Beschlussvorlage - 2009/168
Grunddaten
- Betreff:
-
Lüneburger Heide GmbH, Änderung des GmbH - Vertrages
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Paschen, Detlev
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Beratung
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12.08.2009
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25.08.2009
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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02.11.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Den
Anpassungsänderungen im Gesellschaftervertrag, die durch die Reduzierung der
finanziellen Beteiligung vom Heide Word e. V. notwendig werden, wird zugestimmt.
Der
Ergänzung des Gesellschaftervertrages um einen Passus zur Berechtigung,
Zweigniederlassungen zu errichten, wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachlage:
Der
Gesellschafter Heide World e. V., ein Zusammenschluss von touristischen
Unternehmen in der Lüneburger Heide, ist
bislang gemäß Gesellschaftsvertrag vom 21. 12. 2007 mit einem Stammkapital von EUR 15.000 , einem
jährlichen Zuschuss von EUR 150.000 und mit 4 Sitzen im Aufsichtsrat an der
Lüneburger Heide GmbH beteiligt.
Da
sich der Verein nicht in der Lage sieht, den jährlichen Zuschussbeitrag
aufzubringen, hat er dessen Reduktion
auf EUR 50.000 beantragt.
Die
Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 17. 03. 2009 einstimmig
beschlossen, dass der Gesellschafter Heide World e. V. rückwirkend zum
01.01.2009 seine jährlichen Zuschüsse von EUR 150.000 auf EUR 50.000 reduziert.
Damit verbunden ist eine Reduzierung der Aufsichtsratsmandate von 4 auf 2. Der
Wirtschaftsplan der Lüneburger Heide GmbH ist auf diesen Beschluss hin vom
Geschäftsführer anzupassen.
§§ 5,
6 und 9 des Gesellschaftsvertrages sind entsprechend anzupassen.
Geschäftssitz
der GmbH ist Lüneburg. Durch die bereits erfolgte Entscheidung der GmbH -
Gremien (Top 9, Sitzung v. 07.07.2008), die Vertretung des Landkreises Harburg
zu übernehmen, ist eine Zweigniederlassung in Hanstedt notwendig.
§ 2
des Gesellschaftsvertrages ist um einen entsprechenden Passus zur Berechtigung,
Zweigniederlassungen zu errichten, zu ergänzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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