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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Förderung des Frauenhauses vertraglich mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ zu verlängern und damit die derzeitige jährliche Förderung von 34.000,00 € in den Jahren 2010 und 2011 fortzusetzen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Seit Jahren unterstützen sowohl der Landkreis Lüneburg als auch die Hansestadt Lüneburg durch freiwillige Zuwendungen den Verein „ Frauen helfen Frauen e.V.“ beim Betrieb des Frauenhauses. Mit der Förderung wird die Beratung, Unterbringung und die Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder durch Zufluchtsstätten unterstützt. Hierdurch leistet der Landkreis einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.

 

Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanung wurde die Förderung des Frauenhauses seit dem Jahr 2002 vertraglich budgetiert. Die zuletzt abgeschlossene Fördervereinbarung läuft am Ende des Jahres aus.

 

Die am 01.01.2007 in Kraft getretene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderungen von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, regelt die Art, den Umfang und die Höhe der Landeszuwendungen vom Land Niedersachsen für die Jahre 2007 - 2011. Danach hat das Frauenhaus in Lüneburg für die künftigen zwei Jahre einen reduzierten Zuwendungsbetrag von jährlich 58.400,00 € zu erwarten. In den vergangenen drei Jahren wurde das Frauenhaus aufgrund einer Übergangsregelung jährlich mit 68.000,00 € seitens des Landes Niedersachsen gefördert, soweit eine anderweitige Gegenfinanzierung in gleicher Höhe gewährleistet war. Um die maximale Landeszuwendung für das Frauenhaus in Lüneburg zu gewährleisten wurden seitens des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg jeweils 34.000,00 € jährlich zur Gegenfinanzierung zugewendet.

 

Durch das Auslaufen der Übergangsregelung stehen dem Verein „ Frauen helfen Frauen e.V.“ ab dem 01.01.2010 ca. 10.000,00 € weniger Fördermittel seitens des Landes zum Betrieb des Frauenhauses zur Verfügung. Sollte auch der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt die Fördermittel entsprechend der Landeszuwendungen kürzen, würde dieses den Betrieb des Frauenhauses im doppelten Ausmaß treffen und massive Einschnitte bei der Betreuung der hilfesuchenden Personen bedeuten.

 

Aus den vorgenannten Gründen und den hieraus gewonnenen positiven Erfahrungen ist nunmehr zu entscheiden, ob die Zuwendung auch für die kommenden zwei Haushaltsjahre verbindlich in der bisherigen Höhe festgelegt wird.

 

Aus Sicht der Verwaltung, dies ist auch mit der Hansestadt Lüneburg so abgestimmt, besteht ein Interesse daran, die Zusammenarbeit mit dem Verein auf der oben angegebenen Basis fortzuführen. Die Vereinbarung bietet nicht nur allen Beteiligten Planungssicherheit, sondern stellt verlässlich sicher, dass weitergehende Förderanträge seitens des Frauenhauses nicht an den Landkreis gerichtet werden.

Der Verein „ Frauen helfen Frauen e.V.“ wird mit der Ausschusssitzung zu der Angelegenheit vortragen und die Arbeit des Frauenhauses vorstellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Aufwendungen von jeweils 34.000,00 € in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 im Produkt „ Sonstige soziale Angelegenheiten – örtlicher Träger“.

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Beschlüsse

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20.08.2009 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - ungeändert beschlossen

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