Beschlussvorlage - 2009/147
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg – Verteilung der Haushaltsmittel aus dem Haushaltsjahr 2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Mentz, Ulrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
|
Beratung
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12.08.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds aus dem
Haushaltsjahr 2009 werden wie folgt verteilt:
Nr. |
Antragsteller |
Zuwendungszweck |
Zuschuss |
1 |
SG Gellersen |
Planungskosten
Pferderegion Luhmühlen |
46.500 EUR |
2 |
SG Amelinghausen |
Mehrzweckhalle
Amelinghausen |
100.000 EUR |
3 |
Gemeinde Amt
Neuhaus |
Durchführung
Bürgerbefragung Fusion |
8.000 EUR |
5 |
Gemeinde Amt
Neuhaus |
Kindergarten bzw.
-tagesstätte Kaarßen |
100.000 EUR |
8 |
Stadt Bleckede |
Beteiligung
Wettbewerb „Quartiersinitiative“ |
30.000 EUR |
9 |
Stadt Bleckede |
Ausbau
„Horndorfer Weg“ |
15.100 EUR |
|
Gesamt |
299.600 EUR |
Sachverhalt
Sachlage:
Der Kreisausschuss hat in
seiner Sitzung am 08.06.2009 der „Richtlinie Kommunaler
Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg“ in der Fassung vom
29.04.2009 zugestimmt (Vorlage- Nr.
2009/111).
Bis zum 15.06.2009 sind
folgende Anträge der Kommunen des Landkreises fristgerecht eingegangen:
1.
SG
Gellersen - Planungskosten Pferderegion Luhmühlen
70 % der geschätzten Kosten von 133.000 EUR 93.100 EUR
2.
SG
Amelinghausen - Mehrzweckhalle Amelinghausen
Festbetrag 100.000 EUR
3.
Gemeinde
Amt Neuhaus - Durchführung Bürgerbefragung Fusion
Festbetrag 10.000
EUR
4.
Gemeinde
Amt Neuhaus - Sanierung Dach Sporthalle Neuhaus Festbetrag 34.500
EUR
5.
Gemeinde
Amt Neuhaus - Kindergarten bzw. -tagesstätte Kaarßen
Festbetrag 100.000 EUR
6.
Gemeinde
Neetze - Umbau Sportheim in Dorfgemeinschaftshaus
Festbetrag 32.000 EUR
7.
Stadt
Bleckede - Dachsanierung Dorfgemeinschaftshaus
Walmsburg
Festbetrag 35.000
EUR
8.
Stadt
Bleckede - Beteiligung Wettbewerb
„Quartiersinitiative“
Festbetrag 40.000
EUR
9.
Stadt
Bleckede - Ausbau „Horndorfer Weg“
Festbetrag 25.100
EUR
Gesamtsumme der Förderanträge 469.700 EUR
Diese Anträge
wurden gemäß Ziffer 5.1 der o. g. Richtlinie am 18.06.2009 einem paritätisch
besetzten Gremium aus Vertretern des Landkreises (Vorsitzender und stellvertretender
Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses und Landrat) sowie Vertretern der
Gemeinden vorgestellt. Dieses Gremium empfiehlt einstimmig folgende Verteilung
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel:
Nr. |
Antragsteller |
Zuwendungszweck |
Zuschuss |
1 |
SG Gellersen |
Planungskosten
Pferderegion Luhmühlen |
46.500 EUR |
2 |
SG Amelinghausen |
Mehrzweckhalle
Amelinghausen |
100.000 EUR |
3 |
Gemeinde Amt
Neuhaus |
Durchführung
Bürgerbefragung Fusion |
8.000 EUR |
5 |
Gemeinde Amt
Neuhaus |
Kindergarten bzw.
-tagesstätte Kaarßen |
100.000 EUR |
8 |
Stadt Bleckede |
Beteiligung
Wettbewerb „Quartiersinitiative“ |
30.000 EUR |
9 |
Stadt Bleckede |
Ausbau
„Horndorfer Weg“ |
15.100 EUR |
|
Gesamt |
299.600 EUR |
Gekürzt werden:
Nr. |
Antragsteller |
Zuwendungszweck |
Zuschuss |
1 |
SG Gellersen |
Planungskosten
Pferderegion Luhmühlen weil:
Zuschussquote höchstens 50 % sowie höhere finanzielle Leistungsfähigkeit |
46.500 EUR statt
93.100 EUR |
3 |
Gemeinde Amt
Neuhaus |
Durchführung
Bürgerbefragung Fusion weil:
Zuschussquote höchstens 50 % |
8.000 EUR statt
10.000 EUR |
Nicht
berücksichtigt werden:
Nr. |
Antragsteller |
Zuwendungszweck |
Zuschuss |
4 |
Gemeinde Amt
Neuhaus |
Sanierung Dach
Sporthalle Neuhaus |
34.500 EUR |
6 |
Gemeinde Neetze |
Umbau Sportheim
in Dorfgemeinschaftshaus |
32.000 EUR |
7 |
Stadt Bleckede |
Dachsanierung
Dorfgemeinschaftshaus Walmsburg |
35.000 EUR |
Folgende
Grundsatzbeschlüsse sollten gelten:
Aus dem Kommunalen
Strukturentwicklungsfonds sollten keine Projekte über mehrere Jahre hinweg
gefördert werden.
