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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:  

A)

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg stimmt der Zusammenlegung der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude zu.

 

Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg werden gemäß § 12 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 63), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Mai 2006 (Nds. GVBl. S. 203), i. V. m. § 111 Abs. 1 Satz 2 der Neubekanntmachung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 575), angewiesen, in der noch zu terminierenden Sitzung der Verbandsversammlung wie folgt zu beschließen:

1.       Die Sparkasse Lüneburg und die Sparkasse Harburg-Buxtehude werden gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 609), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Oktober 2008 (Nds. GVBl. S. 315), i. V. m.  § 6 Nr. 12 der Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg (Verbandsordnung) vom 9. Juli 2008 zur Sparkasse Süderelbe zusammengelegt.

2.       Dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem  Sparkassenzweckverband Lüneburg, dem Sparkassenzweckverband Harburg-Buxtehude, dem Landkreis Harburg und der Stadt Buxtehude (Anlage 4.1) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 NSpG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 NKomZG, § 8 Satz 1 der Verordnung über Sparkassenzweckverbände (SpZwVerbVO) vom 20. November 2006 (Nds. GVBl. S. 562) und §§ 6 Nr. 1, 13 Abs. 1 Satz 1 der Verbandsordnung aus Anlass der Zusammenlegung der Sparkasse Lüneburg und der Sparkasse Harburg-Buxtehude wird zugestimmt.

3.       Dem Beitritt des Landkreises Harburg und der Stadt Buxtehude zum Sparkassenzweckverband Lüneburg gemäß § 17 Abs. 1 NKomZG i. V. m. § 8 Satz 1 SpZwVerbVO, § 40 Abs. 1 Nr. 15 NGO und §§ 6 Nr. 1, 12 der Verbandsordnung wird zugestimmt.

4.       Die Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg vom 9. Juli 2008  wird gemäß §§ 17 Abs. 2, 5 Abs. 6 NKomZG i. V. m. § 8 Satz 1 SpZwVerbVO und §§ 6 Nr. 1, 13 Abs. 1 Satz 1 der Verbandsordnung geändert und erhält die Fassung gemäß Anlage 5.

5.       Sollten sich bis zur Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg aufgrund einer Abstimmung mit der Sparkassenaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Finanzministerium und/oder mit der Kommunalaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Innenministerium redaktioneller oder rechtlicher Anpassungsbedarf bei den Anlagen 4.1 und 5 ergeben, wird der Kreisausschuss ermächtigt, einen entsprechenden Weisungsbeschluss zu fassen.

 

B)

Vorbehaltlich des Inkrafttretens des öffentlich – rechtlichen Vertrages und der Verbandsordnung wird die Besetzung der Verbandsversammlung wie folgt festgestellt:

Der Verbandsversammlung gehören an

1.       Landrat Manfred Nahrstedt als Hauptverwaltungsbeamter des Landkreises Lüneburg.

Er wird vertreten durch Kreisrätin Monika Scherf.

(§ 1 Absatz (1) Buchstabe a) Satz 1 i.V.m. Abs. (2) Satz 2 Verbandsordnung)

2.       4 Personen und Ersatzpersonen, die für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitgliedes wählbar sind.

Die Sitzverteilung wird wie folgt festgestellt:

GRUPPE 3 Sitze

GRÜNE 1 Sitz

Die Besetzung der Verbandsversammlung wird wie folgt festgestellt:

 

Ordentliche Mitglieder

Ersatzpersonen

GRUPPE – 3 Sitze -

Lutz Röding

Friedhelm Koch

 

Franz-Josef Kamp

Elke Stange

 

NN

NN

 

GRÜNE – 1 Sitz -

Petra Brüel-Sasse

Sabine Brunke-Reubold

 

 

C)

Die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg – Anlage 9 - wird beschlossen.

