Beschlussvorlage - 2009/062
Grunddaten
- Betreff:
-
Fusion der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Sigrid Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreistag
|
Entscheidung
|
|
|
29.04.2009
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
A)
Der Kreistag des
Landkreises Lüneburg stimmt der Zusammenlegung der Sparkassen Lüneburg und
Harburg-Buxtehude zu.
Die Vertreter des
Landkreises Lüneburg in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes
Lüneburg werden gemäß § 12 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 63),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Mai 2006 (Nds. GVBl. S.
203), i. V. m. § 111 Abs. 1 Satz 2 der Neubekanntmachung der Niedersächsischen
Gemeindeordnung (NGO) vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473), geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 575), angewiesen, in
der noch zu terminierenden Sitzung der Verbandsversammlung wie folgt zu
beschließen:
1.
Die
Sparkasse Lüneburg und die Sparkasse Harburg-Buxtehude werden gemäß § 2 Abs. 1
Satz 1 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004
(Nds. GVBl. S. 609), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8.
Oktober 2008 (Nds. GVBl. S. 315), i. V. m.
§ 6 Nr. 12 der Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg
(Verbandsordnung) vom 9. Juli 2008 zur Sparkasse Süderelbe zusammengelegt.
2.
Dem
Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Sparkassenzweckverband Lüneburg, dem
Sparkassenzweckverband Harburg-Buxtehude, dem Landkreis Harburg und der Stadt
Buxtehude (Anlage 4.1) gemäß § 2
Abs. 1 Satz 2 NSpG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 NKomZG, § 8 Satz 1 der Verordnung
über Sparkassenzweckverbände (SpZwVerbVO) vom 20. November 2006 (Nds. GVBl. S.
562) und §§ 6 Nr. 1, 13 Abs. 1 Satz 1 der Verbandsordnung aus Anlass der
Zusammenlegung der Sparkasse Lüneburg und der Sparkasse Harburg-Buxtehude wird
zugestimmt.
3.
Dem
Beitritt des Landkreises Harburg und der Stadt Buxtehude zum
Sparkassenzweckverband Lüneburg gemäß § 17 Abs. 1 NKomZG i. V. m. § 8 Satz 1
SpZwVerbVO, § 40 Abs. 1 Nr. 15 NGO und §§ 6 Nr. 1, 12 der Verbandsordnung wird
zugestimmt.
4.
Die
Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg vom 9. Juli 2008 wird gemäß §§ 17 Abs. 2, 5 Abs. 6 NKomZG i.
V. m. § 8 Satz 1 SpZwVerbVO und §§ 6 Nr. 1, 13 Abs. 1 Satz 1 der
Verbandsordnung geändert und erhält die Fassung gemäß Anlage 5.
5. Sollten sich bis zur Sitzung der
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg aufgrund einer
Abstimmung mit der Sparkassenaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen
Finanzministerium und/oder mit der Kommunalaufsichtsbehörde beim
Niedersächsischen Innenministerium redaktioneller oder rechtlicher Anpassungsbedarf
bei den Anlagen 4.1 und 5 ergeben, wird
der Kreisausschuss ermächtigt, einen entsprechenden Weisungsbeschluss zu
fassen.
B)
Vorbehaltlich
des Inkrafttretens des öffentlich – rechtlichen Vertrages und der
Verbandsordnung wird die Besetzung der Verbandsversammlung wie folgt
festgestellt:
Der
Verbandsversammlung gehören an
1. Landrat Manfred Nahrstedt als
Hauptverwaltungsbeamter des Landkreises Lüneburg.
Er wird vertreten durch Kreisrätin Monika
Scherf.
(§ 1 Absatz (1) Buchstabe a) Satz 1 i.V.m.
Abs. (2) Satz 2 Verbandsordnung)
2. 4 Personen und Ersatzpersonen, die für das
Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitgliedes wählbar sind.
Die Sitzverteilung wird wie folgt festgestellt:
GRUPPE 3 Sitze
GRÜNE 1 Sitz
Die Besetzung der Verbandsversammlung wird
wie folgt festgestellt:
|
Ordentliche
Mitglieder |
Ersatzpersonen |
GRUPPE
– 3 Sitze - |
Lutz
Röding |
Friedhelm
Koch |
|
Franz-Josef
Kamp |
Elke
Stange |
|
NN |
NN |
GRÜNE
– 1 Sitz - |
Petra
Brüel-Sasse |
Sabine
Brunke-Reubold |
C)
Die
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg –
Anlage 9 - wird beschlossen.
