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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Zur Sicherstellung des Schulsports am Schulstandort Neuhaus gewährt der Landkreis Lüneburg der Gemeinde Amt Neuhaus eine Zuwendung in Höhe von 59.500 €. Sollte eine Förderung nach dem Landesprogramm zur Sportstättensanierung nicht bewilligt werden oder nur anteilig gewährt werden, stockt der Landkreis Lüneburg die Zuwendung um maximal 26.000 € auf, um die dringend erforderliche Sanierung im Jahre 2008 sicherzustellen.

Aus dem Haushalt 2008 gewährt der Landkreis überplanmäßig etwa 30 % der Gesamtkosten = 51.000 € als Zuschuss zur laufenden Bauunterhaltung im Rahmen der Sporthallennutzung – HhSt. 01.2253.6720.

Für das Haushaltsjahr 2009 ist beabsichtigt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes, den erforderlichen Restbetrag von ca. 8.500 € und falls keine Landesmittel zur Sportstättensanierung fließen, die Hälfte des ausfallenden Förderbetrages in Höhe von ca. 26.000 € aus den vorgesehenen Strukturfördermitteln 2009 zu finanzieren.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag zum 9. 6. 2009:

Unter Bezugnahme auf den Kreisausschussbeschluss vom 01.12.2008 wird zugestimmt, dass zur Abdeckung der Gesamtfinanzierungskosten und zur Sicherstellung des Schulsports am Schulstandort Neuhaus der in 2009 zur Finanzierung noch erforderliche Zuschussbetrag des Landkreises in Höhe von 34.500 € aus vorhandenen Mitteln zur Bezuschussung der baulichen Unterhaltung / Erstattung für Sporthallennutzung und zu erwartenden Einsparungen bei anderen Produkten des Fachdienstes aufgebracht wird.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Die Schulsporthalle in Neuhaus ist erheblich sanierungsbedürftig, da das Dach der Sporthalle undicht ist und daher dringend instandgesetzt werden muss. Am Sporthallendach sind erhebliche Mängel festgestellt worden. Es wurde ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Der Sachverständige ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Undichtigkeit großflächig vorhanden ist. Die Ursache dafür ist, dass bei Errichtung des Daches die Kunststoffabdichtungsbahnen unterhalb der Begrünung nicht ordnungsgemäß zusammengeschweißt worden sind. Die Gewährleistung für diese Baumaßnahme war zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels bereits abgelaufen. Auf der Grundlage einer arglistigen Täuschung wurde Klage gegen das beauftragte Architektenbüro und die Dachdeckerfirma beim Landgericht eingereicht. Diese Klage hatte keinen Erfolg, da die arglistige Täuschung nicht nachgewiesen werden konnte.

 

Eine Sanierung ist zwingend zeitnah erforderlich, um weitere Schäden zu vermeiden und u. a. auch den Schulsport am Standort Neuhaus sicherzustellen. Zurzeit wird die Schulsporthalle zu 58 % durch den Vereinssport, zu 30 % durch das Schulzentrum Neuhaus und zu 12 % durch die Grundschule Neuhaus genutzt. Der Landkreis Lüneburg als Schulträger für das Schulzentrum Neuhaus beteiligt sich gemäß Vereinbarung mit der Gemeinde Amt Neuhaus vom 20.04.1998 an den Bewirtschaftungskosten der Sporthalle nach dem Verhältnis der durch die kreiseigenen Schulen genutzten Stunden zu den Gesamtnutzungsstunden der Sporthalle. Es handelt sich hierbei um einen Betrag von durchschnittlich rd. 19.000 €.

