro
- Schülerbeförderung Landkreis 1.250.000
Euro
- Schülerbeförderung, Kostenanteile anderer Landkreise 84.500 Euro
- Zuschuss an Theater Lüneburg GmbH 30.100
Euro
- Musikschule, Kostenbeteiligung Landkreis 20.000
Euro
- Erst. an Stadt Braunschweig, Lastenausgleichsamt 20.500
Euro
- Einnahmen aus Schuldendiensthilfen des Landes 49.100
Euro
-
Zuführung zum Vermögenshaushalt 114.000
Euro
-
Sonstige Verschlechterungen 164.500
Euro
17.829.400
Euro
Verbesserungen
gegenüber den Ansätzen 2003:
-
Einführung Software etc. Verwaltungsreform 30.000
Euro
-
Konzeption und Umsetzung Reformmaßnahmen 30.000
Euro
-
Bußgelder/Verwarnungsgelder Verkehrsüberwachung 60.000
Euro
- Kostenbeteiligung
Eltern an Schülerbeförderung 300.000
Euro
- Erst.
Jugendhilfekosten an Stadt Lüneburg 570.000
Euro
-
Sozialhilfekosten Landkreis 404.000
Euro
-
Fleischbeschaugebühren 20.000
Euro
-
Zuschuss an Eigenbetrieb SBU 19.500
Euro
-
Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV 90.000
Euro
-
Dividende Avacon -netto- 131.700
Euro
-
Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung (netto) 143.000
Euro
-
Schlüsselzuweisungen 3.600.000
Euro
-
Zinsausgaben an den Kreditmarkt 302.000
Euro
- Zinsen
für Kassenkredite 500.000
Euro
6.200.200
Euro
Verschlechterung
gegenüber 2003 per Saldo 11.629.200
Euro
+
Fehlbedarfssockel aus 2003 90.247.300
Euro
101.876.500
Euro
Der strukturelle
Fehlbedarf (Ausgaben ohne Abdeckung alter Fehlbeträge abzüglich
Einnahmen) beträgt rd. 19,9 Mio. Euro und liegt damit um rd. 3,3 Mio. Euro
unter dem
strukturellen
Fehlbedarf des Jahres 2003 (rd. 23,2 Mio. Euro).
Die
strukturellen Fehlbeträge des Landkreises haben sich folgendermaßen entwickelt:
1995: |
4,5 Mio. |
Euro |
(Ergebnis) |
|
1996: |
8,8 Mio. |
Euro |
(Ergebnis) |
|
1997: |
16,9
Mio. |
Euro |
(Ergebnis) |
|
1998: |
9,8
Mio. |
Euro |
(Ergebnis) |
|
1999: |
6,4
Mio. |
Euro |
(Ergebnis) |
|
2000: |
2,4
Mio. |
Euro |
(Ergebnis) |
|
2001: |
4,1
Mio. |
Euro |
(Ergebnis) |
|
2002: |
14,4
Mio. |
Euro |
(Ergebnis) |
|
2003: |
23,2
Mio. |
Euro |
(Ansatz) |
|
2004: |
19,9 Mio. |
Euro |
(Ansatz) |
|
Der
Rückgang gegenüber 2003 ist erfreulich. Von einer Entspannung der finanziellen
Situation des Landkreises kann jedoch keine Rede sein, zumal die Verbesserungen
maßgeblich auf die voraussichtlich steigenden Schlüsselzuweisungen sowie auf
eine reduzierte Zinsbelastung auf Grund der derzeitigen Tiefzinsphase und der
in 2003 bewilligten Bedarfszuweisung zurückzuführen sind. Der Gesamtfehlbedarf
wächst um weitere fast 20 Mio. Euro auf nunmehr rd. 101,9 Mio. Euro an. Dabei
handelt es sich um Schulden des Verwaltungshaushaltes für konsumtive Zwecke,
die zum einen ganz erhebliche Zinsbelastungen verursachen (Ansatz: 2,5 Mio.
Euro trotz Tiefzinsphase). Zum anderen müssen diese Kassenkredite irgendwann
einmal zurückgezahlt werden. Dies kann jedoch erst dann geschehen, wenn ein
struktureller Überschuss erwirtschaftet wird. Davon sind wir momentan weit
entfernt. Es muss auch weiterhin das Ziel sein, so schnell wie irgend möglich
in den Bereich der schwarzen Zahlen zu gelangen.