D)
Vorbehaltlich
des Inkrafttretens des öffentlich – rechtlichen Vertrages und der
Verbandsordnung werden die Mitglieder des Landkreises Lüneburg in der
Verbandsversammlung angewiesen, folgende Mitglieder in den Verwaltungsrat der
Sparkasse Süderelbe zu entsenden:
Landrat
Manfred Nahrstedt
sowie
2 Mitglieder auf Vorschlag der GRUPPE (§
47 Abs 6 NLO)
-----------------------------------------------------------------
-----------------------------------------------------------------
E)
An
dem Ziel, die Geschäftsbezeichnung „Sparkasse Süderelbe“ zur
Kennzeichnung der fusionierten Sparkassen und/oder Niederlassungen der
Sparkassen Harburg-Buxtehude und Lüneburg zu verwenden, wird festgehalten.
Sofern
die Aufhebung der einstweiligen Verfügung zur Verwendung der Bezeichnung
„Sparkasse Süderelbe“ nicht erwirkt werden kann, werden die
Bezeichnungen „Sparkasse Süderelbe“ , Sparkassenzweckverband
Süderelbe“ und „Sparkassenstiftung Süderelbe“ in den
Beschlüssen A)-D) und in den Anlagen 1-7 und 9 ersetzt durch „Sparkasse
Harburg-Lüneburg-Buxtehude“, „Sparkassenzweckverband
Harburg-Lüneburg-Buxtehude“ und „Sparkassenstiftung
Harburg-Lüneburg-Buxtehude“
Sachverhalt
Ausgangssituation
Der Bankenmarkt
befindet sich – nicht erst seit der Finanzmarktkrise – im Wandel.
Der sich verschärfende Wettbewerb mit einhergehendem Margenverfall, steigenden
Kosten und einer wachsenden Komplexität von aufsichtsrechtlichen Vorgaben
belasten die Ergebnisse der Sparkassen in zunehmendem Maße.
Der Vorstand der
Sparkasse Lüneburg hat darauf reagiert und bereits im Jahre 2007 gemeinsam mit
dem Vorstand der Sparkasse Harburg-Buxtehude ein Gutachten bei der
Beratungsgesellschaft zeb/rolfes schierenbeck associates in Auftrag gegeben.
Dieses (Struktur-)Gutachten hatte zum Ziel, die strategische Positionierung der
Sparkassen in der Süderelbe-Region aufgrund der Anforderungen des regionalen
Wirtschaftsraums zu analysieren.
Im Rahmen des
Gutachtens wurden folgende Bereiche betrachtet:
1.
Bedeutung
des Wirtschaftsraumes Süderelbe
2.
Rolle
der regionalen Sparkassen innerhalb des Wirtschaftsraumes Süderelbe
3.
Wettbewerb
im Bankenmarkt und die
betriebswirtschaftliche Ausgangssituation der Sparkassen
4.
Definition
von strategischen Handlungsoptionen.
Das Gutachten wurde
im Jahre 2008 fertig gestellt und den Mitgliedern des Verwaltungsrates der
Sparkasse Lüneburg präsentiert.
Die
Beratungsgesellschaft zeb/ kommt zu dem Ergebnis, dass durch einen
Zusammenschluss der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude erhebliche
betriebswirtschaftliche Nutzenpotentiale für beide Institute gehoben werden
könnten. Zusätzlich könnten hierüber weitere Nutzenpotentiale für die
Wirtschaftsregion Süderelbe, die Kommunen sowie die Einwohner erzielt werden.
Andere, ebenfalls geprüfte Handlungsoptionen wären dagegen aus Nutzensicht weit
weniger attraktiv bzw. die Umsetzbarkeit wäre derzeit nicht oder nur sehr
eingeschränkt gegeben.
Auf der Grundlage
des Gutachtens hat die Sparkasse Lüneburg die Vorteile eines Zusammenschlusses
in dem als Anlage 1 beigefügten Papier „Gut für die Hansestadt und den
Landkreis Lüneburg – Gut für die Region“ dargestellt.
Eine detaillierte
Zusammenfassung des Gutachtens liegt dieser Vorlage in Form einer Management
Summary als Anlage 2 bei.
Chancen und Ziele
Im Rahmen
weiterführender Projektarbeiten wurden die Ziele und Chancen einer möglichen
Fusion der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude im Einzelnen
herausgearbeitet und definiert:
1.
Für
die Kunden
„Die
neue Betriebsgröße und die damit verbundene erweiterte Marktstellung bietet
nennenswerte Chancen für alle Kunden“
·
Bessere
Befriedigung von Bedürfnissen anspruchsvoller Kundengruppen, z.B. im
Firmenkundenbereich oder Private Banking, durch Einsatz von Spezialisten (inkl.
Vertretungsregelungen)
·
Begleitung
der Kommunen bei Spezialprojekten (z.B. Public Private Partnership) dauerhaft
möglich
·
Langfristige
Sicherstellung der Begleitung des expandierenden Mittelstands durch Erhöhung
von Kreditvergabespielräumen
·
Sinnvolle
Erweiterung des Produkt- und Dienstleistungsangebotes zu attraktiven Preisen im
Interesse aller Kundengruppen durch Verbesserung der Verhandlungsposition gegenüber
Produktpartnern
·
Finanzdienstleistungen
für alle Kundenschichten werden langfristig sichergestellt (z.B.
„Jedermann-Konto“).
2.
Für
die Region
„Die
Region profitiert durch hohe die Wettbewerbsfähigkeit der neuen Sparkasse auf
Basis eines gesunden betriebswirtschaftlichen Fundamentes“
·
Kreisübergreifende
Förderung des Wirtschaftsraums Süderelbe zur Positionierung im Wettbewerb um
Unternehmen, Investitionen und Fachkräfte
·
Dabei
Berücksichtigung lokaler Interessen auch in fusionierter Sparkasse durch
Implementierung von Regionalvorständen und Regionalbeiräten sichergestellt
·
Dadurch
insgesamt intensivierte Vernetzung von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und
Kultur in der Region Süderelbe
·
Ausweitung
der Großkreditgrenzen ermöglicht bessere Begleitung von Unternehmen bei
Existenzgründung, Neuansiedlung oder Expansion
·
Region
profitiert mittelbar durch Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie
positive Effekte bei der Gewerbesteuer.
3.
Für
die Mitarbeiter
„
Eine fusionierte Sparkasse bietet vielfältige Möglichkeiten für die
Mitarbeiter, steigert die Attraktivität als Arbeitgeber und erleichtert damit
die Akquisition von neuen qualifizierten Fachkräften“
·
Ausgesprochene
Beschäftigungsgarantie, offene Kommunikation und frühzeitige Besetzung von
Führungspositionen gewährleisten auch im Fusionsprozess größtmögliche Ruhe
innerhalb der Belegschaft
·
Größeres
und breiter aufgestelltes Institut bietet mehr interessante Aufgaben, neue
Stellen und interessante Spezialistenpositionen
·
Durch
konsequentere und intensivierte Personalentwicklungsarbeit können Karriere- und
Entwicklungswege konkreter aufgezeigt werden
·
Gesteigerte
Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber wird Fluktuation tendenziell schmälern
und Erfolgsaussichten bei der externen Personalakquisition steigern.
4.
Für
die Sparkasse
„Die
betriebswirtschaftlichen Effekte wirken sich mittelfristig positiv auf
Ertragslage
aus und sichern so langfristig den Erfolg der Sparkasse“
Ø
Zielsetzung:
Betriebswirtschaftliche Synergiepotenziale werden zum Nutzen von Region,
Kunden, Mitarbeitern und Trägern gehoben
Ø
Annahmen:
a.
Es
bestehen aus Synergien heraus für die nächsten 10 Jahre Potentiale zur Kostenreduzierung
für eine fusionierte Sparkasse in Höhe von jährlich 0,5 Mio.EUR. Damit besteht
die Möglichkeit einer Kostenentlastung im 1. Jahr von bis zu 0,5 Mio.EUR, im 2.
Jahr von bis zu 1,0 Mio.EUR, im 3. Jahr von bis zu 1,5 Mio.EUR usw.
b.
