Beschlussvorlage - 2009/165
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung der "Pferderegion Luhmühlen";Projektfinanzierung
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung
- Verantwortlich:
- Krumböhmer, Jürgen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Beratung
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12.08.2009
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Beratung
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27.01.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die aktuellen Planungen zur
Weiterentwicklung des Pferdezentrums Luhmühlens werden zur Kenntnis genommen.
2.
Bauherrin aller Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
wird die Ausbildungszentrum Luhmühlen Lüneburger Heide GmbH sein.
3.
Der Landkreis Lüneburg wird das Projekt in
den Jahren 2009 – 2011 vorbehaltlich der entsprechenden Veranschlagung in
den Haushalten und der Genehmigung der Haushalte mit insgesamt 1,5 Mio. Euro
fördern.
4.
Mit dem Landkreis Harburg und der
Ausbildungszentrum Luhmühlen Lüneburger Heide GmbH wird eine
Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen.
Sachverhalt
Sachlage:
Auf die Vorlagen 2008/042 und 2009/117 wird verwiesen.
I.
Planungsstand
Am
11.08.2009 findet im Rathaus der Samtgemeinde Gellersen eine frühzeitige
Behördenbeteiligung für die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes statt.
Grundlage ist der Vorentwurf nach dem Stand vom 21.07.2009. Die Unterlagen sind
einschließlich des Rahmenplanes beigefügt. (Anlage
1)
Zu den Unterlagen gehört auch eine Erläuterung zum Vorentwurf,
aus der eine detaillierte textliche Beschreibung zu entnehmen ist.
Abgestimmt mit dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes und dem
Rahmenplan wurde von den Büros Equus aus Ostbevern und Hartmann & Borgmann
aus Beelen für die Ausbildungszentrum Luhmühlen
Lüneburger Heide GmbH (AZL) ein Masterplan entwickelt. Dieser ist als Anlage 2 und 3 beigefügt. Er ist
inhaltlich mit dem Rahmenplan des Büros Schild aus Lüneburg abgestimmt.
Vorgesehen ist, das Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes bis März 2010 zu Ende zu führen.
Die erforderlichen Baugenehmigungen sollen auf der Grundlage
von § 35 Abs. 1 Nr. 4 bzw. § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch erteilt werden. Die
Reitsportanlage steht in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen
Zusammenhang zur Geländestrecke. Die Geländestrecke in Westergellersen
ist in dieser Form national einmalig. Weltweit sind noch vier weitere
vergleichbare Standorten vorhanden. Deshalb ist eine Errichtung aller
Funktionen, die sich auf die Nutzung als Reitsportzentrum beziehen, räumlich
getrennt von der Geländestrecke nicht möglich.
Die Teilvorhaben, die nicht in einem unmittelbaren funktionalen
Zusammenhang zur Geländestrecke und zum Reitsport stehen, können nach § 35 Abs.
2 Baugesetzbuch als so genannte sonstige Vorhaben genehmigt werden.
Im Anschluss an die frühzeitige Behördenbeteiligung wird am
11.08.2009 eine Antragskonferenz zur Vorbereitung der Baugenehmigungen
stattfinden. Ziel ist, alle erforderlichen Untersuchungen und Unterlagen
festzulegen, die mit den Bauanträgen vorzulegen sind.
Im bisherigen Planungsverfahren wurden insbesondere Aspekte des
Natur- und Umweltschutzes, des Lärmschutzes, der Erschließung und der
Verkehrsführung intensiv betrachtet. Die Planung wird mündlich näher erläutert.
Das Projekt wird voraussichtlich aus dem Sportstättenförderprogramm
und Sondermitteln zum Konjunkturpaket 2 des Landes Niedersachsen gefördert
werden.
Die Mittel aus dem Sportstättenförderprogramm sind für solche
Teile des Projekts aufzuwenden, die im engeren Sinne eine sportliche Funktion
aufweisen. Daher werden diese Mittel überwiegend eingesetzt, um am Standort des
AZL in Luhmühlen die dortigen Hallen und Reitplätze sowie sonstigen Anlagen zu
sanieren oder neu aufzubauen. Bezogen auf das Turniergelände werden die
Reitböden aus dem Sportstättenförderprogramm finanziert. Das Land Niedersachsen
wird in den Zuwendungsbescheiden fordern, dass die aus dem
Sportstättenförderprogramm geförderten Maßnahmen bis zum 31.12.2010 fertig
gestellt sein werden.
Die Förderung für das Turniergelände wird sich jedoch
überwiegend aus den Sondermitteln zum Konjunkturpaket 2 des Landes
Niedersachsen speisen. Hierfür ist nicht ein so enger Zeitrahmen gesetzt wie
für das Sportstättenförderungsprogramm. Allerdings müssen alle Anlagen bis Juni
2011 betriebsbereit sein, weil dann das Vier-Sterne-Turnier der
Vielseitigkeitsreiterei stattfinden wird. Die Durchführung der
Europameisterschaft steht für August 2011 an.
II.
Finanzierung
Aus Mitteln des Landes werden insgesamt 8,5 Mio. Euro für das
Projekt erwartet. Diese teilen sich zu 3 Mio. Euro aus dem
Sportstättenförderprogramm und 5,5 Mio. Euro aus den Sondermitteln auf.
Die Landkreise Lüneburg und Harburg mussten gemäß der
Richtlinie für das Sportstättenförderprogramm je 375.000 Euro als Eigenmittel
stellen. Zur Gegenfinanzierung der Sondermittel sind je Landkreis weitere 400.000
Euro vorgesehen.
Im Haushaltsplan des Landkreises Lüneburg sind unter 0100.09.05
„Planungs- und Investitionskosten Luhmühlen“ für das Haushaltsjahr
2009 260.000 Euro vorgesehen. Die Finanzplanung sieht für 2010 und 2011 je
620.00 Euro vor. Das sind zusammen 1,5 Mio. Euro.
Neben den eingeplanten Eigenmitteln fallen weitere Ausgaben an,
die weder im Sportstättenförderprogramm noch aus den Sondermitteln förderfähig
sind. Dies sind vor allen Dingen Kosten für Grunderwerb und bestimmte
Planungskosten.
Nach dem derzeitigen Stand der Planung kann gesagt werden, dass
die zur Verfügung stehenden Fördermittel plus Eigenanteile der Landkreise für
das Gesamtprojekt knapp auskömmlich sind, wenn verschiedene im Masterplan
zunächst vorgesehene Maßnahmen gestrichen werden. In der Planungsphase ist sehr
viel Wert darauf gelegt worden, vorhandene Ressourcen nach Möglichkeit
einzubinden und die Kosten der Erschließung auf das notwendige Maß zu
reduzieren.
Absehbar ist jedoch die Notwendigkeit zum Erwerb von Flächen
und zur Finanzierung von Ausgleichsmaßnahmen. Daneben besteht die Möglichkeit,
dass aufgrund der Kostenentwicklung auf dem Bausektor die zunächst geschätzten
Ansätze nicht ausreichen werden. Vorgeschlagen wird daher, zunächst den bisher
angesetzten Betrag von 1,5 Mio. Euro zu belassen und ihn zu reduzieren, wenn
die Frage des Grunderwerbs geklärt ist und im Übrigen die Submissionsergebnisse
vorliegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
4 MB
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3
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
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