1.3 Zuführung
zum Vermögenshaushalt 3.895.000
Euro
Pflichtzuführung 3.895.000
Euro
freie Spitze 0
Euro
1.4 Leistungen nach dem NFAG
2003 Ansatz 2003 Ist 2004 Euro Euro Euro
|
Schlüsselzuweisungen |
19.600.000 |
20.091.400 |
23.200.000 |
|
Zuw.
übertr. Wirkungskreis |
4.200.000 |
4.250.416 |
4.200.000 |
|
|
23.800.000 |
24.341.816 |
27.400.000 |
|
|
|
|
|
|
Veränderung
2004 zu 2003 (Ansatz) |
+ 15,13 % |
+ 3.600.000 Euro |
|
|
Veränderung
2004 zu 2003 (Ist) |
+ 12,56 % |
+ 3.058.184 Euro |
Die
Leistungen nach dem NFAG wurden nach den jetzt vorliegenden Orientierungsdaten
des Landes kalkuliert. Danach ergeben sich gegenüber dem Vorjahr erhebliche
Mehreinnahmen. Die Leistungen liegen allerdings immer noch um rd. 0,8 Mio. Euro
unter denen des Jahres 2002. Zudem ist eine voraussichtlich negative
Steuerverbundabrechnung für 2003 noch nicht berücksichtigt worden.
Kreisumlage
(unveränderter
Hebesatz 54,5 %) |
|
51.400.000
Euro |
Vorjahresansatz |
|
51.400.000
Euro |
Vorjahresist |
|
51.089.672
Euro |
Veränderung
2004 zu 2003 (Ansatz) |
|
0 Euro |
Veränderung
2004 zu 2003 (Ist) |
./.
0,37 % |
./. 189.672 Euro |
|
1
Punkt Kreisumlage = |
943.119
Euro |
Die
Kreisumlage wurde zunächst mit unveränderten Einnahmen bei unverändertem
Hebesatz gerechnet. Die Verwaltung geht momentan davon aus, dass die negativen
Auswirkungen der im Bemessungszeitraum sehr starken Gewerbesteuereinbrüche im
Bereich der Stadt Lüneburg insgesamt durch Mehreinnahmen aus erhöhten
Schlüsselzuweisungen kompensiert werden.
Bedenklich
und nach wie vor ein Grund für den weiter ansteigenden Fehlbedarf ist die
Tatsache, dass die Einnahmen aus der Kreisumlage immer noch weit unter denen
der Jahre 1999 bis 2002 liegen:
Ist-Einnahmen |
1999 |
53,3 |
Mio.
Euro |
Ist-Einnahmen |
2000 |
54,7 |
Mio.
Euro |
Ist-Einnahmen |
2001 |
54,6 |
Mio.
Euro |
Ist-Einnahmen |
2002 |
54,3 |
Mio.
Euro |
Ist-Einnahmen |
2003 |
51,6 |
Mio.
Euro |
1.5 Personalkosten 21.900.000
Euro
Vorjahr 21.300.000
Euro
+
2,82 % + 600.000 Euro
Einkalkuliert
wurden die bereits feststehenden Tariferhöhungen und eine Personalreduzierung
um 3,25 Stellen.
Auch die
beabsichtigte Kürzung der Zuwendung für Beamte sowie der Wegfall des
Urlaubsgeldes für Beamte wurden berücksichtigt.
Auf die
Anlage „Personalausgabenentwicklung 2004“ wird verwiesen.
1.6 Sachkosten ohne Bauunterhaltung 5.662.400
Euro
und
sonstige baul. Unterhaltung
Vorjahr 5.552.700
Euro
+
2,0 % + 109.700 Euro
Details
können der beigefügten Übersicht der sächlichen Verwaltungs- und
Betriebsausgaben der Jahre 2002, 2003 und 2004 entnommen werden.
1.7 Bauunterhaltung 2.295.000
Euro
Vorjahr 2.095.000
Euro
+ 9,55 %
+ 200.000 Euro
Angesichts
eines sich immer weiter aufbauenden und inzwischen auf rd. 10,6 Mio. Euro angewachsenen
Reparaturstaus wurde der Vorjahresansatz um 200.000 Euro (knapp 10 %) erhöht.