 

Die von der Gemeinde Amt Neuhaus vorgesehene Sanierung wird nach dem vorgesehenen Kostenplan des beauftragten Architekten (Kostenschätzung nach DIN 276) rd. 170.000 € betragen. Die Gemeinde Amt Neuhaus hat einen Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Sanierungsmaßnahme nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuweisungen, zur Förderung der Sanierung von Sportanlagen beim Niedersächsischen Innenministerium mit Datum vom 22.07.2008, gestellt. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist wie folgt vorgesehen:

 

  • Sportstättenförderung durch das Land Niedersachsen (30 %)  =         51.000 €
  • Eigenmittel der Gemeinde Amt Neuhaus (Kredit finanziert)      =         59.500 €
  • Zuwendung durch den Landkreis Lüneburg                             =         59.500 €

Gesamtsumme:                                                                                    170.000 €

 

Die im Finanzierungsplan der Gemeinde Amt Neuhaus vorgesehene Zuwendung durch den Landkreis Lüneburg entspricht in etwa der Sporthallennutzung nach dem Verhältnis der durch die kreiseigenen Schulen genutzten Stunden zu den Gesamtnutzungsstunden der Sportübungseinheiten.

 

Da eine Schließung und damit ein lang anhaltender Ausfall des Schul- und Vereinssports in Neuhaus verhindert werden soll, muss die Dachsanierung der Schulsporthalle noch in diesem Jahr in Angriff genommen werden. Um die Gemeinde Amt Neuhaus hierzu in die Lage zu versetzen, ist die oben aufgeführte Bezuschussung durch den Landkreis Lüneburg erforderlich.

 

Eine Finanzierung des Zuschusses des Landkreises aus der Kreisschulbaukasse kommt nicht in Betracht, da Instandsetzungen und Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich nicht über die Kreisschulbaukasse finanziert werden können. Auf Grund der aufgezeigten Sachlage kommt eine Finanzierung der Zuwendung aus dem Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 01.2253.6720 „Erstattung Sporthallennutzung“ in Betracht. Da der bisher vorgesehene Ansatz von rd. 19.000 € nur den normalen Betriebskostenanteil für die Nutzung durch das Schulzentrum Neuhaus abdeckt, ist es erforderlich überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 59.500 € bereitzustellen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden überplanmäßig 2008 bei der Haushaltsstelle 01.2253.6720 „Erstattung Sporthallennutzung“ in Höhe von 51.000 € bereitgestellt. Zur Deckung dieser Mehrausgaben können Einsparungen bei der Haushaltsstelle 01.2920. „Beiträge an GUV für Schülerunfallversicherung“ in Höhe von voraussichtlich 36.000 € und Einsparungen im Bereich der Schülerbeförderung in Anspruch genommen werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass keine zusätzlichen Mittel im Haushalt 2008 bereitgestellt werden müssen. Der Restbetrag in Höhe von ca. 8.500 € soll im Haushalt 2009 aus den dann vorgesehenen Strukturfördermitteln gezahlt werden.

 

Für den Fall der Nichtgewährung eines Zuschusses nach dem Landesförderprogramm zur Sanierung von Sportanlagen kann es erforderlich werden, maximal 51.000 € zusätzlich zu finanzieren. Um die Sanierung nicht zu gefährden, sollte sich der Landkreis mit der Hälfte dieser möglichen Mehrkosten in Höhe von rd. 26.000 € beteiligen. Auch diese müssten aus den Strukturfördermitteln 2009 finanziert werden.

 

Ergänzende Sachlage vom 24.04.2009:

Die erforderliche Sanierung der Schulsporthalle in Neuhaus verteuert sich gegenüber den bisher veranschlagten Gesamtsanierungskosten in Höhe von rd. 170.000 auf nunmehr 385.000 €. Aus dem Sportstättensanierungsprogramm des Landes wurden inzwischen 109.000 € bewilligt.

Der Finanzierungsanteil des Landkreises bleibt bei den bereits beschlossenen 85.500 €. Hiervon wurden 51.000 € in das Haushaltsjahr 2009 übertragen. Die restlichen 34.500 € werden – soweit im laufenden Haushaltsjahr benötigt – aus Zuschüssen zur baulichen Unterhaltung / Erstattung Sporthallennutzung und zu erwartenden Einsparungen bei anderen Produkten des Fachdienstes aufgebracht.

 

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Beschlüsse

Erweitern

12.11.2008 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.06.2009 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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