 

D)

Vorbehaltlich des Inkrafttretens des öffentlich – rechtlichen Vertrages und der Verbandsordnung werden die Mitglieder des Landkreises Lüneburg in der Verbandsversammlung angewiesen, folgende Mitglieder in den Verwaltungsrat der Sparkasse Süderelbe zu entsenden:

 

Landrat Manfred Nahrstedt

sowie 2 Mitglieder auf Vorschlag der GRUPPE  (§ 47 Abs 6 NLO)

 

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-----------------------------------------------------------------

 

E)

An dem Ziel, die Geschäftsbezeichnung „Sparkasse Süderelbe“ zur Kennzeichnung der fusionierten Sparkassen und/oder Niederlassungen der Sparkassen Harburg-Buxtehude und Lüneburg zu verwenden, wird festgehalten.

 

Sofern die Aufhebung der einstweiligen Verfügung zur Verwendung der Bezeichnung „Sparkasse Süderelbe“ nicht erwirkt werden kann, werden die Bezeichnungen „Sparkasse Süderelbe“ , Sparkassenzweckverband Süderelbe“ und „Sparkassenstiftung Süderelbe“ in den Beschlüssen A)-D) und in den Anlagen 1-7 und 9 ersetzt durch „Sparkasse Harburg-Lüneburg-Buxtehude“, „Sparkassenzweckverband Harburg-Lüneburg-Buxtehude“ und „Sparkassenstiftung Harburg-Lüneburg-Buxtehude“

 

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Sachverhalt

Ausgangssituation

 

Der Bankenmarkt befindet sich – nicht erst seit der Finanzmarktkrise – im Wandel. Der sich verschärfende Wettbewerb mit einhergehendem Margenverfall, steigenden Kosten und einer wachsenden Komplexität von aufsichtsrechtlichen Vorgaben belasten die Ergebnisse der Sparkassen in zunehmendem Maße.

 

Der Vorstand der Sparkasse Lüneburg hat darauf reagiert und bereits im Jahre 2007 gemeinsam mit dem Vorstand der Sparkasse Harburg-Buxtehude ein Gutachten bei der Beratungsgesellschaft zeb/rolfes schierenbeck associates in Auftrag gegeben. Dieses (Struktur-)Gutachten hatte zum Ziel, die strategische Positionierung der Sparkassen in der Süderelbe-Region aufgrund der Anforderungen des regionalen Wirtschaftsraums zu analysieren.

 

Im Rahmen des Gutachtens wurden folgende Bereiche betrachtet:

1.       Bedeutung des Wirtschaftsraumes Süderelbe

2.       Rolle der regionalen Sparkassen innerhalb des Wirtschaftsraumes Süderelbe

3.       Wettbewerb im Bankenmarkt  und die betriebswirtschaftliche Ausgangssituation der Sparkassen

4.       Definition von strategischen Handlungsoptionen.

 

Das Gutachten wurde im Jahre 2008 fertig gestellt und den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Lüneburg präsentiert.

 

Die Beratungsgesellschaft zeb/ kommt zu dem Ergebnis, dass durch einen Zusammenschluss der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude erhebliche betriebswirtschaftliche Nutzenpotentiale für beide Institute gehoben werden könnten. Zusätzlich könnten hierüber weitere Nutzenpotentiale für die Wirtschaftsregion Süderelbe, die Kommunen sowie die Einwohner erzielt werden. Andere, ebenfalls geprüfte Handlungsoptionen wären dagegen aus Nutzensicht weit weniger attraktiv bzw. die Umsetzbarkeit wäre derzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt gegeben.

 

Auf der Grundlage des Gutachtens hat die Sparkasse Lüneburg die Vorteile eines Zusammenschlusses in dem als Anlage 1 beigefügten Papier „Gut für die Hansestadt und den Landkreis Lüneburg – Gut für die Region“ dargestellt.

 

Eine detaillierte Zusammenfassung des Gutachtens liegt dieser Vorlage in Form einer Management Summary als Anlage 2 bei.

