Berichtsvorlage - 2009/213
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplan 2010/Fachdienst 51, Jugendhilfe und Sport und Erziehungsberatungsstelle
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Zenker-Bruns, Karsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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28.10.2009
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Sachverhalt
Sachlage:
Die Verwaltung legt in der Anlage die Übersicht über den
Haushaltsplan 2010 den Fachdienst Jugendhilfe und Sport betreffend vor.
Die Darstellung der Mittelansätze 2010 erfolgt im Rahmen der
Haushaltsplanung in Form der Zuordnung zu den Produkten. Einige Produkte werden
wiederum in Kostenstellen zusammengefasst, was jedoch für das grundsätzliche
Verständnis nur in Einzelfällen von Bedeutung ist. So bitte ich darauf zu
achten, dass die Kostenstelle 5130 die gesamten Produktkosten der
Erziehungsberatungsstelle umfasst.
Die von der Verwaltung geplanten Mittelansätze für die
einzelnen Produkte erfolgen jedoch auf der den Produkten untergeordneten Ebene,
der so genannten Kostenträger. Diese sind ggf. nach dem alten kameralistischen
System noch am ehesten mit den Unterabschnitten zu vergleichen. Gebucht werden
sowohl bei der Ansatzbildung als auch dann im laufenden Geschäft Aufwendungen
und Erträge aus denen wiederum den Kostenträgern untergeordneten Sachkonten.
Erläuterungen zu dieser Struktur erfolgen durch die Verwaltung
im Rahmen der Sitzung.
Die im Folgenden dargestellten Veränderungen beziehen sich auf
die Kostenträger, die jeweils zugehörigen Produkte werden jedoch immer noch
einmal mit genannt.
Produkt 361-100 – Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in der Tagespflege:
Die größten finanziellen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
sind in diesem Produkt zu finden. Unter dem Kostenträger 361-20001 – Förderung
von Kindern in Tagespflege – musste auf Grundlage der neuen
Kindertagesstättensatzung bei den Aufwendungen ein Betrag von 1,1 Mio. €
in Ansatz gebracht werden. Die Erklärung ist darin zu finden, dass nicht mehr
nur eine Finanzierung von Tagespflegepersonen durch den öffentlichen
Jugendhilfeträger erfolgt, wenn die jeweils unterbringenden Eltern finanziell
leistungsunfähig sind, sondern es erfolgt in jedem konkreten Fall eine Zahlung
gemäß der Satzung des Landkreises Lüneburg an die Tagespflegeperson.
Auf der anderen Seite refinanziert sich der Landkreis Lüneburg
sowohl über die Kostenbeiträge der Eltern als auch über entsprechende
Landeszuwendungen. Die Verwaltung stand hier vor dem großen Problem, dass der
Umfang der so genannten bisherigen „Selbstzahler“, das heißt, der
Eltern, die keine Zuschussanträge beim Landkreis Lüneburg gestellt hatten, nicht bekannt war. Es war daher auch nicht
bekannt, wie leistungsfähig diese Elternschaft ist. Hier gibt es nun erste
vorsichtige Hochrechnungen, die zur Begründung der Ansätze gedient haben.
Bezüglich der Landeszuwendung erhält der Landkreis Lüneburg im
Jahr 2009 1,38 € pro
Betreuungsstunde in der Kindertagespflege. Dieser Betrag wird auch für Kinder
bezahlt, die älter als drei Jahre sind. Im nächsten Jahr steigt dieser Betrag
auf 1,56 €. Eine weitere Progression dieser Landesfinanzierung ist
geplant. Hierbei muss jedoch für das Jahr 2011 bereits im Blick behalten
werden, dass die Finanzierung der personellen Aufwendungen des Landkreises
Lüneburg für die Betreuung und Begleitung von Tagespflegeverhältnissen (zurzeit
eine halbe Stelle im Familienservicebüro) in der Landesfinanzierung enthalten
ist. Dies ist insbesondere zu beachten, wenn die Beträge, die zurzeit
satzungsgemäß an die Tagespflegepersonen ausgezahlt werden, erhöht werden.
Auch hierzu erfolgen weitergehende Erläuterungen im Rahmen der
Fachausschusssitzung.
Produkt 362-100 – Jugendarbeit:
In diesem Abschnitt sind keine größeren Veränderungen gegenüber
den Vorjahren erfolgt.
Produkt 363-100 – Jugendsozialarbeit/erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz:
In diesem Produkt werden die Leistungen gebucht, die im Rahmen
der Förderung der Jugendsozialarbeit an die gemeinsam mit der ARGE, der
Bundesagentur und der Hansestadt Lüneburg betriebene Pro-Aktiv-Center gezahlt
werden. Die Ansätze wurden hier nicht verändert.
