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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/225

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf der Neufassung des Verwaltungsabkommens über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Am 1.12.2005 haben die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die acht niedersächsischen und sechs schleswig-holsteinischen Kreise der Metropolregion das Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Errichtung einer Gemeinsamen Geschäftsstelle abgeschlossen. In den Artikeln 7 Absatz 2 und 15 Absatz 1 ist bestimmt worden, dass die Gemeinsame Geschäftsstelle der MRH nach einer Übergangszeit, in der sie dezentral an den Standorten Hamburg, Lüneburg und Bad Segeberg organisiert sein sollte, zum 1.1.2008 zentral in Hamburg angesiedelt werden soll.

 

Die Zentralisierung der Gemeinsamen Geschäftsstelle in Hamburg ist nun, mit eineinhalb Jahren Verspätung, zum 1.7.2009 vollzogen worden (Grundsatzbeschluss des Lenkungsausschusses der MRH vom 13.2.2009). Dem Vollzug ging, wie in Artikel 15 Absatz 1 des Abkommens vorgesehen, eine Bewertung der Erfahrungen mit der dezentralen Geschäftsstellenorganisation voraus. Wie sich herausstellte, konnte ein Ziel aus rechtlichen Gründen nicht realisiert werden:

Die Integration der Förderfonds HH/SH und HH/NI in die Gemeinsame Geschäftstelle.

Die Förderfonds bleiben bis auf weiteres beim Innenministerium in Kiel und bei der Niedersächsischen Regierungsvertretung in Lüneburg angesiedelt.

 

Die Zentralisierung erfordert die Neufassung derjenigen Bestimmungen des Abkommens, die

die Geschäftsstellenorganisation und die Personal- und Sachausstattung betreffen. Der anliegende Entwurf des neugefassten Abkommens ist auf der Verwaltungsebene zwischen den Ländern und Kreisen abgestimmt worden. Außer den notwendigen Neuregelungen sind im Wesentlichen redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Eine inhaltliche Änderung ist die Ersetzung des “Operativen Programms” durch ein “Arbeitsprogramm”, das aus Praktikabilitätsgründen künftig vom Lenkungsausschuss beschlossen werden soll (s. Artikel 3 und 4).

 

Insgesamt konnte eine Straffung und eine klarere Struktur des Vertragswerks erreicht werden.

 

In der Präambel fällt die Betonung der Neuausrichtung der Regionalkooperation weg. Stattdessen wird der derzeitige Stand der Zusammenarbeit näher charakterisiert. Die thematischen Schwerpunkte der Zusammenarbeit finden sich im Hauptteil wieder und werden, analog zu den Beschlüssen des Regionsrates und des Lenkungsausschusses, um Klimaschutz und Klimafolgenmanagement sowie Bildung erweitert. In Artikel 9 Absatz 2 wird Hamburg als Dienstort für die Mitarbeiter der Geschäftsstelle fest geschrieben. Die gegenseitige Information der Träger über die Geschäftsstelle wird ausdrücklich in Artikel 10 Absatz 2 Satz 6 geregelt. Sach- und Reisekosten der Geschäftsstelle werden in Zukunft aus den Mitteln der Geschäftsstelle beglichen und nicht mehr zusätzlich von den Trägern an den jeweiligen Standorten finanziert. Artikel 8 regelt die Ausstattung der Geschäftsstelle. Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt die Kosten für die Unterbringung und die Büroarbeitsplätze sowie deren laufende Kosten. Die neuen Schlussbestimmungen (Artikel 15) sehen eine Überprüfung der Strukturen der Metropolregion für das Jahr 2012 auch unter Einbeziehung der Förderfondsgeschäftsstellen vor.

 

Das neugefasste Abkommen soll bis Mitte Dezember 2009 durch Beschluss der Landesregierungen und der Kreistage zum 1.1.2010 in Kraft gesetzt werden.

 

Aus der Sicht der niedersächsischen Landkreise stellt das überarbeitete Verwaltungsabkommen die Kontinuität der bisherigen Arbeitsweise der Metropolregion Hamburg sicher: Weiterhin gilt das Konsensprinzip bei Entscheidungen der Metropolregionsgremien - ein einzelner Landkreis kann, wie bisher auch, nicht „überstimmt“ werden (Artikel 3,3 und 4,6). Und weiterhin wird - auch bei Geschäftssitz   Hamburg - ein regelmäßiger Informationsaustausch mit dem von den Landkreisen entsandten Mitarbeiter, Herrn Dr. Stark, festgeschrieben, so dass Informationen und Einschätzungen aus den Landkreisen direkt in die Arbeit der Geschäftsstelle einfließen können (Artikel 13,3).

 

Schließlich entstehen den Landkreisen durch die Reorganisation der Geschäftsstelle und das in der Folge angepasste Verwaltungsabkommen keine finanziellen Mehraufwendungen, da die Freie und Hansestadt Hamburg künftig alle Aufwendungen für Geschäftsräume und Betriebskosten selbst trägt.

 

Auf alle drei Punkte wurde bei der Überarbeitung des Verwaltungsabkommens besonderer Wert gelegt. Grundsätzlich ist auch aus der Sicht der niedersächsischen Landkreise zu begrüßen, dass die acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle jetzt an einem Standort arbeiten, und nicht wie bisher auf drei Standorte verteilt, da die Zusammenarbeit so deutlich erleichtert wird. Die Arbeit in und für die Metropolregion Hamburg kann so noch effektiver gestaltet werden als bisher, bei gleichem Ressourceneinsatz.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.10.2009 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV - ungeändert beschlossen

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