 

 

Chancen und Ziele

 

Im Rahmen weiterführender Projektarbeiten wurden die Ziele und Chancen einer möglichen Fusion der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude im Einzelnen herausgearbeitet und definiert:

 

1.       Für die Kunden

„Die neue Betriebsgröße und die damit verbundene erweiterte Marktstellung bietet nennenswerte Chancen für alle Kunden“

 

·        Bessere Befriedigung von Bedürfnissen anspruchsvoller Kundengruppen, z.B. im Firmenkundenbereich oder Private Banking, durch Einsatz von Spezialisten (inkl. Vertretungsregelungen)

·        Begleitung der Kommunen bei Spezialprojekten (z.B. Public Private Partnership) dauerhaft möglich

·        Langfristige Sicherstellung der Begleitung des expandierenden Mittelstands durch Erhöhung von Kreditvergabespielräumen

·        Sinnvolle Erweiterung des Produkt- und Dienstleistungsangebotes zu attraktiven Preisen im Interesse aller Kundengruppen durch Verbesserung der Verhandlungsposition gegenüber Produktpartnern

·        Finanzdienstleistungen für alle Kundenschichten werden langfristig sichergestellt (z.B. „Jedermann-Konto“).

 

2.       Für die Region

„Die Region profitiert durch hohe die Wettbewerbsfähigkeit der neuen Sparkasse auf Basis eines gesunden betriebswirtschaftlichen Fundamentes“

 

·        Kreisübergreifende Förderung des Wirtschaftsraums Süderelbe zur Positionierung im Wettbewerb um Unternehmen, Investitionen und Fachkräfte

·        Dabei Berücksichtigung lokaler Interessen auch in fusionierter Sparkasse durch Implementierung von Regionalvorständen und Regionalbeiräten sichergestellt

·        Dadurch insgesamt intensivierte Vernetzung von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur in der Region Süderelbe

·        Ausweitung der Großkreditgrenzen ermöglicht bessere Begleitung von Unternehmen bei Existenzgründung, Neuansiedlung oder Expansion

·        Region profitiert mittelbar durch Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie positive Effekte bei der Gewerbesteuer.

 

3.       Für die Mitarbeiter

„ Eine fusionierte Sparkasse bietet vielfältige Möglichkeiten für die Mitarbeiter, steigert die Attraktivität als Arbeitgeber und erleichtert damit die Akquisition von neuen qualifizierten Fachkräften“

 

·        Ausgesprochene Beschäftigungsgarantie, offene Kommunikation und frühzeitige Besetzung von Führungspositionen gewährleisten auch im Fusionsprozess größtmögliche Ruhe innerhalb der Belegschaft

·        Größeres und breiter aufgestelltes Institut bietet mehr interessante Aufgaben, neue Stellen und interessante Spezialistenpositionen

·        Durch konsequentere und intensivierte Personalentwicklungsarbeit können Karriere- und Entwicklungswege konkreter aufgezeigt werden

·        Gesteigerte Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber wird Fluktuation tendenziell schmälern und Erfolgsaussichten bei der externen Personalakquisition steigern.

 

4.       Für die Sparkasse

„Die betriebswirtschaftlichen Effekte wirken sich mittelfristig positiv auf

Ertragslage aus und sichern so langfristig den Erfolg der Sparkasse“

 

Ø      Zielsetzung: Betriebswirtschaftliche Synergiepotenziale werden zum Nutzen von Region, Kunden, Mitarbeitern und Trägern gehoben

 

Ø      Annahmen:

a.       Es bestehen aus Synergien heraus für die nächsten 10 Jahre Potentiale zur Kostenreduzierung für eine fusionierte Sparkasse in Höhe von jährlich 0,5 Mio.EUR. Damit besteht die Möglichkeit einer Kostenentlastung im 1. Jahr von bis zu 0,5 Mio.EUR, im 2. Jahr von bis zu 1,0 Mio.EUR, im 3. Jahr von bis zu 1,5 Mio.EUR usw.

 

b.      Es bestehen aus Synergien heraus für die nächsten 10 Jahre Potentiale zur Ertragssteigerung für eine fusionierte Sparkasse in Höhe von jährlich 1,5 Mio.EUR. Damit besteht die Möglichkeit von Ertragssteigerungen im 1. Jahr von bis zu 1,5 Mio.EUR, im 2. Jahr bis zu 3,0 Mio.EUR, im 3. Jahr bis zu 4,5 Mio.EUR usw.

