Beschlussvorlage (SBU) - 2003/198
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschafts- und Finanzplan für den Betrieb Straßenbau und -unterhaltung 2004
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Ruth, Robert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Kenntnisnahme
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04.11.2003
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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10.11.2003
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Erledigt
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Kreistag
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Beratung
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12.01.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der
Werks- und Straßenbauausschuss empfiehlt dem Kreistag, den beiliegenden
Wirtschaftsplan zu beschließen;
2. der
Werks- und Straßenbauausschuss beschließt den Finanzplan und gibt diesen dem
Kreistag zur Kenntnis.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 16.12.2003:
Der am 10.11.2003 beschlossene Wirtschaftsplan 2004 wird in der
Summe seiner Erlöse und Aufwendungen jeweils um 66.000 gekürzt. Die Zuweisung
des Landkreises an SBU wird mit 3.336.500 und der Personalaufwand mit
2.345.100 neu festgesetzt. Der Wirtschaftsplan ist entsprechend zu ändern.
Sachverhalt
Sachlage:
Für den Eigenbetrieb Straßenbau und unterhaltung ist für das Wirtschaftsjahr
2004 ein Wirtschafts- und Finanzplan aufzustellen.
Sämtliche Informationen und Finanzdaten sind dem Wirtschafts-
und Finanzplan zu entnehmen.
Ergänzende Sachdarstellung vom 16.12.2003:
Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am 10.11.2003 den
Wirtschaftsplan 2004 einstimmig beschlossen hatte, wurde im nach hinein der
politische Auftrag an die Werksleitung herangetragen, den bereits beschlossenen
Wirtschaftsplan in der Summe seiner Erlöse (bei der Zuweisung des Landkreises
an SBU) und Aufwendungen (bei den Personalaufwendungen) um 66.000 zu kürzen.
Der Betrag errechnet sich aus der Kürzung des Personaletats der
allgemeinen Verwaltung (hierin sind nicht die Personalaufwendungen SBU
enthalten!) von ursprünglich 21.900.000 auf 21.300.000, entsprechend 2, 74%.
Dieser Prozentsatz sei ebenfalls auf die Personalaufwendungen
des Eigenbetriebes anzuwenden und entspricht bei ursprünglich kalkulierten
Personalaufwendungen in Höhe von 2.411.100 einem Kürzungsbetrag von 66.000.
Im Ergebnis bedeutet das, dass der Planansatz des
Personalaufwands von ursprünglich 2.411.100 auf 2.345.100 reduziert wird und
damit tatsächlich um ca. 2% niedriger als im Vorjahr (2003 = 2.393.000)
ausgewiesen wird. Zum Vergleich: beim Personaletat des Landkreises bleibt es
beim Ansatz des Vorjahres (2003 und 2004 jeweils 21.300.000).
Die Reduzierung des Personalaufwands bedeutet konkret, dass
mindestens eine Stelle im produktiven Bereich (bei den Arbeitern) nicht besetzt
werden kann, da im Beamten- und Angestelltenbereich keinerlei Spielraum
besteht.
In diesem Zusammenhang wird auf Ziffer 7 des Zwischenberichts
zum 30.06.2003 (Vorlagen-Nr. 134/2003) hingewiesen: (Auszug sinngemäß)
- Seit
der Verselbständigung der Bauhöfe und Integration der Straßenbauabteilung
sind kontinuierlich Stellen abgebaut worden. Während vor der
Verselbständigung der Bauhöfe noch insgesamt 60,15 Stellen mit Straßenbau
und Straßenunterhaltung beschäftigt waren, sind es zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nur noch 53,75 Stellen (-6,4 Stellen). Zeitgleich mit der
Errichtung des Eigenbetriebes sind erhebliche Querschnittsaufgaben
(gesamtes Kassenwesen, komplette Bewirtschaftung einschl. Bauunterhaltung
der Liegenschaften, Personalwesen ohne Lohnabrechnung u.s.w.) von der
Kreisverwaltung übernommen worden.
- Aufgrund
eines internen Kennzahlenvergleichs mit sechs Nachbarkreisen ist
festzustellen, dass durchschnittlich jeder Straßenwärter dort 11,41
Kreisstraßenkilometer betreut. Nach diesem Schlüssel wären beim
derzeitigen Straßennetz (378,602 Km) des Landkreises Lüneburg 33,18 Stellenanteile
im Straßenunterhaltungsdienst auszuweisen. Tatsächlich sind im Stellenplan
für Straßenunterhaltung 30,0 Stellen ausgewiesen. Zum derzeitigen
Straßennetz kommt ab 01.01.2004 die K46 (B4, Lüneburg bis Kreisgrenze Lk
Harburg) mit einer Länge von ca. 8,5 Km dazu. Damit erhöht sich die
Betreuungslänge je Straßenwärter auf 12,9 Km. Damit betreut jeder Straßenwärter
ca. 11,5% mehr Kreisstraßen als durchschnittlich in den sechs
Nachbarkreisen. Aus Sicht der Werksleitung wäre damit im Moment die
Belastungsgrenze erreicht.
Wirkung: Bei einer Reduzierung des
Personalaufwands im Arbeiterbereich wird bei gleich bleibendem Aufgaben- und
Qualitätsanspruch bei der Straßenunterhaltung die Belastung weiter erhöht.
Alternativ müssten Aufgaben oder Qualitätsansprüche zurückgeschraubt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Zuweisung des Landkreises für den laufenden
Geschäftsbetrieb beträgt 3.402.500 und entspricht ohne weitere Erhöhung exakt
der Zuweisung für 2003, trotz einkalkulierter Kostensteigerungen im
Personalbereich (Tariferhöhungen) und einigen Sachkostenbereichen (z. B.
Fahrzeughaltung).
Ergänzung vom 16.12.2003
Die Zuweisung wird aufgrund der Kürzung im Personalaufwand
ebenfalls um 66.000 gekürzt und mit 3.336.500 ausgewiesen.
