Beschlussvorlage - 2009/152
Grunddaten
- Betreff:
-
Strukturentwicklungsfonds 2009 - Deichbau im Bereich der Stadt Bleckede
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Ulrich Mentz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Beratung
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12.08.2009
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Stadt Bleckede
wird aufgrund besonderer Aufwendungen für den Ausbau der Infrastruktur ein
Kreiszuschuss in Höhe von 35.000 EUR aus den Mitteln des
Strukturentwicklungsfonds gewährt. Dieser Betrag ist zur spürbaren Entlastung
des Eigenanteiles der Stadt Bleckede aufgrund der dortigen, angespannten
Haushaltslage vorgesehen.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Kreisausschuss
hatte in seiner Sitzung am 07.05.2007 beschlossen, dass in den Haushaltsjahren
2007 und 2008 jeweils bis zu 15 %, das entsprach jeweils 52.500 EUR, der
vorhandenen Mittel des Strukturentwicklungsfonds für den Deichbau verwendet
werden sollen. Im Jahr 2007 wurde der Stadt Bleckede ein erhöhter Kreiszuschuss
in Höhe von 56.000 EUR, im vergangenen Jahr 2008 in Höhe von 52.500 EUR
gewährt.
Diese
Kreiszuschüsse sind ausgezahlt worden.
Zudem hat der
Kreisausschuss in seiner Sitzung am 01.12.2008 beschlossen, dass auf die Sparte
„Deichbau“ in den Jahren 2009 – 2011 jeweils ein Betrag in
Höhe von 35.000 EUR verteilt werden soll.
Mit Schreiben vom
09.06.2009 stellt die Stadt Bleckede wiederum zwei Anträge auf Förderung dieser
Maßnahme aus den Mitteln des Strukturentwicklungsfonds:
Mit ihrem ersten
Schreiben (Anlage 1) bittet sie um einen Zuschuss in Höhe von 32.500 EUR für
die Mehrkosten der Deichbaumaßnahme Alt-Wendischthun. Die o. g. Zuschüsse aus
den Jahren 2007 und 2008 sind dieser Maßnahme zuzuordnen.
Mit ihrem zweiten
Schreiben (Anlage 2) bittet sie um einen Zuschuss in Höhe von 41.200 EUR für
die Deichbaumaßnahme Walmsburg. Für diese Deichbaumaßnahme sind bisher keine
Zuwendungen gewährt worden.
Aus Sicht der
Verwaltung kann der Stadt Bleckede im laufenden Haushaltsjahr 2009 kein
Zuschuss in Höhe von zusammen 73.700 EUR für diese beiden Deichbaumaßnahmen
gewährt werden, da für die Sparte „Deichbau“ lediglich 35.000 EUR
zur Verfügung stehen und die Mittel der anderen Sparten bereits weitestgehend
verplant sind.
Aus der Sicht der
Verwaltung sollte der Stadt Bleckede ein Zuschuss in Höhe von 35.000 EUR aus
dem Strukturentwicklungsfonds 2009 in Höhe von 35.000 EUR gewährt werden.
Der Landkreis hat
seine bisherigen Zuschüsse an die Stadt Bleckede formal zweckbindungsfrei
erteilt. Insofern steht es der Stadt Bleckede frei, für die nun fehlenden
Zuschussmittel in 2010 erneut einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.
Die Stadt Bleckede
ist bekanntlich die einzige Kommune an der Elbe, die als Maßnahmeträgerin im
Hochwasserschutz Eigenanteile aufwenden muss.
Vor dem Hintergrund der anhaltend schwierigen Haushaltslage der Stadt
Bleckede sowie der oben beschriebenen besonderen
Betroffenheit als kommunale Maßnahmeträgerin ist diese Beteiligung des Landkreises aus der Sicht der
Verwaltung jedoch weiterhin angemessen.