 

Ø      Kumulierter Mehrertrag in den ersten fünf Jahren beträgt 30 Mio. €, die nach Fusionskosten und Reserve (10 Mio. €) als Refinanzierung für die beabsichtigten Stiftungsfinanzierungen genutzt werden können

 

·        Belastungen aus Fusionsprozess werden durch zügige Umsetzung und Übernahme bewährter Konzepte eingedämmt

·        Förderung der Region aus neu geplanter Regionalstiftung verbessert öffentliche Wahrnehmung von Sparkasse und Trägern

·        Synergien in den Stabsbereichen ermöglichen die Neuordnung von Kapazitäten zugunsten des Vertriebs; dadurch Vergrößerung der Ertragschancen

·        In Summe Reduzierung von Projektaufwendungen möglich (Kapazitäten und Kosten)

·        Deutlich verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten, z.B. durch leichtere Umsetzung von Anforderungen aus dem Pfandbriefgesetz

·        Erhöhung der Einflussmöglichkeiten in Gremien und Verbänden.

 

Empfehlung des Verwaltungsrates der Sparkasse Lüneburg zu einer Fusion mit der Sparkasse Harburg-Buxtehude

 

Das Sparkassengesetz für das Land Niedersachsen (NSpG) sieht vor, dass vor einem Beschluss der Träger über eine Zusammenlegung von Sparkassen die Verwaltungsräte der betreffenden Institute anzuhören sind (§ 2 Abs. 1 Satz 1 NSpG). Diese Anhörung ist im Rahmen der Verwaltungsratssitzung der Sparkasse Lüneburg am 9. März 2009 erfolgt. Der Verwaltungsrat hat mit großer Mehrheit den folgenden Beschluss gefasst:

„Der Verwaltungsrat empfiehlt der Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg, die Zusammenlegung der Sparkasse Lüneburg und der Sparkasse Harburg-Buxtehude zu beschließen und bittet den Kreistag des Landkreises Lüneburg sowie den Stadtrat der Hansestadt Lüneburg, ihre Vertreter in der Zweckverbandsversammlung entsprechend anzuweisen.“

 

Votum der Vorstände der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude

 

Die Vorstände der Sparkasse Lüneburg, Herr Holger Dressler und Herr Karl Reinhold Mai, sowie die Vorstände der Sparkasse Harburg-Buxtehude, Herr Heinz Lüers und Herr Frank Jäschke, halten eine Fusion der beiden Sparkassen insbesondere aufgrund der sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen und der sich daraus ergebenden negativen betriebswirtschaftlichen Entwicklung für dringend geboten. Darüber hinaus wird aus Sicht der Vorstände durch eine Fusion die Wahrnehmung des öffentlichen Auftrages – erweitert durch die Anforderungen des Wirtschaftsraumes Süderelbe – durch eine neue Sparkasse Süderelbe nachhaltig gesichert.

 

 

Ergebnisse der Trägerverhandlungskommission der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude:

 

Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Lüneburg, Herr Holger Dressler, berichtete im Rahmen einer Verwaltungsratssitzung im Mai 2008 über das Strukturgutachten und die Chancen einer Sparkassen-Fusion und erhielt den Auftrag, weiterführende Gespräche mit der Sparkasse Harburg-Buxtehude über eine mögliche Fusion der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude aufzunehmen. Parallel wurden aus den Verwaltungsräten der beiden Sparkassen Personen benannt, die im Rahmen einer Trägerverhandlungskommission in der Zeit von Juli 2008 bis Februar 2009 Gespräche über die Rahmenbedingungen einer möglichen Fusion geführt haben.

 

Der Verhandlungskommission gehörten folgende Personen an:

 

  1. Für Lüneburg: Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Landrat Manfred Nahrstedt, Jens Kaidas, Regina Baumgarten bzw. Vertreter Eberhard Manzke, Friedrich Vortmüller (Personalratsvorsitzender Sparkasse Lüneburg) bzw. Vertreterin Traute Kletti, Holger Dressler (Vorstandsvorsitzender Sparkasse Lüneburg)

 

  1. Für Harburg-Buxtehude: Landrat Joachim Bordt (Harburg), Bürgermeister Jürgen Badur (Buxtehude), Prof. Dr. Jens-Rainer Ahrens, Norbert Böhlke, Martin Wehr (Personalratsvorsitzender Sparkasse Harburg-Buxtehude), Heinz Lüers (Vorstandsvorsitzender Sparkasse Harburg-Buxtehude).

