Beschlussvorlage - 2009/225
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung des Verwaltungsabkommens über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Mentz, Ulrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Beratung
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29.10.2009
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt
Sachlage:
Am 1.12.2005
haben die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die acht
niedersächsischen und sechs schleswig-holsteinischen Kreise der Metropolregion
das Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit in der
Metropolregion Hamburg und die Errichtung
einer Gemeinsamen Geschäftsstelle abgeschlossen. In den Artikeln 7 Absatz 2 und
15 Absatz 1 ist bestimmt worden, dass die Gemeinsame Geschäftsstelle der MRH
nach einer Übergangszeit, in der sie dezentral an den Standorten Hamburg,
Lüneburg und Bad Segeberg organisiert sein sollte, zum 1.1.2008 zentral in
Hamburg angesiedelt werden soll.
Die
Zentralisierung der Gemeinsamen Geschäftsstelle in Hamburg ist nun, mit eineinhalb
Jahren Verspätung, zum 1.7.2009 vollzogen worden (Grundsatzbeschluss des
Lenkungsausschusses der MRH vom 13.2.2009). Dem Vollzug ging, wie in Artikel 15
Absatz 1 des Abkommens vorgesehen, eine Bewertung der Erfahrungen mit der
dezentralen Geschäftsstellenorganisation voraus. Wie sich herausstellte, konnte
ein Ziel aus rechtlichen Gründen nicht realisiert werden:
Die
Integration der Förderfonds HH/SH und HH/NI in die Gemeinsame Geschäftstelle.
Die
Förderfonds bleiben bis auf weiteres beim Innenministerium in Kiel und bei der
Niedersächsischen Regierungsvertretung in Lüneburg angesiedelt.
Die
Zentralisierung erfordert die Neufassung derjenigen Bestimmungen des Abkommens,
die
die
Geschäftsstellenorganisation und die Personal- und Sachausstattung betreffen.
Der anliegende Entwurf des neugefassten Abkommens ist auf der Verwaltungsebene
zwischen den Ländern und Kreisen abgestimmt worden. Außer den notwendigen
Neuregelungen sind im Wesentlichen redaktionelle Änderungen vorgenommen worden.
Eine inhaltliche Änderung ist die Ersetzung des “Operativen
Programms” durch ein “Arbeitsprogramm”, das aus
Praktikabilitätsgründen künftig vom Lenkungsausschuss beschlossen werden soll
(s. Artikel 3 und 4).
Insgesamt konnte
eine Straffung und eine klarere Struktur des Vertragswerks erreicht werden.
In der Präambel
fällt die Betonung der Neuausrichtung der Regionalkooperation weg. Stattdessen
wird der derzeitige Stand der Zusammenarbeit näher charakterisiert. Die
thematischen Schwerpunkte der Zusammenarbeit finden sich im Hauptteil wieder und
werden, analog zu den Beschlüssen des Regionsrates und des Lenkungsausschusses,
um Klimaschutz und Klimafolgenmanagement sowie Bildung erweitert. In Artikel 9
Absatz 2 wird Hamburg als Dienstort für die Mitarbeiter der Geschäftsstelle
fest geschrieben. Die gegenseitige Information der Träger über die
Geschäftsstelle wird ausdrücklich in Artikel 10 Absatz 2 Satz 6 geregelt. Sach-
und Reisekosten der Geschäftsstelle werden in Zukunft aus den Mitteln der
Geschäftsstelle beglichen und nicht mehr zusätzlich von den Trägern an den
jeweiligen Standorten finanziert. Artikel 8 regelt die Ausstattung der
Geschäftsstelle. Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt die Kosten für die
Unterbringung und die Büroarbeitsplätze sowie deren laufende Kosten. Die neuen
Schlussbestimmungen (Artikel 15) sehen eine Überprüfung der Strukturen der
Metropolregion für das Jahr 2012 auch unter Einbeziehung der
Förderfondsgeschäftsstellen vor.
Das
neugefasste Abkommen soll bis Mitte Dezember 2009 durch Beschluss der
Landesregierungen und der Kreistage zum 1.1.2010 in Kraft gesetzt werden.
Aus der Sicht der
niedersächsischen Landkreise stellt das überarbeitete Verwaltungsabkommen die
Kontinuität der bisherigen Arbeitsweise der Metropolregion Hamburg sicher:
Weiterhin gilt das Konsensprinzip bei Entscheidungen der Metropolregionsgremien
- ein einzelner Landkreis kann, wie bisher auch, nicht „überstimmt“
werden (Artikel 3,3 und 4,6). Und weiterhin wird - auch bei Geschäftssitz Hamburg - ein regelmäßiger Informationsaustausch
mit dem von den Landkreisen entsandten Mitarbeiter, Herrn Dr. Stark,
festgeschrieben, so dass Informationen und Einschätzungen aus den Landkreisen
direkt in die Arbeit der Geschäftsstelle einfließen können (Artikel 13,3).
Schließlich entstehen
den Landkreisen durch die Reorganisation der Geschäftsstelle und das in der
Folge angepasste Verwaltungsabkommen keine finanziellen Mehraufwendungen, da
die Freie und Hansestadt Hamburg künftig alle Aufwendungen für Geschäftsräume
und Betriebskosten selbst trägt.
Auf alle drei
Punkte wurde bei der Überarbeitung des Verwaltungsabkommens besonderer Wert
gelegt. Grundsätzlich ist auch aus der Sicht der niedersächsischen Landkreise
zu begrüßen, dass die acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle
jetzt an einem Standort arbeiten, und nicht wie bisher auf drei Standorte
verteilt, da die Zusammenarbeit so deutlich erleichtert wird. Die Arbeit in und
für die Metropolregion Hamburg kann so noch effektiver gestaltet werden als
bisher, bei gleichem Ressourceneinsatz.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,1 kB
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