Damit wird der aus der unterlassenen Bauunterhaltung resultierenden
Unwirtschaftlichkeit zumindest teilweise entgegengewirkt.
Im
Ansatz 2004 ist wie bereits in 2003 ein Betrag in Höhe von 720.000 Euro auf Grund des vom Kreistag beschlossenen
zusätzlichen Sonderprogramms zur Renovierung und Modernisierung von
kreiseigenen Schulen (Vorlagen Nr. 51/2001) enthalten.
Der
restliche Betrag von 46.000 Euro ist wie im Vorjahr als „Sonderprogramm
Mobiliar Schulen“ veranschlagt (enthalten in Position „Geräte etc.
vermögensunwirksam“).
1.8 Freiwillige Leistungen 2.484.500
Euro
Vorjahr 2.469.500
Euro
+
0,61 % + 15.000 Euro
Mehrausgaben
für das Theater und die Musikschule in Höhe von 50.000 Euro konnten
größtenteils durch die Reduzierung anderer freiwilliger Leistungen kompensiert
werden.
1.9
Sozialhilfekosten
a)
Netto-Aufwendungen Landkreis 19.575.500
Euro
(ohne Einnahmen aus Quotalem System)
Vorjahr 19.979.500
Euro
./.
2,02 % ./. 404.000 Euro
b)
Erstattungen an Stadt Lüneburg 36.000.000
Euro
(einschl. überörtlicher Träger)
Vorjahr 36.000.000
Euro
0
Euro
c)
Einnahmen aus Quotalem System 21.000.000
Euro
Vorjahr 21.000.000
Euro
0
Euro
d)
Gesamtaufwendungen netto 34.575.500
Euro
Vorjahr 34.979.500
Euro
./.
1,15 % ./. 404.000 Euro
1.10
Jugendhilfekosten
a)
Netto-Aufwendungen Landkreis 7.397.400
Euro
Vorjahr 7.423.300
Euro
./.
0,3 % ./. 25.900 Euro
b)
Erstattungen an Stadt Lüneburg 9.280.000
Euro
Vorjahr 9.850.000
Euro
./.
5,8 % ./. 570.000 Euro
c)
insgesamt 16.677.400
Euro
Vorjahr 17.273.300
Euro
./.
3,5 % ./. 595.900 Euro
Jugend-
und Sozialhilfekosten insgesamt |
|
rd. |
51,25 Mio. Euro |
Vorjahr |
|
rd. |
52,25
Mio. Euro |
|
./. 1,9 % |
./. rd. |
1,00 Mio. Euro |
2. Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt wird durch eine Kreditaufnahme von rd. 3,86 Mio. Euro
ausgeglichen. Dies führt unter Berücksichtigung der veranschlagten
Kredittilgung zu einer Schuldenreduzierung von 34.800 Euro (Schuldenreduzierung
2003 = 8.900 Euro).
Die
Verwaltung hat wie in den Vorjahren alle Anstrengungen unternommen, um eine
Neuverschuldung und die damit einhergehenden Kosten zu vermeiden. Dieses Ziel
konnte nur dadurch erreicht werden, dass etliche notwendige Investitionen
zeitlich gestreckt oder aufgeschoben wurden. Die verbliebenen Investitionen
sind in der Regel unaufschiebbar und müssen zudem überwiegend zur Erfüllung
gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen veranschlagt werden:
Krankenhausumlage, Brandschutzmaßnahmen, Finanzvertragsleistungen an die Stadt
Lüneburg, Kostenerstattungen an die Samtgemeinde Bardowick. Im Straßenbau sind
– bis auf eine Ausnahme – nur solche Maßnahmen vorgesehen, die zu
einem erheblichen Teil oder sogar vollständig über GVFG- und sonstige
Fremdmittel finanziert werden können. Diese Maßnahmen werden zudem nur dann
durchgeführt, wenn die eingeplanten Fremdmittel auch tatsächlich fließen.