 

Am 26. Februar 2009 wurden die Eckpfeiler einer Fusion der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude von der Trägerverhandlungskommission wie folgt verabschiedet.

 

Eine detaillierte Ausarbeitung der Ergebnisse liegt dieser Vorlage als Anlage 3 bei.

 

Beratungsgegenstand (Eckpfeiler)

Ergebnis der Trägerverhandlungskommission

1. Name

Sparkasse Süderelbe

Verwendung örtlicher Zusätze zur Erreichung lokaler Bezüge.

2. Juristisch aufnehmende Sparkasse

Sparkasse Lüneburg

3. Technisch aufnehmende Sparkasse

Sparkasse Harburg-Buxtehude

4. Juristischer Sitz

Hamburg-Harburg

5. Bildung Zweckverband

Besetzung des Zweckverbandes mit 18 Mitgliedern:

8 Mitglieder Landkreis Harburg

5 Mitglieder Landkreis Lüneburg

3 Mitglieder Stadt Lüneburg

2 Mitglieder Stadt Buxtehude

 

Zusammenschluss erfolgt durch Beitritt des Landkreises Harburg und der Stadt Buxtehude zum Sparkassenzweckverband Lüneburg.

 

Grundsätzlich Wechsel der Verbandsgeschäftsführung nach kommunalen Wahlperioden.

 

Bis Ende der nächsten Kommunalwahlperiode Geschäftsführung durch Bürgermeister der Stadt Buxtehude.

 

Weitere Besetzung der Geschäftsführung siehe Übersicht über die Gremienbesetzung (Anlage 4.2).

6. Anteilsverhältnisse

56,50% (Harburg-Buxtehude) zu 43,50% (Lüneburg)

45,20% Landkreis Harburg

26,10% Landkreis Lüneburg

17,40% Hansestadt Lüneburg

11,30% Stadt Buxtehude

 

Berechnung anhand bei Sparkassen-Fusionen üblicher und bewährter Bewertungskriterien auf der Basis der Daten zu den Jahresabschlüssen beider Sparkassen für die Jahre 2006 bis 2008. Umfang und Gewichtung dieser Bewertungskriterien wurden zu Beginn der Verhandlungsgespräche festgelegt.

 

Beratungsgegenstand (Eckpfeiler)

Ergebnis der Trägerverhandlungskommission

7. Struktur Verwaltungsrat

 

7.1 Besetzung Verwaltungsrat

18 Sitze

 

3 Sitze Landkreis Lüneburg

2 Sitze Hansestadt Lüneburg

 

Buxtehude erhält während der laufenden und bis zum Ende der nächsten Kommunalwahlperiode einen Sitz und der Landkreis Harburg 6 Sitze.

 

Danach im Wechsel der Kommunalwahlperioden 2 oder 1 Sitz für Buxtehude und entsprechend 5 oder 6 Sitze für Harburg.

 

6 Sitze Mitarbeitervertreter, die nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) gewählt werden.

7.2 Vorsitz Verwaltungsrat

Vorsitz für die Startphase wird aus Lüneburg gestellt (HVB Hansestadt Lüneburg)

 

„Rotationslösung“ für Vorsitz des Verwaltungsrates nach den ersten 5 Jahren (siehe Übersicht über die Gremienbesetzung Anlage 4.2).

7.3 Besetzung Kreditausschuss

5 Mitglieder (inkl. des Vorsitzenden)

 

Jedes Zweckverbandsmitglied erhält einen Sitz (Vorsitzender ist zu berücksichtigen).

 

Harburg als größtes Verbandsmitglied bekommt den 5. Sitz im Kreditausschuss.

8. Regionalbeiräte

Einrichtung von 3 Regionalbeiräten

 

1 Regionalbeirat Lüneburg

1 Regionalbeirat Harburg

1 Regionalbeirat Buxtehude

 

Geschäftsordnung Regionalbeirat Lüneburg (siehe Anlage 6).

9. Stiftungen, Spenden

Gründung einer neuen Sparkassenstiftung Süderelbe

 

Zweckbestimmte Einbringung der vorhandenen Stiftungen in die neue Stiftung.

 

Aufstockung des Stiftungskapitals um 21 Mio. € über einen Zeitraum von 6 Jahren auf ca. 30 Mio. €

 

Siehe Übersicht über die Struktur der Sparkassenstiftung Süderelbe (Anlage 4.3) sowie Satzung der Sparkassenstiftung Süderelbe (Anlage 7).

10. Struktur des Vorstands

3er-Vorstand

 

Bis Ruhestand von Herrn Dressler im Sept. 2009 4er-Vorstand.

11. Führungskräftebesetzung

Ausschreibung der 2. und 3. Führungsebene sofern erforderlich

12. Hauptstelle(n)/Geschäftssitz

Hauptstellen: Hamburg-Harburg und Lüneburg

 

Geschäftssitz ist Hamburg-Harburg.

Vorstandsbüros neben Hamburg-Harburg auch in Lüneburg und Buxtehude.

13. Mitarbeiter/Arbeitsplätze

Keine fusionsbedingten Kündigungen für 5 Jahre

 

 

 

 

Fusionsgutachten des Sparkassenverbandes Niedersachsen

 

Im Rahmen der Diskussionen im Verwaltungsrat der Sparkasse wurde vereinbart, den Sparkassenverband Niedersachsen (SVN) mit der Erstellung eines Fusionsgutachtens zu beauftragen. Der Geschäftsführer des Sparkassenverbandes, Herr Günter Distelrath, hat die Ergebnisse des Gutachtens dem Verwaltungsrat der Sparkasse persönlich vorgestellt. Der Verband ist in seinem Gutachten im Grundsatz zu folgendem Ergebnis gekommen:

 

„Die betriebswirtschaftlichen Daten sowohl der Sparkasse Lüneburg als auch der Sparkasse Harburg-Buxtehude zeigen, dass beide Institute solide aufgestellt sind. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass ein Zusammenschluss beider Sparkassen sowohl im Ertrags- als auch im Aufwandsbereich – insbesondere hinsichtlich der Vertriebsleistung und des gemeinsamen Kostenmanagements – positive strukturelle Veränderungen auslösen würde.

 

Der Verband stellt fest, dass die aktuell vor Ort diskutierte Fusion der Sparkasse Lüneburg und der Sparkasse Harburg-Buxtehude aus seiner Sicht als sinnvoll zu bewerten ist. Insbesondere mit Blick auf das Konkurrenzverhältnis zur Hamburger Sparkasse ist es wichtig, einen solchen Prozess rechtzeitig, aktiv gestaltend und aus einer Position der Stärke heraus in Angriff zu nehmen.“

 

Zusätzlich zu diesem Gutachten hat die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Niedersachsen in beiden Sparkassen eine vorgezogene Jahresabschlussprüfung durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Bewertung der Wertpapiereigenanlagen, der Forderungen an Kunden (Kredite), der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sowie des Sachanlagevermögens (insbesondere Grundstücke und Gebäude) geprüft. Im Ergebnis wurde bestätigt, dass die Bewertung in beiden Instituten angemessen ist und nach gleichen Maßstäben und Kriterien durchgeführt wurde.

 

 

Öffentlich-Rechtlicher Vertrag (Fusionsvertrag)

 

Auf Basis der Ergebnisse der Trägerverhandlungskommission wurde ein „Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Sparkassenzweckverband Lüneburg, dem Sparkassenzweckverband Harburg-Buxtehude, dem Landkreis Harburg und der Stadt Buxtehude“ erarbeitet und mit der Rechtsabteilung des Sparkassenverbandes Niedersachsen abgestimmt. Dieser Vertrag ist der Vorlage als Anlage 4.1 beigefügt und bildet die Grundlage für einen Zusammenschluss der beiden Sparkassen.

