Beschlussvorlage - 2009/172
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderantrag der Alzheimer Gesellschaft Lüneburg e.V.
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Yvonne Brandts
- Verantwortlich:
- Christian Ratzeburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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20.08.2009
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Derzeit werden die örtlichen Träger der freien Wohlfahrtspflege
und Ihre Einrichtung sowie Mitgliedorganisationen im Landkreis im Rahmen der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jährlich vom Landkreis Lüneburg
unterstützt. Einzelheiten wurden in Form einer Fördervereinbarung geregelt.
Diese Budgetierungsvereinbarung, die eine jährliche Zuwendung
der Fördermittel für die Verbände und deren Einrichtung zusichert, wurde unter anderem
aus dem Grunde getroffen, damit weder die Verbände noch deren
Mitgliedsorganisationen oder Verbandsträger beim Landkreis Lüneburg
Einzelanträge stellen, bzw. weitere Zuwendungen beantragen.
Die Alzheimer Gesellschaft Lüneburg ist Mitgliedsorganisation
des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Kreisverband Lüneburg. In der
Budgetierungsvereinbarung zwischen dem Paritätischen und dem Landkreis Lüneburg
wurde zwar eine jährliche Zuwendung der Alzheimer Gesellschaft vertraglich
nicht gesondert aufgenommen jedoch wurde die Alzheimer Gesellschaft in diesem
Jahr durch den sogenannten
„Selbsthilfe - Topf“
des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes gefördert. Sollte dem Einzelantrag auf
Bezuschussung der Arbeit der Alzheimer Gesellschaft wie beantragt mit 1.000,00
€ entsprochen werden, käme es zu einer Doppelförderung durch den
Landkreis. Dieses widerspricht dem seinerzeit ausgehandelten Zweck der Budgetierungsverträge
mit den Wohlfahrtsverbänden.