Es
bestehen aus Synergien heraus für die nächsten 10 Jahre Potentiale zur Ertragssteigerung
für eine fusionierte Sparkasse in Höhe von jährlich 1,5 Mio.EUR. Damit besteht
die Möglichkeit von Ertragssteigerungen im 1. Jahr von bis zu 1,5 Mio.EUR, im
2. Jahr bis zu 3,0 Mio.EUR, im 3. Jahr bis zu 4,5 Mio.EUR usw.
Ø
Kumulierter
Mehrertrag in den ersten fünf Jahren beträgt 30 Mio. €, die nach
Fusionskosten und Reserve (10 Mio. €) als Refinanzierung für die
beabsichtigten Stiftungsfinanzierungen genutzt werden können
·
Belastungen
aus Fusionsprozess werden durch zügige Umsetzung und Übernahme bewährter
Konzepte eingedämmt
·
Förderung
der Region aus neu geplanter Regionalstiftung verbessert öffentliche
Wahrnehmung von Sparkasse und Trägern
·
Synergien
in den Stabsbereichen ermöglichen die Neuordnung von Kapazitäten zugunsten des
Vertriebs; dadurch Vergrößerung der Ertragschancen
·
In
Summe Reduzierung von Projektaufwendungen möglich (Kapazitäten und Kosten)
·
Deutlich
verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten, z.B. durch leichtere Umsetzung von
Anforderungen aus dem Pfandbriefgesetz
·
Erhöhung
der Einflussmöglichkeiten in Gremien und Verbänden.
Empfehlung des Verwaltungsrates der
Sparkasse Lüneburg zu einer Fusion mit der Sparkasse Harburg-Buxtehude
Das
Sparkassengesetz für das Land Niedersachsen (NSpG) sieht vor, dass vor einem
Beschluss der Träger über eine Zusammenlegung von Sparkassen die
Verwaltungsräte der betreffenden Institute anzuhören sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1
NSpG). Diese Anhörung ist im Rahmen der Verwaltungsratssitzung der Sparkasse
Lüneburg am 9. März 2009 erfolgt. Der Verwaltungsrat hat mit großer Mehrheit
den folgenden Beschluss gefasst:
„Der
Verwaltungsrat empfiehlt der Zweckverbandsversammlung des
Sparkassenzweckverbandes Lüneburg, die Zusammenlegung der Sparkasse Lüneburg
und der Sparkasse Harburg-Buxtehude zu beschließen und bittet den Kreistag des
Landkreises Lüneburg sowie den Stadtrat der Hansestadt Lüneburg, ihre Vertreter
in der Zweckverbandsversammlung entsprechend anzuweisen.“
Votum der Vorstände der Sparkassen Lüneburg
und Harburg-Buxtehude
Die Vorstände der
Sparkasse Lüneburg, Herr Holger Dressler und Herr Karl Reinhold Mai, sowie die
Vorstände der Sparkasse Harburg-Buxtehude, Herr Heinz Lüers und Herr Frank
Jäschke, halten eine Fusion der beiden Sparkassen insbesondere aufgrund der
sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen und der sich daraus ergebenden
negativen betriebswirtschaftlichen Entwicklung für dringend geboten. Darüber
hinaus wird aus Sicht der Vorstände durch eine Fusion die Wahrnehmung des
öffentlichen Auftrages – erweitert durch die Anforderungen des
Wirtschaftsraumes Süderelbe – durch eine neue Sparkasse Süderelbe
nachhaltig gesichert.
Ergebnisse der Trägerverhandlungskommission
der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude:
Der
Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Lüneburg, Herr Holger Dressler, berichtete
im Rahmen einer Verwaltungsratssitzung im Mai 2008 über das Strukturgutachten
und die Chancen einer Sparkassen-Fusion und erhielt den Auftrag, weiterführende
Gespräche mit der Sparkasse Harburg-Buxtehude über eine mögliche Fusion der
Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude aufzunehmen. Parallel wurden aus den
Verwaltungsräten der beiden Sparkassen Personen benannt, die im Rahmen einer
Trägerverhandlungskommission in der Zeit von Juli 2008 bis Februar 2009
Gespräche über die Rahmenbedingungen einer möglichen Fusion geführt haben.
Der Verhandlungskommission
gehörten folgende Personen an:
- Für Lüneburg: Oberbürgermeister Ulrich
Mädge, Landrat Manfred Nahrstedt, Jens Kaidas, Regina Baumgarten bzw.
Vertreter Eberhard Manzke, Friedrich Vortmüller (Personalratsvorsitzender
Sparkasse Lüneburg) bzw. Vertreterin Traute Kletti, Holger Dressler
(Vorstandsvorsitzender Sparkasse Lüneburg)
- Für Harburg-Buxtehude: Landrat Joachim
Bordt (Harburg), Bürgermeister Jürgen Badur (Buxtehude), Prof. Dr.
