Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/169

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die bestehende Vereinbarung über die Sucht- und Schuldnerberatung mit dem Diakonieverband bis zur Neuregelung der Trägerschaft nach dem SGB II längstens jedoch bis zum 31.12.2010 zu verlängern.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg ist gem. § 6 Absatz 1 Ziffer 2 SGB II als kommunaler Träger zuständig für die Eingliederungsleistungen nach § 16 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 Nr.1- 4 SGB II. Zu diesen Leistungen gehören auch die Schuldner- und Suchtberatung, soweit sie für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind.

 

Die Aufgabe nach § 16 Absatz 2 SGB II hat der Landkreis Lüneburg nicht der ARGE übertragen. In der Vergangenheit erfolgte die Erbringung der Beratungsleistungen nach § 16 Absatz 2 Satz 2 Ziffer 2 und 4 SGB II (Schuldner- und Suchtberatung) durch den Diakonieverband Lüneburg. Die Aufgabenwahrnehmung durch den Diakonieverband wurde für die Jahre 2007- 2009 wie folgt vereinbart:

 

Der Diakonieverband verpflichtet sich, ein zusätzliches Beratungsangebot (face to face) von

 

Ø      312 Beratungsstunden in der Suchtberatung

Ø      420 Beratungsstunden in der Schuldnerberatung

 

vorzuhalten.

 

 

 

Der Landkreis Lüneburg war dagegen verpflichtet für die Wahrnehmung der Aufgaben die anstehenden Personal- und Sachkosten von

 

Ø      13.770,00 € für die Suchtberatung

Ø      21.000,00 € für die Schuldnerberatung

 

zu erstatten.

 

Vorgespräche mit der ARGE Lüneburg und dem Diakonieverband haben stattgefunden. Alle Beteiligten vertreten die Auffassung, dass die getroffenen Vereinbarungen und darin enthaltenen Regelungen sich in der Praxis sehr bewährt haben und erfolgreich umgesetzt wurden.

 

Zur Planungssicherheit aller Beteiligten wurde zuletzt eine Vertragsdauer von drei Jahren von den Vertragspartnern vereinbart. Insbesondere der Diakonieverband bittet auch künftig zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand aber insbesondere zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanungen um eine weitergehende Vertragsdauer. Das Bundesverfassungsgericht hat bekannterweise in seinem Urteil vom 20.12.2007 die Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II für unvereinbar mit der Verfassung erklärt und dem Gesetzgeber mit aufgegeben, bis Ende 2010 eine organisatorische Neuregelung zu treffen. Aufgrund dieser Tatsache und der derzeitigen unvorhersehbaren Ausgestaltungsform der Neuorganisation der  Trägerschaften wird seitens der Verwaltung zunächst ein Vertragsabschluss bis zur Neuregelung der Trägerschaft nach dem SGB II und somit max. für ein Jahr vorgeschlagen.

 

Im Ausschuss müsste Einigkeit darüber erzielt werden, ob die Verwaltung ermächtigt wird, zu diesen Konditionen mit dem Diakonieverband eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Aufwand von 34.770,00 € im Haushaltsjahr 2010 im Produkt „Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II“.

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.08.2009 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung