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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Förderantrag der Alzheimer Gesellschaft Lüneburg e.V. auf einen Zuschuss für das Jahr 2009 in Höhe von 1.000,00 € wird abgelehnt.

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Sachverhalt

Sachlage:

Derzeit werden die örtlichen Träger der freien Wohlfahrtspflege und Ihre Einrichtung sowie Mitgliedorganisationen im Landkreis im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jährlich vom Landkreis Lüneburg unterstützt. Einzelheiten wurden in Form einer Fördervereinbarung geregelt.

 

Diese Budgetierungsvereinbarung, die eine jährliche Zuwendung der Fördermittel für die Verbände und deren Einrichtung zusichert, wurde unter anderem aus dem Grunde getroffen, damit weder die Verbände noch deren Mitgliedsorganisationen oder Verbandsträger beim Landkreis Lüneburg Einzelanträge stellen, bzw. weitere Zuwendungen beantragen.

 

Die Alzheimer Gesellschaft Lüneburg ist Mitgliedsorganisation des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Kreisverband Lüneburg. In der Budgetierungsvereinbarung zwischen dem Paritätischen und dem Landkreis Lüneburg wurde zwar eine jährliche Zuwendung der Alzheimer Gesellschaft vertraglich nicht gesondert aufgenommen jedoch wurde die Alzheimer Gesellschaft in diesem Jahr durch den sogenannten                   „Selbsthilfe - Topf“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes gefördert. Sollte dem Einzelantrag auf Bezuschussung der Arbeit der Alzheimer Gesellschaft wie beantragt mit 1.000,00 € entsprochen werden, käme es zu einer Doppelförderung durch den Landkreis. Dieses widerspricht dem seinerzeit ausgehandelten Zweck der Budgetierungsverträge mit den Wohlfahrtsverbänden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Beschlüsse

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20.08.2009 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - geändert beschlossen

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