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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss fasst einen Beschluss über die noch zur Verteilung stehenden investiven Sportfördermittel an die in der neuen Antragsliste Sportförderung 2009 dargestellten Antragsteller.

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Sachverhalt

Sachlage:

Für das Haushaltsjahr 2009 stehen auch wieder 175.000,00 € an investiven Sportfördermitteln für den Sport zur Verfügung.

In der Sportausschusssitzung am 05.05.2009 wurden hiervon bereits 166.339,00 € an 23 Antragsteller gemäß Sportförderliste per Beschluss verteilt und entsprechende Bescheide erstellt. Somit stehen noch verbleibende Haushaltsmittel im Rahmen der investiven Sportförderung in Höhe von 10.060,59 € zur Verfügung.

Diese Summe resultiert aus:

 8.661,00 €        nicht verteilter Mittel von den 175.000,00 €

 1.399,59 €        einbehaltener Haushaltsmittel beim TUS Hohnstorf und beim SV Wendisch

Evern, die Schlussabrechnungen haben jeweils ergeben, dass die bewilligten

Mittel nicht in vollem Umfang auszuzahlen waren, da die Maßnahme nicht den geplanten Kostenrahmen erreichte.

10.060,59 €

 

Gemäß anliegender neuer Sportförderliste 2009 sind nach der Sitzung am 05.05.2009 folgende Anträge bei der Verwaltung eingegangen.

 

Dies bezieht sich auf die Anträge des MTV Treubund bezüglich der Erneuerung der Heizungsanlage, ein Antrag des SV Göhrde-Nahrendorf-Oldendorf e.V. auf die Dachsanierung des Sportheimes und den Antrag des Schützenvereins Echem und Umgebung e.V. auf den Anschluss der Schießsportanlage an die Frischwasserversorgung.

Beantragtes Zuschussvolumen dieser drei Antragsteller ist 20.850,00 €. Diesem stehen die obigen 10.060,59 € gegenüber.

 

Außerdem wurde auf der Sitzung am 05.05.2009 in Erwägung gezogen, dem Lüneburger Kanu-Club e.V. für den Einbau einer Heizungsanlage in das Vereinsheim eine weitere Rate zur Verfügung zu stellen. Dies sollte sich an der Entscheidung der Hansestadt Lüneburg orientieren. Verwaltungsseitig wurde entsprechend Rücksprache genommen und mitgeteilt, dass es bei dem beantragten Zuschuss der Hansestadt Lüneburg in Höhe von 4.887,00 € geblieben ist. Mit Schreiben vom 30.08.2009 beantragt der Lüneburger Kanu-Club den ursprünglich beantragten Zuschuss in Höhe von 7.331,19 € zu bewilligen, da sehr viele Leistungen durch externe Betriebe erbracht werden mussten und kaum Eigenleistungen möglich waren. Somit möchte der Lüneburger Kanu-Club eine zweite Rate in Höhe von 2.431,19 € zur Realisierung des Vorhabens aus den Investitionsmitteln des Landkreises haben.

 

Zu entscheiden bleibt noch der Antrag des FC Echem aus dem Jahre 2007. Im Herbst ist ein entsprechender Zuschussantrag an den KSB gegangen und auch positiv in Höhe von 7.900,00 € entschieden worden.

Der diesem Antrag zugrund liegende Finanzierungsplan sieht auch eine Beteiligung des Landkreises an den Gesamtkosten in Höhe von 41.239,00 € in Höhe von 8.247,80 € vor.

Aufgrund der sehr zeitnahen Bewilligung durch den LSB/KSB ist dieser Antrag bezüglich der Schaffung von Übungsräumen einschließlich Wärmedämmung und Isoliermaßnahmen nicht an den Landkreis weitergeleitet worden und konnte somit nicht in die Sportförderliste 2008 aufgenommen werden. Der FC Echem hat sich diesbezüglich auch noch einmal an den KSB gewandt und auch dem Landkreis inzwischen entsprechende Antragsunterlagen vorgelegt.

Verwaltungsseitige Rücksprachen haben ergeben, dass die Maßnahme trotzdem umgesetzt wurde und zu großen Teilen auch erfolgt ist. Die Finanzierungslücke durch den fehlenden Kreiszuschuss wurde zum Teil durch eine weitere Finanzierung des Vereins aufgefangen. Dies war jedoch nicht in vollem Umfange möglich, so dass die Gemeinde Echem mit einer weiteren Finanzierungszulage in Höhe von 4.500,00 € in Vorleistung getreten ist, verbunden mit der Erwartung, dass der Landkreis noch einen entsprechenden Kreiszuschuss gewähren wird.

 

Anderseits muss festgestellt werden, dass es eine verbindliche Absprache zwischen den Vereinen, dem KSB und dem Landkreis bezüglich der Weitergabe von Anträgen nicht gibt. Dies geschieht zwar seit einigen Jahren, aber nur auf Basis vertrauensvoller Zusammenarbeit im Einzelfalle und kann nicht als verlässliche Regelung für die Vereine angesehen werden.

Formal hätte der FC Echem einen Antrag beim Landkreis stellen müssen, hätte einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt bekommen, mit dem Hinweis, dass eine Entscheidung bezüglich einer finanziellen Beteiligung erst 2008 erfolgen kann.

Dies ist nicht geschehen, aber der Verein hat die Maßnahme begonnen bzw. zwischenzeitlich fast beendet. Somit ist verwaltungsseitig festzustellen, dass eine nachträgliche Förderung kreisrechtlich nicht möglich und der Antrag somit abzulehnen ist.

Die Gemeinde Echem hat im Schreiben vom 13.07.2009 auf die obige besondere Situation hingewiesen und in Absprache mit der Verwaltung gebeten, eine Entscheidung im Sportausschuss herbeizuführen. Verwaltungsseitig wird der Ausschuss gebeten, die ablehnende Entscheidung der Verwaltung zu bestätigen.

 

 

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28.09.2009 - Sportausschuss - ungeändert beschlossen

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