Jens-Rainer Ahrens, Norbert Böhlke, Martin Wehr (Personalratsvorsitzender
Sparkasse Harburg-Buxtehude), Heinz Lüers (Vorstandsvorsitzender Sparkasse
Harburg-Buxtehude).
Am 26. Februar 2009
wurden die Eckpfeiler einer Fusion der Sparkassen Lüneburg und
Harburg-Buxtehude von der Trägerverhandlungskommission wie folgt verabschiedet.
Eine detaillierte
Ausarbeitung der Ergebnisse liegt dieser Vorlage als Anlage 3 bei.
Beratungsgegenstand
(Eckpfeiler) |
Ergebnis der
Trägerverhandlungskommission |
1. Name |
Sparkasse Süderelbe Verwendung
örtlicher Zusätze zur Erreichung lokaler Bezüge. |
2. Juristisch aufnehmende Sparkasse |
Sparkasse Lüneburg |
3. Technisch aufnehmende Sparkasse |
Sparkasse Harburg-Buxtehude |
4. Juristischer Sitz |
Hamburg-Harburg |
5. Bildung Zweckverband |
Besetzung des Zweckverbandes mit 18
Mitgliedern: 8
Mitglieder Landkreis Harburg 5
Mitglieder Landkreis Lüneburg 3
Mitglieder Stadt Lüneburg 2
Mitglieder Stadt Buxtehude Zusammenschluss
erfolgt durch Beitritt des Landkreises Harburg und der Stadt Buxtehude zum
Sparkassenzweckverband Lüneburg. Grundsätzlich
Wechsel der Verbandsgeschäftsführung nach kommunalen Wahlperioden. Bis
Ende der nächsten Kommunalwahlperiode Geschäftsführung durch Bürgermeister
der Stadt Buxtehude. Weitere
Besetzung der Geschäftsführung siehe Übersicht über die Gremienbesetzung
(Anlage 4.2). |
6. Anteilsverhältnisse |
56,50% (Harburg-Buxtehude) zu 43,50%
(Lüneburg) 45,20%
Landkreis Harburg 26,10%
Landkreis Lüneburg 17,40%
Hansestadt Lüneburg 11,30%
Stadt Buxtehude Berechnung
anhand bei Sparkassen-Fusionen üblicher und bewährter Bewertungskriterien auf
der Basis der Daten zu den Jahresabschlüssen beider Sparkassen für die Jahre
2006 bis 2008. Umfang und Gewichtung dieser Bewertungskriterien wurden zu
Beginn der Verhandlungsgespräche festgelegt. |
Beratungsgegenstand
(Eckpfeiler) |
Ergebnis der
Trägerverhandlungskommission |
7. Struktur Verwaltungsrat |
|
7.1 Besetzung Verwaltungsrat |
18 Sitze 3
Sitze Landkreis Lüneburg 2
Sitze Hansestadt Lüneburg Buxtehude
erhält während der laufenden und bis zum Ende der nächsten
Kommunalwahlperiode einen Sitz und der Landkreis Harburg 6 Sitze. Danach
im Wechsel der Kommunalwahlperioden 2 oder 1 Sitz für Buxtehude und
entsprechend 5 oder 6 Sitze für Harburg. 6
Sitze Mitarbeitervertreter, die nach dem Niedersächsischen
Personalvertretungsgesetz (NPersVG) gewählt werden. |
7.2 Vorsitz Verwaltungsrat |
Vorsitz für die Startphase wird aus
Lüneburg gestellt (HVB Hansestadt Lüneburg) „Rotationslösung“
für Vorsitz des Verwaltungsrates nach den ersten 5 Jahren (siehe Übersicht über
die Gremienbesetzung Anlage 4.2). |
7.3 Besetzung Kreditausschuss |
5 Mitglieder (inkl. des Vorsitzenden) Jedes
Zweckverbandsmitglied erhält einen Sitz (Vorsitzender ist zu
berücksichtigen). Harburg
als größtes Verbandsmitglied bekommt den 5. Sitz im Kreditausschuss. |
8. Regionalbeiräte |
Einrichtung von 3 Regionalbeiräten 1
Regionalbeirat Lüneburg 1
Regionalbeirat Harburg 1
Regionalbeirat Buxtehude Geschäftsordnung
Regionalbeirat Lüneburg (siehe Anlage 6). |
9. Stiftungen, Spenden |
Gründung einer neuen Sparkassenstiftung
Süderelbe Zweckbestimmte
Einbringung der vorhandenen Stiftungen in die neue Stiftung. Aufstockung
des Stiftungskapitals um 21 Mio. € über einen Zeitraum von 6 Jahren auf
ca. 30 Mio. € Siehe
Übersicht über die Struktur der Sparkassenstiftung Süderelbe (Anlage 4.3)
sowie Satzung der Sparkassenstiftung Süderelbe (Anlage 7). |
10. Struktur des Vorstands |
3er-Vorstand Bis
Ruhestand von Herrn Dressler im Sept. 2009 4er-Vorstand. |
11. Führungskräftebesetzung |
Ausschreibung der 2. und 3. Führungsebene
sofern erforderlich |
12. Hauptstelle(n)/Geschäftssitz |
Hauptstellen: Hamburg-Harburg und Lüneburg Geschäftssitz
ist Hamburg-Harburg. Vorstandsbüros
neben Hamburg-Harburg auch in Lüneburg und Buxtehude. |
13. Mitarbeiter/Arbeitsplätze |
Keine fusionsbedingten Kündigungen für 5
Jahre |
|
|
Fusionsgutachten des Sparkassenverbandes
Niedersachsen
Im Rahmen der
Diskussionen im Verwaltungsrat der Sparkasse wurde vereinbart, den
Sparkassenverband Niedersachsen (SVN) mit der Erstellung eines
Fusionsgutachtens zu beauftragen. Der Geschäftsführer des Sparkassenverbandes,
Herr Günter Distelrath, hat die Ergebnisse des Gutachtens dem Verwaltungsrat
der Sparkasse persönlich vorgestellt. Der Verband ist in seinem Gutachten im
Grundsatz zu folgendem Ergebnis gekommen:
„Die
betriebswirtschaftlichen Daten sowohl der Sparkasse Lüneburg als auch der
Sparkasse Harburg-Buxtehude zeigen, dass beide Institute solide aufgestellt
sind. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass ein Zusammenschluss beider
Sparkassen sowohl im Ertrags- als auch im Aufwandsbereich – insbesondere
hinsichtlich der Vertriebsleistung und des gemeinsamen Kostenmanagements
– positive strukturelle Veränderungen auslösen würde.
Der Verband stellt
fest, dass die aktuell vor Ort diskutierte Fusion der Sparkasse Lüneburg und
der Sparkasse Harburg-Buxtehude aus seiner Sicht als sinnvoll zu bewerten ist.
Insbesondere mit Blick auf das Konkurrenzverhältnis zur Hamburger Sparkasse ist
es wichtig, einen solchen Prozess rechtzeitig, aktiv gestaltend und aus einer
Position der Stärke heraus in Angriff zu nehmen.“
Zusätzlich zu
diesem Gutachten hat die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen
in beiden Sparkassen eine vorgezogene Jahresabschlussprüfung durchgeführt. In
diesem Zusammenhang wurde die Bewertung der Wertpapiereigenanlagen, der
Forderungen an Kunden (Kredite), der Beteiligungen und Anteile an verbundenen
Unternehmen sowie des Sachanlagevermögens (insbesondere Grundstücke und
Gebäude) geprüft. Im Ergebnis wurde bestätigt, dass die Bewertung in beiden
Instituten angemessen ist und nach gleichen Maßstäben und Kriterien
durchgeführt wurde.
Öffentlich-Rechtlicher Vertrag
(Fusionsvertrag)
Auf Basis der
Ergebnisse der Trägerverhandlungskommission wurde ein „Öffentlich-rechtlicher
Vertrag zwischen dem Sparkassenzweckverband Lüneburg, dem
Sparkassenzweckverband Harburg-Buxtehude, dem Landkreis Harburg und der Stadt
Buxtehude“ erarbeitet und mit der Rechtsabteilung des Sparkassenverbandes
Niedersachsen abgestimmt. Dieser Vertrag ist der Vorlage als Anlage 4.1
beigefügt und bildet die Grundlage für einen Zusammenschluss der beiden
Sparkassen.
Verbandsordnung für den
Sparkassenzweckverband Süderelbe
Zusätzlich zu dem
Öffentlich-rechtlichen Vertrag wurde auf Grundlage einer Musterverbandsordnung
die Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Süderelbe aufgestellt und
ebenfalls mit der Rechtsabteilung des SVN abgestimmt (siehe Anlage 5).
Die Verbandsordnung setzt verschiedene Ergebnisse der Trägerverhandlungskommission
im Innenverhältnis des Sparkassenzweckverbandes um.
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg
und der Hansestadt Lüneburg
Parallel zu den
vorstehenden Verhandlungen wurde zwischen dem Landrat und dem Oberbürgermeister
über notwendige zusätzliche Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt
Lüneburg verhandelt. Diese zusätzlichen Vereinbarungen betreffen allein das
Verhältnis Landkreis/Hansestadt, so dass die Aufnahme in die vorstehenden
Verträge und Satzungen nicht möglich war. 1990 wurden diese Regelungen in die
Vereinbarung zur Bildung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg aufgenommen und
vom Kreistag am 22.10.1990 beschlossen (Anlage 8) . Nachdem der Verwaltungsrat
am 9.3.2009 angehört wurde und empfohlen hat, der Zusammenlegung der Sparkassen
Lüneburg und Harburg-Buxtehude zuzustimmen, wird die neue Vereinbarung
unverzüglich zur weiteren Abstimmung dem Sparkassenverband vorgelegt. Die
Abstimmung ist erforderlich, um die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem
Sparkassenrecht sicherzustellen. Danach wird die Vereinbarung dem
Kreisausschuss und Kreistag am 25.03.2009 als Anlage 9 zur Beschlussfassung
vorgelegt. Die Vereinbarung des Kreistages vom 22.10.1990 verliert nach
Inkrafttreten der Zusammenlegung der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude
ihre Gültigkeit.
Kreistagsbeschlüsse
- Die nächste Sitzung der
Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes ist geplant für Anfang
Mai 2009. In dieser Sitzung soll nach Zustimmung aller Verhandlungspartner
über die aus dem Beschlussdokument ersichtlichen Punkte abgestimmt werden.
Voraussetzung für die Beschlussfassung der Mitglieder des Landkreises
Lüneburg in der Verbandsversammlung ist ein Weisungsbeschluss gemäß § 12
Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(NKomZG) vom 19. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 63), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Mai 2006 (Nds. GVBl.S. 203) i.V.m. § 111
Abs. 1 Satz 2 der Neubekanntmachung der Niedersächsischen Gemeindeordnung
(NGO) vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBL. S. 473), geändert durch Artikel 3
des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 575). Der Kreistag wird
gebeten, diesen Weisungsbeschluss am 25. März 2009 zu fassen und damit der
Zusammenlegung zuzustimmen.
- Vorbehaltlich des Inkrafttretens des
öffentlich – rechtlichen Vertrages und der Verbandsordnung ist durch
den Kreistag am 25.3.2009 über die Besetzung der neuen Verbandsversammlung
zu beschließen.
Gemäß
§ 4 Abs. (1) des öffentlich-rechtlichen Vertrages gehören der
Verbandsversammlung 5 Mitglieder des
Landkreises Lüneburg an. Gemäß § 4 Abs. (1) Verbandsordnung gehört zu diesem
Personenkreis der Hauptverwaltungsbeamte (Landrat) des Landkreises Lüneburg.
Die Stellvertretung der Hauptverwaltungsbeamten bestimmt gemäß § 4 Abs. (2)
Verbandsordnung das jeweilige Verbandsmitglied.
Des
Weiteren gehören der Verbandsversammlung 4 Personen sowie Stellvertreter/-innen
an, die für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitgliedes wählbar sind.
Gemäß
§ 47 Abs. (6) NLO ergibt sich für den Kreistag die folgende Sitzverteilung:
GRUPPE
3 Sitze und GRÜNE 1 Sitz. Ausgehend von der derzeitigen Besetzung der
Verbandsversammlung ist durch die GRUPPE ein weiteres Mitglied sowie ein
Stellvertreter/-vertreterin zu benennen und die Besetzung der
Verbandsversammlung durch den Kreistag festzustellen.
Die
Mitglieder der derzeitigen Verbandsversammlung sind für die Dauer der
Wahlperiode entsandt worden, so dass die Verwaltung davon ausgeht, dass diese
Mitglieder auch der neu zu bildenden Verbandsversammlung angehören werden.