Es sollen keine
Anträge berücksichtigt werden, die lediglich eine örtliche Wirkung haben. Aus
diesem Grunde wurden die Anträge der Gemeinde Neetze sowie der Stadt Bleckede
auf Umbau bzw. Sanierung für ein Dorfgemeinschaftshaus ausgeschlossen.
Der Antrag der
Gemeinde Amt Neuhaus zur Sanierung des Daches auf der Sporthalle hat sich
zwischenzeitlich erledigt.
Zu den Anträgen,
die gefördert werden sollten, im Einzelnen:
Nr. 1:
Die Entwicklung der „Pferderegion Luhmühlen“ hat für die touristische Entwicklung der
gesamten Region eine herausragende Bedeutung. Insofern ist eine finanzielle
Unterstützung der SG Gellersen für die vorbereitenden Planungsarbeiten, für die
es keine anderen Fördermöglichkeiten gibt und die bei diesem Projekt den sonst
üblichen Rahmen deutlich übersteigen, überaus wichtig. Aufgrund der im
Vergleich zu den übrigen Antrag stellenden Kommunen günstigeren Finanzsituation
der SG Gellersen sollte der anteilige Zuschussbetrag entsprechend den zur
Verfügung stehenden Mitteln gekürzt werden.
Nr: 2:
Der Antrag der SG Amelinghausen zur Errichtung einer
Mehrzweckhalle in Amelinghausen sollte vor allem deswegen unterstützt werden,
weil mit der Errichtung dieser Mehrzweckhalle die touristische Infrastruktur in
diesem Bereich erheblich verbessert wird. Die beabsichtigte Förderung aus dem
Kommunalen Strukturentwicklungsfonds korrespondiert mit der Förderung aus dem
investiven Strukturentwicklungsfonds in gleicher Höhe.
Nr. 3:
Die Förderung des Antrages der Gemeinde Amt Neuhaus in Bezug
auf die Kindertagesstätte in Kaarßen zielt auf die Sicherung dringend
benötigter Grundinfrastruktur in diesem Bereich des Landkreises. Ohne die
Unterstützung des Landkreises wäre diese Einrichtung stark gefährdet. Dies
könnte bedeuten, dass auf dem Gebiet der Gemeinde Amt Neuhaus nur noch die
Einrichtung in Neuhaus verbliebe.
Nr. 5:
Hinsichtlich der Durchführung der Bürgerbefragung im Rahmen der
geplanten Fusion hat die Gemeinde Amt diesen Antrag auch im Namen der Stadt
Bleckede und der Samtgemeinde Dahlenburg gestellt. Da nach Abzug der
bewilligten Landesmittel ein kommunaler Anteil in Höhe von 16.000 EUR
verbleibt, ist ein Kreiszuschuss nur in Höhe von 50% = 8.000 EUR möglich.
Nr. 8:
Die Stadt Bleckede hat sich erfolgreich an dem Landeswettbewerb
„Quartiersinitiative Niedersachsen“ beteiligt und erhält für eine
direkte Anbindung des Hafens an die Innenstadt einen Zuschuss in Höhe von
80.000 EUR. Damit erhält die Stadt Bleckede nach Hannover den zweithöchsten
Zuschuss landesweit. Auf den verbleibenden Anteil der Stadt in Höhe von 80.000
EUR erbittet sie einen Zuschuss, um dieses wichtige Projekt durchführen zu
können. Das Projekt steht in direktem Zusammenhang mit dem Elberadweg –
deren Nutzer sollen möglichst nicht an Bleckede vorbeifahren sondern direkt in
die Innenstadt geleitet werden.
Nr. 9:
Der Ausbau des „Horndorfer Weges“ ist ein wichtiger
Lückenschluss für das Radwegenetz, entsprechende Anträge für den
Wirtschaftswegebau sind gestellt.