 

 

Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Süderelbe

 

Zusätzlich zu dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag wurde auf Grundlage einer Musterverbandsordnung die Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Süderelbe aufgestellt und ebenfalls mit der Rechtsabteilung des SVN abgestimmt (siehe Anlage 5). Die Verbandsordnung setzt verschiedene Ergebnisse der Trägerverhandlungskommission im Innenverhältnis des Sparkassenzweckverbandes um.

 

 

Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg

Parallel zu den vorstehenden Verhandlungen wurde zwischen dem Landrat und dem Oberbürgermeister über notwendige zusätzliche Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg verhandelt. Diese zusätzlichen Vereinbarungen betreffen allein das Verhältnis Landkreis/Hansestadt, so dass die Aufnahme in die vorstehenden Verträge und Satzungen nicht möglich war. 1990 wurden diese Regelungen in die Vereinbarung zur Bildung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg aufgenommen und vom Kreistag am 22.10.1990 beschlossen (Anlage 8) . Nachdem der Verwaltungsrat am 9.3.2009 angehört wurde und empfohlen hat, der Zusammenlegung der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude zuzustimmen, wird die neue Vereinbarung unverzüglich zur weiteren Abstimmung dem Sparkassenverband vorgelegt. Die Abstimmung ist erforderlich, um die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Sparkassenrecht sicherzustellen. Danach wird die Vereinbarung dem Kreisausschuss und Kreistag am 25.03.2009 als Anlage 9 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vereinbarung des Kreistages vom 22.10.1990 verliert nach Inkrafttreten der Zusammenlegung der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude ihre Gültigkeit.

 

 

Kreistagsbeschlüsse

  1. Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes ist geplant für Anfang Mai 2009. In dieser Sitzung soll nach Zustimmung aller Verhandlungspartner über die aus dem Beschlussdokument ersichtlichen Punkte abgestimmt werden. Voraussetzung für die Beschlussfassung der Mitglieder des Landkreises Lüneburg in der Verbandsversammlung ist ein Weisungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 63), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Mai 2006 (Nds. GVBl.S. 203) i.V.m. § 111 Abs. 1 Satz 2 der Neubekanntmachung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBL. S. 473), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (Nds. GVBl. S. 575). Der Kreistag wird gebeten, diesen Weisungsbeschluss am 25. März 2009 zu fassen und damit der Zusammenlegung zuzustimmen.

 

  1. Vorbehaltlich des Inkrafttretens des öffentlich – rechtlichen Vertrages und der Verbandsordnung ist durch den Kreistag am 25.3.2009 über die Besetzung der neuen Verbandsversammlung zu beschließen.

 

Gemäß § 4 Abs. (1) des öffentlich-rechtlichen Vertrages gehören der Verbandsversammlung  5 Mitglieder des Landkreises Lüneburg an. Gemäß § 4 Abs. (1) Verbandsordnung gehört zu diesem Personenkreis der Hauptverwaltungsbeamte (Landrat) des Landkreises Lüneburg. Die Stellvertretung der Hauptverwaltungsbeamten bestimmt gemäß § 4 Abs. (2) Verbandsordnung das jeweilige Verbandsmitglied.

 

Des Weiteren gehören der Verbandsversammlung 4 Personen sowie Stellvertreter/-innen an, die für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitgliedes wählbar sind.

 

Gemäß § 47 Abs. (6) NLO ergibt sich für den Kreistag die folgende Sitzverteilung:

GRUPPE 3 Sitze und GRÜNE 1 Sitz. Ausgehend von der derzeitigen Besetzung der Verbandsversammlung ist durch die GRUPPE ein weiteres Mitglied sowie ein Stellvertreter/-vertreterin zu benennen und die Besetzung der Verbandsversammlung durch den Kreistag festzustellen.

 

Die Mitglieder der derzeitigen Verbandsversammlung sind für die Dauer der Wahlperiode entsandt worden, so dass die Verwaltung davon ausgeht, dass diese Mitglieder auch der neu zu bildenden Verbandsversammlung angehören werden.

