Beschlussvorlage - 2009/163
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung zur Förderung des Frauenhauses zwischen dem Verein " Frauen helfen Frauen e. V." und dem Landkreis Lüneburg.
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Yvonne Brandts
- Verantwortlich:
- Christian Ratzeburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
|
Kenntnisnahme
|
|
|
20.08.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachlage:
Seit Jahren unterstützen sowohl der Landkreis Lüneburg als auch
die Hansestadt Lüneburg durch freiwillige Zuwendungen den Verein „ Frauen
helfen Frauen e.V.“ beim Betrieb des Frauenhauses. Mit der Förderung wird
die Beratung, Unterbringung und die Betreuung der von häuslicher Gewalt
betroffenen Frauen und Kinder durch Zufluchtsstätten unterstützt. Hierdurch
leistet der Landkreis einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt
gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.
Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und zur Verbesserung der
jeweiligen Finanzplanung wurde die Förderung des Frauenhauses seit dem Jahr
2002 vertraglich budgetiert. Die zuletzt abgeschlossene Fördervereinbarung
läuft am Ende des Jahres aus.
Die am 01.01.2007 in Kraft getretene Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderungen von Maßnahmen für Frauen und Mädchen,
die von Gewalt betroffen sind, regelt die Art, den Umfang und die Höhe der
Landeszuwendungen vom Land Niedersachsen für die Jahre 2007 - 2011. Danach hat
das Frauenhaus in Lüneburg für die künftigen zwei Jahre einen reduzierten
Zuwendungsbetrag von jährlich 58.400,00 € zu erwarten. In den vergangenen
drei Jahren wurde das Frauenhaus aufgrund einer Übergangsregelung jährlich mit
68.000,00 € seitens des Landes Niedersachsen gefördert, soweit eine
anderweitige Gegenfinanzierung in gleicher Höhe gewährleistet war. Um die
maximale Landeszuwendung für das Frauenhaus in Lüneburg zu gewährleisten wurden
seitens des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg jeweils 34.000,00 €
jährlich zur Gegenfinanzierung zugewendet.
Durch das Auslaufen der Übergangsregelung stehen dem Verein
„ Frauen helfen Frauen e.V.“ ab dem 01.01.2010 ca. 10.000,00
€ weniger Fördermittel seitens des Landes zum Betrieb des Frauenhauses
zur Verfügung. Sollte auch der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt die
Fördermittel entsprechend der Landeszuwendungen kürzen, würde dieses den Betrieb
des Frauenhauses im doppelten Ausmaß treffen und massive Einschnitte bei der
Betreuung der hilfesuchenden Personen bedeuten.
Aus den vorgenannten Gründen und den hieraus gewonnenen
positiven Erfahrungen ist nunmehr zu entscheiden, ob die Zuwendung auch für die
kommenden zwei Haushaltsjahre verbindlich in der bisherigen Höhe festgelegt
wird.
Aus Sicht der Verwaltung, dies ist auch mit der Hansestadt
Lüneburg so abgestimmt, besteht ein Interesse daran, die Zusammenarbeit mit dem
Verein auf der oben angegebenen Basis fortzuführen. Die Vereinbarung bietet
nicht nur allen Beteiligten Planungssicherheit, sondern stellt verlässlich sicher,
dass weitergehende Förderanträge seitens des Frauenhauses nicht an den
Landkreis gerichtet werden.
Der Verein „ Frauen helfen Frauen e.V.“ wird mit der
Ausschusssitzung zu der Angelegenheit vortragen und die Arbeit des Frauenhauses
vorstellen.
