Beschlussvorlage - 2009/122
Grunddaten
- Betreff:
-
Namensgebung für die Hauptschule Bleckede
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Thielert, Hartmut
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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09.06.2009
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Schulvorstand der Hauptschule Bleckede hat in seiner
Sitzung am 12. Mai 2009 beschlossen beim Schulträger Landkreis Lüneburg gem. §
107 NSchG den Antrag zu stellen, der Hauptschule Bleckede den Namen
Jörg
– Immendorff – Schule Bleckede
Hauptschule
zu geben. Antrag und Beschlussprotokoll sind als Anlage
beigefügt.
Gemäß § 107 NSchG ist der Schulträger berechtigt, in seiner
Trägerschaft stehenden Schulen Namen zu geben. Über einen entsprechenden
Vorschlag der Schule, hat der Schulträger in angemessener Frist zu entscheiden.
Eine Namensgebung kommt nur zustande, wenn sowohl Schule als auch Schulträger
einen Namen übereinstimmend beschließen.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag der Hauptschule
Bleckede schlüssig begründet. Die Witwe des Künstlers, Frau Oda Jaune, gibt
hierzu ausdrücklich ihr Einverständnis. Gründe, die rechtlich gegen eine
entsprechende Namensgebung sprächen, liegen nicht vor.
Im Falle einer organisatorischen Zusammenführung von Haupt- und
Realschule Bleckede könnte der Name -
die Zustimmung des neuen Schulvorstandes vorausgesetzt - weitergeführt werden
Die Kosten für ein neues Schulsiegel sowie Beschriftungen und
Hinweisschilder sind aus dem Schuletat zu tragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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196,7 kB
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