2.1
Haushaltsplanentwurf 2004
nach
Kreditaufnahme ausgeglichen in Einnahme und
Ausgabe |
|
22.616.900 Euro |
Vorjahr |
|
23.877.200 Euro |
|
./. 5,3 % |
./. 1.260.300 Euro |
|
|
|
|
|
|
ohne
Umschuldungen 2004 |
|
21.573.400 Euro |
Vorjahr |
|
18.980.000 Euro |
|
+ 13,7 % |
+ 2.593.400 Euro |
2.2 Kreditaufnahmen 3.860.200
Euro
-
ordentliche Tilgung 3.895.000
Euro
Schuldenreduzierung 34.800
Euro
Neuverschuldung
durch Kassenkredite
Kassenkredite per Ende 2003 (voraussichtlich) 80.000.000
Euro
Kassenkredite
per Ende 2004 (voraussichtlich) 90.000.000
Euro
Neuverschuldung 10.000.000
Euro
2.3 Schuldenstand
Kredite per Ende 2003 (voraussichtlich) 61.133.000
Euro
Kredite
per Ende 2004 (voraussichtlich) 61.098.200
Euro
Kassenkredite
per Ende 2004 (voraussichtlich) 90.000.000
Euro
Schuldenstand Ende 2004 (voraussichtlich) 151.098.200
Euro
2.4 Stand der Rücklagen 1.1.2003 2.991.000
Euro
voraussichtl.
Stand per 1.1.2004 2.991.000
Euro
Pflichtrücklage
gem. § 20 Abs. 2 GemHVO für 2004 2.026.200
Euro
2.5 Verpflichtungsermächtigungen
- Umbau
FTZ 700.000
Euro
- Mittel
für Schulbaumaßnahmen 3.000.000
Euro
- Bau
der Elbbrücke Darchau 23.700.000
Euro
(kassenwirksam 2005: 8 Mio.,2006: 8 Mio.,
2007: 7,7 Mio.)
Gesamt 27.400.000
Euro
Größere
Investitionen
- Hauptverwaltung, Grunderwerb Parkplatz 52.500
Euro
-
IT-Service, Kosten der Verkabelung 50.000
Euro
- Erwerb
von Maschinen und Zubehör 53.000
Euro
- Erwerb
von Software für diverse Fachdienste 159.100
Euro
- Umbau
der FTZ 825.000
Euro
Schulen
(netto)
- Zuschuss an Sparkassenstiftung PC für Schulen 50.000
Euro
- Zuw.
Schulen an Stadt Lüneburg gemäß § 118 NSchG 500.800
Euro
-
Schulbaumaßnahmen 1.134.000
Euro
- HRS/OS
Adendorf, Erstausstattung 27.300
Euro
- RS
Bardowick, Baukostenanteil Landkreis und Erstausstattung 683.300 Euro
- BBS I,
II, III:
Investitionen zur Energieeinsparung
sowie
Brandschutzmaßnahmen 200.000
Euro
- BBS
II, Umbau Metalllabor 13.300
Euro
- BBS
II, Umbau/Anbau KFZ- Werkstatt 100.000
Euro
- SZ
Bardowick:
Zuweisung für Busplatz 130.000
Euro
Zuweisung an SG Bardowick Tilgung Sporthalle 39.500
Euro
- SZ
Bleckede, Ganztagsschule 133.400
Euro
- SZ
Embsen, Neubau/Umbau RS 103.300
Euro
-
Krankenhausumlage 1.530.000
Euro
-
Kreisstraßen (netto) 1.142.900
Euro
Ergänzende Sachlage vom 30.10.2003:
Als
Ergebnis der 1. Lesung des Haushalts 2004 im Kreisausschuss als Finanzausschuss
am 27. Oktober 2003 ist als Anlage 1 die Liste A beigefügt. Diese
Liste enthält alle von der Verwaltung vorgetragenen Änderungsvorschläge auf
Grund neuer Erkenntnisse.
Als Anlage
2 ist die gewünschte Übersicht der Haushaltsansätze 2003 und 2004 für den
Erwerb von Software beigefügt.
Ergänzende
Sachlage vom 12.11.2003:
Als
Ergebnis der 2. Lesung des Haushalts 2004 im Ausschuss für Finanzen,
Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform (AFP) am 12. November 2003 ist
als Anlage 1 die Liste B beigefügt. Diese Liste enthält alle von
der Verwaltung vorgetragenen Änderungsvorschläge auf Grund neuer Erkenntnisse.
Die
Veränderungen führen per Saldo zu einer Verbesserung von 1.704.100 Euro im
Verwaltungshaushalt bzw. 800 Euro im Vermögenshaushalt.
Als Anlage
2 ist die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten
im Landkreis Lüneburg (AG) gemäß § 15 Abs. 3 NFAG beigefügt.