 

  1. Beschlussfassung über die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg. Diese Vereinbarung wird unverzüglich nach Zustimmung durch den Sparkassenverband nachgeschickt.

 

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 08. April 2009:

  1. Die erforderlichen Kreistagsbeschlüsse werden nicht wie vorstehend angegeben am 25. März 2009 gefasst, sondern am 29. April 2009.

 

  1. Die unter Ziffer 3 „Kreistagsbeschlüsse“ angegebene Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg (Beschlussdokument unter C), liegt nunmehr vor. Sie ist der Vorlage als Anlage 9 beigefügt.

 

  1. Aus zeitlichen Gründen hat die Sparkasse Lüneburg darum gebeten, auch über die Besetzung des neuen Verwaltungsrates der Sparkasse Süderelbe einen Weisungsbeschluss herbeizuführen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen dagegen keine Bedenken. Die Weisung kann analog zur Verbandsversammlung vorbehaltlich des Inkrafttretens des öffentlich-rechtlichen Vertrages schon jetzt beschlossen werden. Gem. § 7 des öffentlich-rechtlichen Vertrages i.V.m. § 6 der Vereinbarung zwischen Landkreis und Hansestadt sind durch den Kreistag neben dem Landrat zwei weitere Mitglieder für den Verwaltungsrat vorzuschlagen. Die Vorschriften der Niedersächsischen Landkreisordnung sind anzuwenden. Nach § 47 Abs. 6 NLO steht das Vorschlagsrecht für beide Sitze der GRUPPE zu.

 

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 20. April 2009:

Gegen die Verwendung des Namens „Sparkasse Süderelbe“ haben die Sparkasse Stade Altes Land und die Kreissparkasse Stade beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt (Datum der Zustellung: 15.04.2009). Damit ist es den Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude zurzeit untersagt, im Falle einer Fusion als „Sparkasse Süderelbe“ zu firmieren. Als Argumentation führen die Stader Sparkassen in erster Linie eine Wettbewerbsverzerrung und Irreführung der Verbraucher an, da auch das Geschäftsgebiet der Region Stade zur Region Süderelbe zählt.

 

Die in den Beschluss-Vorlagen sowie in den Anlagen für die Fusionsparkasse durchgängig verwendete Bezeichnung „Sparkasse Süderelbe“ ist insofern als unverbindlicher Arbeitstitel anzusehen. Gleiches gilt für die in den Unterlagen verwendete Bezeichnung „Sparkassenzweckverband Süderelbe“.

 

Die Trägerverhandlungskommission, in der über die Zusammenlegung der Sparkassen Lüneburg und Harburg-Buxtehude beraten worden ist, wird sich kurzfristig treffen, um das weitere Vorgehen zu erörtern.

 

 

Im Kreisausschuss am 20. April 2009 teilt die GRÜNE-Fraktion mit, dass anstelle von Frank Forstreuter Ersatzperson in der zukünftigen Verbandsversammlung Sabine Brunke-Reubold sein wird. Das Beschlussdokument wurde entsprechend geändert.

 

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 27. April 2009:

Vor dem Hintergrund der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 14.04.2009 können die Bezeichnungen „Sparkasse Süderelbe“, „Sparkassenzweckverband Süderelbe“ oder „Sparkassenstiftung Süderelbe“ nur dann Beschlussinhalt bleiben, wenn die Aufhebung der einstweiligen Verfügung erfolgt.

 

Sollte die Aufhebung nicht erwirkt werden können, werden die vorgenannten Bezeichnungen in den Beschlüssen A) – D) und in den Anlagen 1- 7 und 9 ersetzt durch „Sparkasse Harburg-Lüneburg-Buxtehude“, „Sparkassenzweckverband Harburg-Lüneburg-Buxtehude“ und „Sparkassenstiftung Harburg-Lüneburg-Buxtehude“.

 

Die Trägerverhandlungskommission hat sich auf dieses weitere Vorgehen verständigt. Das Ergebnis ist in die Beschlussfassung der politischen Gremien aufzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.04.2009 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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