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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/152

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Stadt Bleckede wird aufgrund besonderer Aufwendungen für den Ausbau der Infrastruktur ein Kreiszuschuss in Höhe von 35.000 EUR aus den Mitteln des Strukturentwicklungsfonds gewährt. Dieser Betrag ist zur spürbaren Entlastung des Eigenanteiles der Stadt Bleckede aufgrund der dortigen, angespannten Haushaltslage vorgesehen.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Der Kreisausschuss hatte in seiner Sitzung am 07.05.2007 beschlossen, dass in den Haushaltsjahren 2007 und 2008 jeweils bis zu 15 %, das entsprach jeweils 52.500 EUR, der vorhandenen Mittel des Strukturentwicklungsfonds für den Deichbau verwendet werden sollen. Im Jahr 2007 wurde der Stadt Bleckede ein erhöhter Kreiszuschuss in Höhe von 56.000 EUR, im vergangenen Jahr 2008 in Höhe von 52.500 EUR gewährt.

Diese Kreiszuschüsse sind ausgezahlt worden.

Zudem hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 01.12.2008 beschlossen, dass auf die Sparte „Deichbau“ in den Jahren 2009 – 2011 jeweils ein Betrag in Höhe von 35.000 EUR verteilt werden soll.

 

Mit Schreiben vom 09.06.2009 stellt die Stadt Bleckede wiederum zwei Anträge auf Förderung dieser Maßnahme aus den Mitteln des Strukturentwicklungsfonds:

Mit ihrem ersten Schreiben (Anlage 1) bittet sie um einen Zuschuss in Höhe von 32.500 EUR für die Mehrkosten der Deichbaumaßnahme Alt-Wendischthun. Die o. g. Zuschüsse aus den Jahren 2007 und 2008 sind dieser Maßnahme zuzuordnen.

Mit ihrem zweiten Schreiben (Anlage 2) bittet sie um einen Zuschuss in Höhe von 41.200 EUR für die Deichbaumaßnahme Walmsburg. Für diese Deichbaumaßnahme sind bisher keine Zuwendungen gewährt worden.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Stadt Bleckede im laufenden Haushaltsjahr 2009 kein Zuschuss in Höhe von zusammen 73.700 EUR für diese beiden Deichbaumaßnahmen gewährt werden, da für die Sparte „Deichbau“ lediglich 35.000 EUR zur Verfügung stehen und die Mittel der anderen Sparten bereits weitestgehend verplant sind.

Aus der Sicht der Verwaltung sollte der Stadt Bleckede ein Zuschuss in Höhe von 35.000 EUR aus dem Strukturentwicklungsfonds 2009 in Höhe von 35.000 EUR gewährt werden.

Der Landkreis hat seine bisherigen Zuschüsse an die Stadt Bleckede formal zweckbindungsfrei erteilt. Insofern steht es der Stadt Bleckede frei, für die nun fehlenden Zuschussmittel in 2010 erneut einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

 

Die Stadt Bleckede ist bekanntlich die einzige Kommune an der Elbe, die als Maßnahmeträgerin im Hochwasserschutz Eigenanteile aufwenden muss.  Vor dem Hintergrund der anhaltend schwierigen Haushaltslage der Stadt Bleckede sowie der oben beschriebenen  besonderen Betroffenheit als kommunale Maßnahmeträgerin ist diese  Beteiligung des Landkreises aus der Sicht der Verwaltung jedoch weiterhin angemessen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

12.08.2009 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV - ungeändert beschlossen

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