Im
Ergebnis wünscht die AG eine Senkung der Kreisumlage um einen Punkt auf 53,5 %.
Dieser Wunsch ist angesichts der sich ebenfalls kontinuierlich
verschlechternden finanziellen Situation der gemeindlichen Ebene verständlich.
Allerdings sieht die Verwaltung dafür in Anbetracht eines mittlerweile trotz
Bedarfszuwesung auf über 100 Mio. Euro angewachsenen Defizits beim Landkreis
Lüneburg und den daraus resultierenden erheblichen Belastungen durch Kassenkreditzinsen
nach wie vor keinen Spielraum.
Die vom
Land gewährte Bedarfszuweisung soll es dem Landkreis ermöglichen, so bald wie
möglich sein Defizit abzubauen und zu einem ausgeglichenen Haushalt zukommen.
Nähme man nun – wie von der AG vorgeschlagen – die Bedarfszuweisung
zum Anlass, die Kreisumlage zu reduzieren, würde dies dem Sinn und Zweck der
Bedarfszuweisung zuwiderlaufen.
An dieser
Stelle sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die voraussichtlichen
einnahmen aus der Kreisumlage in 2004 um rd. 2,9 Mio. Euro unter denen des
Jahres 2002 liegen werden. Eine ähnlich Situation war bereits im Jahr 2003
eingetreten. Die jeweiligen Einnahmeeinbußen entsprechen rd. drei Punkten
Kreisumlage.
Die AG
wirft auch einige Fragen zum Steuerungsdienst auf. Zentrale Aufgabe des
Steuerungsdienstes ist es, die Organisationseinheiten im Hause bei der
Effektivierung ihrer Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Die Verbesserung der
Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit ist dabei zentraler Ansatzpunkt und am mittelfristigen
Entwicklungsziel der Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit klar ausgerichtet.
Mit der Einführung des Produkthaushaltes und der flächendeckenden Kosten- und
Leistungsrechnung, basierend auf einem entsprechenden Beschluss des Kreistages,
wird für den Landkreis ein zukunftsfähiges Steuerungsinstrumentarium
installiert.
Hinsichtlich
der Reduzierung der Personalkosten ist darauf hinzuweisen, dass in den
vergangenen Jahren permanent Personal reduziert wurde, ein Blick nur auf den
Produktionsfaktor Personal allerdings auch zu eng und durchaus unwirtschaftlich
sein kann, wie z. B. in unserem Sozialhilfekonzept „Beraterische Hilfe
vor wirtschaftlicher Hilfe“ eindrucksvoll bestätigt wurde.
Der
Kreistag stellt dem Landrat jährlich ein Personalbudget zur Verfügung, das die
Ausnutzung des Stellenplans nicht ermöglicht. Der Steuerungsdienst hat für den
Einsatz der begrenzten Mittel ein Verfahren im Hause etabliert, das den
wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherstellt und Anreize für Stellenabbau und
verzögerte Wiederbesetzung bietet.
Der
Steuerungsdienst wird der AG anbieten, alle offenen Fragen in einem gemeinsamen
Gespräch zu erörtern.
Ergänzende
Sachlage vom 26.11.2003:
Als
Ergebnis der 3. Lesung des Haushalts 2004 im Ausschuss für Finanzen,
Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform (AFP) am 26. November 2003 ist
als Anlage 1 die Liste C beigefügt. Diese Liste enthält alle von
der Verwaltung vorgetragenen Änderungsvorschläge auf Grund neuer Erkenntnisse
sowie Anträge aus den Fraktionen, über die weiter beraten werden soll.
Als Anlage
2 ist wie gewünscht der Zuschussantrag der DLRG vom 16.11.2003 beigefügt.
Eine
Neuberechnung der Personalkosten auf Grund der Forderung nach Abbau von 15
Stellen und einer Reduzierung der Personalkosten um 900.000 Euro ist als Anlage
3 beigefügt.
Ergänzende
Sachlage vom 05.12.2003:
Als
Ergebnis der Lesungen des Haushalts 2004 im Ausschuss für Finanzen,
Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform (AFP) ist als Anlage 1
die Liste D beigefügt. Die Liste enthält alle vom AFP beschlossenen
Änderungen, die dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung am 08.12.2003 empfohlen
werden. Sie wird die Grundlage für die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses
für den Kreistag am 12.01.2004 sein.