- Beschlussfassung über die Vereinbarung
zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg. Diese
Vereinbarung wird unverzüglich nach Zustimmung durch den Sparkassenverband
nachgeschickt.
Ergänzende Sachdarstellung vom
08. April 2009:
- Die erforderlichen Kreistagsbeschlüsse
werden nicht wie vorstehend angegeben am 25. März 2009 gefasst, sondern am
29. April 2009.
- Die unter Ziffer 3
„Kreistagsbeschlüsse“ angegebene Vereinbarung zwischen dem
Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg (Beschlussdokument unter
C), liegt nunmehr vor. Sie ist der Vorlage als Anlage 9 beigefügt.
- Aus zeitlichen Gründen hat die
Sparkasse Lüneburg darum gebeten, auch über die Besetzung des neuen
Verwaltungsrates der Sparkasse Süderelbe einen Weisungsbeschluss
herbeizuführen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen dagegen keine Bedenken.
Die Weisung kann analog zur Verbandsversammlung vorbehaltlich des
Inkrafttretens des öffentlich-rechtlichen Vertrages schon jetzt
beschlossen werden. Gem. § 7 des öffentlich-rechtlichen Vertrages i.V.m. §
6 der Vereinbarung zwischen Landkreis und Hansestadt sind durch den
Kreistag neben dem Landrat zwei weitere Mitglieder für den Verwaltungsrat
vorzuschlagen. Die Vorschriften der Niedersächsischen Landkreisordnung
sind anzuwenden. Nach § 47 Abs. 6 NLO steht das Vorschlagsrecht für beide
Sitze der GRUPPE zu.
Ergänzende Sachdarstellung vom
20. April 2009:
Gegen
die Verwendung des Namens „Sparkasse Süderelbe“ haben die Sparkasse
Stade Altes Land und die Kreissparkasse Stade beim Landgericht Hamburg eine
einstweilige Verfügung erwirkt (Datum der Zustellung: 15.04.2009). Damit ist es
den Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude zurzeit untersagt, im Falle einer
Fusion als „Sparkasse Süderelbe“ zu firmieren. Als Argumentation
führen die Stader Sparkassen in erster Linie eine Wettbewerbsverzerrung und Irreführung
der Verbraucher an, da auch das Geschäftsgebiet der Region Stade zur Region
Süderelbe zählt.
Die
in den Beschluss-Vorlagen sowie in den Anlagen für die Fusionsparkasse
durchgängig verwendete Bezeichnung „Sparkasse Süderelbe“ ist
insofern als unverbindlicher Arbeitstitel anzusehen. Gleiches gilt für
die in den Unterlagen verwendete Bezeichnung „Sparkassenzweckverband
Süderelbe“.
Die
Trägerverhandlungskommission, in der über die Zusammenlegung der Sparkassen
Lüneburg und Harburg-Buxtehude beraten worden ist, wird sich kurzfristig
treffen, um das weitere Vorgehen zu erörtern.
Im
Kreisausschuss am 20. April 2009 teilt die GRÜNE-Fraktion mit, dass anstelle
von Frank Forstreuter Ersatzperson in der zukünftigen Verbandsversammlung
Sabine Brunke-Reubold sein wird. Das Beschlussdokument wurde entsprechend
geändert.
Ergänzende Sachdarstellung vom
27. April 2009:
Vor
dem Hintergrund der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg vom
14.04.2009 können die Bezeichnungen „Sparkasse Süderelbe“,
„Sparkassenzweckverband Süderelbe“ oder „Sparkassenstiftung
Süderelbe“ nur dann Beschlussinhalt bleiben, wenn die Aufhebung der
einstweiligen Verfügung erfolgt.
Sollte
die Aufhebung nicht erwirkt werden können, werden die vorgenannten
Bezeichnungen in den Beschlüssen A) – D) und in den Anlagen 1- 7 und 9
ersetzt durch „Sparkasse Harburg-Lüneburg-Buxtehude“,
„Sparkassenzweckverband Harburg-Lüneburg-Buxtehude“ und
„Sparkassenstiftung Harburg-Lüneburg-Buxtehude“.
Die
Trägerverhandlungskommission hat sich auf dieses weitere Vorgehen verständigt.
Das Ergebnis ist in die Beschlussfassung der politischen Gremien aufzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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80,5 kB
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7
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9
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94,1 kB
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