Auch im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
(Kostenträger 362-12001) wurden keine Veränderungen geplant.
Produkt 363-200 –Allgemeine Förderung der Erziehung in
der Familie:
Aufwendungen erfolgen in diesem Produkt unter dem Kostenträger
Sozialräumliche Arbeit (363-26001). Hier wurden die bisherigen Kosten von 1,375
Mio. € auf 1,483 Mio. € wegen vermuteter Personalkostensteigerungen
angehoben. Die Verhandlungen zu den möglichen Veränderungen der
Sozialraumbudgets laufen zurzeit, gerade auch im Rahmen des bekannten
Gebit-Prozesses.
Produkt 363-300 – Hilfen zur Erziehung:
Dieses Produkt ist traditionell das Kernstück der Arbeit des
Jugendamts, was sich nicht zuletzt auch an der Höhe der getätigten Aufwendungen
erkennen lässt. Leider ist, wie in den Vorjahren auch, ein weiteres Anwachsen
der Aufwendungshöhen auch für das nächste Jahr zu erwarten. Die Ursache ist darin
zu sehen, dass sowohl die Zahl der Fälle ansteigt als auch die jeweiligen
Kosten pro Fall, da selbstverständlich von den jeweiligen Trägern versucht
wird, die dort gestiegenen Personal- und Sachkosten weiterzuleiten.
Produkt 363-400 – Hilfen für junge Volljährige,
Inobhutnahme und Eingliederungshilfe:
Inhaltlich ist dieses Produkt dem vorausgehenden zuzuordnen.
Die zu beobachtenden Kostensteigerungen machen daher auch an diesem Produkt
nicht Halt. Im Wesentlichen ist dies aber insbesondere auf die Kosten im
vollstationären Bereich der Eingliederungshilfen zurückzuführen.
Produkt 363-500 – Adoptionsvermittlung/Gerichtshilfen:
In diesem Produkt erfolgt die Zahlung des Landkreises Lüneburg
an das Albert-Schweitzer-Familienwerk für die Arbeit der Durchführung von
Weisungskursen für junge Straftäter.
Produkt 363-600 – Verwaltung der Jugendhilfe:
Der nominal größte Aufwandsbetrag bezieht sich hier auf die
Zahlungen an die Hansestadt Lüneburg im Rahmen des Finanzvertrags. Alle anderen
Aufwendungen und Erträge stehen im Zusammenhang mit der unmittelbaren
Verwaltungsarbeit des Jugendamtes des Landkreises Lüneburg. Die Mittelansätze
für Dienstreisen und für den Fortbildungsbedarf wurden angehoben, da inzwischen
auch der Personalmehrung in diesem Punkt Rechnung getragen werden muss.
Produkt 365-000 – Tageseinrichtungen für Kinder:
Neben den Aufwendungen und im geringen Umfang auch Erträgen für
die Vertragsleistungen des Landkreises Lüneburg an die Träger von
Kindertagesstätten (Kindertagesstättenvertrag) erfolgen in diesem Produkt auch
die Zahlungen der Aktivitäten des Familienservicebüros. Die Aktivitäten des
Familienservicebüros werden, bezogen auf die im Frühjahr 2009 erfolgte
Vorstellung, im nächsten Jahr nicht grundsätzlich verändert. Die Aufwendungen wurden nur der tatsächlichen Situation
angepasst.
In den Folgejahren ist mit einer Erhöhung der Aufwendungen in
diesem Produktbereich zu rechnen, da im zunehmenden Umfang Krippeneinrichtungen
geschaffen werden. Andererseits ist noch kein wirklich nennenswerter Rückgang
der belegten Plätze in Kindergärten zu verzeichnen.
Produkt 367-500 – Erziehungsberatungsstelle:
In diesem Produkt werden die Aufwendungen der
Erziehungsberatungsstelle gebucht, gleichzeitig aber auch die Erträge, die
durch die finanzielle Beteiligung der Hansestadt Lüneburg an dem Betrieb dieser
Einrichtung erfolgen. Bestimmte neue Leistungen, die über die
Erziehungsberatungsstelle zumindest koordiniert werden (wie zum Beispiel
FuN-Baby), werden zurzeit noch unter dem Produkt 365-000 im Rahmen der Arbeit
des Familienservicebüros finanziert bzw. die entsprechenden
Re-Finanzierungsbeträge über Landesfinanzierung werden dort vereinnahmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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