Auf
Grund der vom AFP beschlossenen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2004
ergeben sich folgende neue Eckdaten:
1. Fehlbedarf
Gesamtfehlbedarf |
97.938.400 Euro |
(Entwurf: 101.876.500
Euro) |
Struktureller
Fehlbedarf |
18.938.400 Euro |
(Entwurf: 19.876.500
Euro) |
Dies
bedeutet hinsichtlich des Gesamtfehlbedarfs eine Verbesserung gegenüber dem
Entwurf von 3.938.100 Euro.
2. Kreditbedarf
Kreditbedarf |
3.784.800 Euro |
(Entwurf: 3.860.200 Euro) |
./.
ordentliche Tilgung |
3.895.000
Euro |
|
Schuldenreduzierung |
110.200 Euro |
(Entwurf: 34.800 Euro) |
3. Verpflichtungsermächtigungen
Gesamtbetrag |
27.400.000 Euro |
(unverändert) |
4. Kassenkredite
In
Anbetracht des reduzierten Fehlbedarfs kann der ursprünglich vorgesehene Höchstbetrag
von 105 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro reduziert werden.
5. Kreisumlage
Hebesatz |
54,5 % |
(unverändert) |
Ergänzende
Sachlage vom 22.12.2003:
Die
SPD-Kreistagsfraktion stellt zum Kreistag am 12.01.2004 folgenden
Änderungsantrag (Eingang: 22.12.2004) zum Haushalt 2004:
1. Die Personalkosten sind auf 21,3 Mio. €
anzusetzen und für das Jahr 2004 festzuschreiben.
2. Der
Landkreis Lüneburg stellt im Jahr 2004 über den bisher vorgesehenen Rahmen drei
weitere Ausbildungsplätze zur Verfügung.
3. Für
das Jahr 2004 wird eine Einstellungs- und Beförderungssperre erlassen. Hiervon
ausgenommen sind Ausbildungsplätze sowie Beförderungen im mittleren Dienst.
Ggf. notwendig werdende Einstellungen aus besonderem Anlass sind unter
Hinzuziehung des Kreisausschusses zu entscheiden.
4. Die Kreisumlage ist auf 53,5 Punkte zu senken.
5. Soweit
Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Schulreform erforderlich
werden, sind die dafür notwendigen Haushaltsmittel, ausgehend vom Konnexitätsprinzip,
vom Land Niedersachsen zu tragen. Im Haushalt sollte hierfür die Position
„Schulbaufinanzierung Schulreform“ eingerichtet werden. Für die
Einnahme- und Ausgabepositionen sind jeweils 100,00 € mit „UD Vermerk“
auszuweisen.
6. Im
Stellenplan 2004 sind die neu im höheren Dienst ausgewiesenen Stellen lediglich
nach der Wertigkeit A 13/14 auszuweisen.
7. Jede
Einheits- und Samtgemeinde im Landkreis Lüneburg erhält zur Förderung der
Erziehung, Bildung, Familien- und Jugendarbeit vor Ort 20.000,00 €. Hierfür
sind 200.000,00 € im Haushalt auszuweisen.
Ergänzende Sachlage vom
09.01.2004:
Die SPD-Kreistagsfraktion stellt zum
Kreistag am 12.01.2004 folgenden Änderungsantrag (Eingang: 09.01.2004) zum
Haushalt 2004:
„Im Budget 1000 –Reform und
Medien– ist die Erhöhung in der Haushaltsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit mit 20.000 €, statt der geplanten 40.000 €
anzusetzen. Die Ausgaben für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind danach mit
25.000 € festzusetzen.“
Ergänzende Sachlage vom 12.01.2004:
Die GRUPPE stellt zum Kreistag am
12.01.2004 folgenden Änderungsantrag (Eingang: 12.01.2004) zum Haushalt 2004:
„Wir bitten um Aufnahme des
folgenden Haushaltsvermerks:
Die Personalkostenansätze in den Budgets
dürfen zu Lasten der Sachkostenansätze überschritten werden, wenn dadurch eine
wirtschaftlichere Aufgabenerledigung ermöglicht wird. Sie dürfen auch
überschritten werden, wenn dadurch zumindest in gleicher Höhe Mehreinnahmen
erzielt werden können. Die Entscheidung in diesen Fällen trifft jeweils der
Kreisausschuss.“
