Beschlussvorlage - 2009/197
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung des Sports im Haushaltsjahr 2009 - Zuschussanträge im Bereich der investiven Sportfördermittel
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Karin Joritz
- Verantwortlich:
- Metzdorf, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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28.09.2009
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Für das Haushaltsjahr 2009 stehen auch wieder 175.000,00
€ an investiven Sportfördermitteln für den Sport zur Verfügung.
In der Sportausschusssitzung am 05.05.2009 wurden hiervon
bereits 166.339,00 € an 23 Antragsteller gemäß Sportförderliste per
Beschluss verteilt und entsprechende Bescheide erstellt. Somit stehen noch
verbleibende Haushaltsmittel im Rahmen der investiven Sportförderung in Höhe
von 10.060,59 € zur Verfügung.
Diese Summe resultiert aus:
8.661,00 € nicht verteilter Mittel von den
175.000,00 €
1.399,59 € einbehaltener Haushaltsmittel beim TUS
Hohnstorf und beim SV Wendisch
Evern, die
Schlussabrechnungen haben jeweils ergeben, dass die bewilligten
Mittel nicht in vollem Umfang auszuzahlen waren, da die
Maßnahme nicht den geplanten Kostenrahmen erreichte.
10.060,59 €
Gemäß anliegender neuer Sportförderliste 2009 sind nach der
Sitzung am 05.05.2009 folgende Anträge bei der Verwaltung eingegangen.
Dies bezieht sich auf die Anträge des MTV Treubund bezüglich
der Erneuerung der Heizungsanlage, ein Antrag des SV
Göhrde-Nahrendorf-Oldendorf e.V. auf die Dachsanierung des Sportheimes und den
Antrag des Schützenvereins Echem und Umgebung e.V. auf den Anschluss der
Schießsportanlage an die Frischwasserversorgung.
Beantragtes Zuschussvolumen dieser drei Antragsteller ist
20.850,00 €. Diesem stehen die obigen 10.060,59 € gegenüber.
Außerdem wurde auf der Sitzung am 05.05.2009 in Erwägung gezogen,
dem Lüneburger Kanu-Club e.V. für den Einbau einer Heizungsanlage in das
Vereinsheim eine weitere Rate zur Verfügung zu stellen. Dies sollte sich an der
Entscheidung der Hansestadt Lüneburg orientieren. Verwaltungsseitig wurde
entsprechend Rücksprache genommen und mitgeteilt, dass es bei dem beantragten
Zuschuss der Hansestadt Lüneburg in Höhe von 4.887,00 € geblieben ist.
Mit Schreiben vom 30.08.2009 beantragt der Lüneburger Kanu-Club den
ursprünglich beantragten Zuschuss in Höhe von 7.331,19 € zu
bewilligen, da sehr viele Leistungen durch externe Betriebe erbracht werden
mussten und kaum Eigenleistungen möglich waren. Somit möchte der Lüneburger
Kanu-Club eine zweite Rate in Höhe von 2.431,19 € zur Realisierung des
Vorhabens aus den Investitionsmitteln des Landkreises haben.
Zu entscheiden bleibt noch der Antrag des FC Echem aus dem
Jahre 2007. Im Herbst ist ein entsprechender Zuschussantrag an den KSB gegangen
und auch positiv in Höhe von 7.900,00 € entschieden worden.
Der diesem Antrag zugrund liegende Finanzierungsplan sieht auch
eine Beteiligung des Landkreises an den Gesamtkosten in Höhe von 41.239,00
€ in Höhe von 8.247,80 € vor.
Aufgrund der sehr zeitnahen Bewilligung durch den LSB/KSB ist
dieser Antrag bezüglich der Schaffung von Übungsräumen einschließlich
Wärmedämmung und Isoliermaßnahmen nicht an den Landkreis weitergeleitet worden
und konnte somit nicht in die Sportförderliste 2008 aufgenommen werden. Der FC
Echem hat sich diesbezüglich auch noch einmal an den KSB gewandt und auch dem
Landkreis inzwischen entsprechende Antragsunterlagen vorgelegt.
Verwaltungsseitige Rücksprachen haben ergeben, dass die
Maßnahme trotzdem umgesetzt wurde und zu großen Teilen auch erfolgt ist. Die
Finanzierungslücke durch den fehlenden Kreiszuschuss wurde zum Teil durch eine
weitere Finanzierung des Vereins aufgefangen. Dies war jedoch nicht in vollem
Umfange möglich, so dass die Gemeinde Echem mit einer weiteren
Finanzierungszulage in Höhe von 4.500,00 € in Vorleistung getreten ist,
verbunden mit der Erwartung, dass der Landkreis noch einen entsprechenden Kreiszuschuss
gewähren wird.
Anderseits muss festgestellt werden, dass es eine verbindliche
Absprache zwischen den Vereinen, dem KSB und dem Landkreis bezüglich der
Weitergabe von Anträgen nicht gibt. Dies geschieht zwar seit einigen Jahren,
aber nur auf Basis vertrauensvoller Zusammenarbeit im Einzelfalle und kann
nicht als verlässliche Regelung für die Vereine angesehen werden.
Formal hätte der FC Echem einen Antrag beim Landkreis stellen
müssen, hätte einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt bekommen, mit dem
Hinweis, dass eine Entscheidung bezüglich einer finanziellen Beteiligung erst
2008 erfolgen kann.
Dies ist nicht geschehen, aber der Verein hat die Maßnahme
begonnen bzw. zwischenzeitlich fast beendet. Somit ist verwaltungsseitig
festzustellen, dass eine nachträgliche Förderung kreisrechtlich nicht möglich
und der Antrag somit abzulehnen ist.
Die Gemeinde Echem hat im Schreiben vom 13.07.2009 auf die
obige besondere Situation hingewiesen und in Absprache mit der Verwaltung
gebeten, eine Entscheidung im Sportausschuss herbeizuführen. Verwaltungsseitig
wird der Ausschuss gebeten, die ablehnende Entscheidung der Verwaltung zu
bestätigen.
