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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Hauptschule Bleckede, künftig den Namen „Jörg – Immendorff – Schule Bleckede - Hauptschule“ zu tragen, wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Der Schulvorstand der Hauptschule Bleckede hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2009 beschlossen beim Schulträger Landkreis Lüneburg gem. § 107 NSchG den Antrag zu stellen, der Hauptschule Bleckede den Namen

 

Jörg – Immendorff – Schule Bleckede

Hauptschule

 

zu geben. Antrag und Beschlussprotokoll sind als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 107 NSchG ist der Schulträger berechtigt, in seiner Trägerschaft stehenden Schulen Namen zu geben. Über einen entsprechenden Vorschlag der Schule, hat der Schulträger in angemessener Frist zu entscheiden. Eine Namensgebung kommt nur zustande, wenn sowohl Schule als auch Schulträger einen Namen übereinstimmend beschließen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag der Hauptschule Bleckede schlüssig begründet. Die Witwe des Künstlers, Frau Oda Jaune, gibt hierzu ausdrücklich ihr Einverständnis. Gründe, die rechtlich gegen eine entsprechende Namensgebung sprächen, liegen nicht vor.

Im Falle einer organisatorischen Zusammenführung von Haupt- und Realschule Bleckede könnte der Name  - die Zustimmung des neuen Schulvorstandes vorausgesetzt - weitergeführt werden

 

Die Kosten für ein neues Schulsiegel sowie Beschriftungen und Hinweisschilder sind aus dem Schuletat zu tragen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.06.2009 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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