Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2009/213

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

Reduzieren

Sachverhalt

Sachlage:

Die Verwaltung legt in der Anlage die Übersicht über den Haushaltsplan 2010 den Fachdienst Jugendhilfe und Sport betreffend vor.

 

Die Darstellung der Mittelansätze 2010 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung in Form der Zuordnung zu den Produkten. Einige Produkte werden wiederum in Kostenstellen zusammengefasst, was jedoch für das grundsätzliche Verständnis nur in Einzelfällen von Bedeutung ist. So bitte ich darauf zu achten, dass die Kostenstelle 5130 die gesamten Produktkosten der Erziehungsberatungsstelle umfasst.

 

Die von der Verwaltung geplanten Mittelansätze für die einzelnen Produkte erfolgen jedoch auf der den Produkten untergeordneten Ebene, der so genannten Kostenträger. Diese sind ggf. nach dem alten kameralistischen System noch am ehesten mit den Unterabschnitten zu vergleichen. Gebucht werden sowohl bei der Ansatzbildung als auch dann im laufenden Geschäft Aufwendungen und Erträge aus denen wiederum den Kostenträgern untergeordneten Sachkonten.

 

Erläuterungen zu dieser Struktur erfolgen durch die Verwaltung im Rahmen der Sitzung.

 

Die im Folgenden dargestellten Veränderungen beziehen sich auf die Kostenträger, die jeweils zugehörigen Produkte werden jedoch immer noch einmal mit genannt.

 

Produkt 361-100 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege:

Die größten finanziellen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind in diesem Produkt zu finden. Unter dem Kostenträger 361-20001 – Förderung von Kindern in Tagespflege – musste auf Grundlage der neuen Kindertagesstättensatzung bei den Aufwendungen ein Betrag von 1,1 Mio. € in Ansatz gebracht werden. Die Erklärung ist darin zu finden, dass nicht mehr nur eine Finanzierung von Tagespflegepersonen durch den öffentlichen Jugendhilfeträger erfolgt, wenn die jeweils unterbringenden Eltern finanziell leistungsunfähig sind, sondern es erfolgt in jedem konkreten Fall eine Zahlung gemäß der Satzung des Landkreises Lüneburg an die Tagespflegeperson.

 

Auf der anderen Seite refinanziert sich der Landkreis Lüneburg sowohl über die Kostenbeiträge der Eltern als auch über entsprechende Landeszuwendungen. Die Verwaltung stand hier vor dem großen Problem, dass der Umfang der so genannten bisherigen „Selbstzahler“, das heißt, der Eltern, die keine Zuschussanträge beim Landkreis Lüneburg gestellt hatten,  nicht bekannt war. Es war daher auch nicht bekannt, wie leistungsfähig diese Elternschaft ist. Hier gibt es nun erste vorsichtige Hochrechnungen, die zur Begründung der Ansätze gedient haben.

 

Bezüglich der Landeszuwendung erhält der Landkreis Lüneburg im Jahr 2009  1,38 € pro Betreuungsstunde in der Kindertagespflege. Dieser Betrag wird auch für Kinder bezahlt, die älter als drei Jahre sind. Im nächsten Jahr steigt dieser Betrag auf 1,56 €. Eine weitere Progression dieser Landesfinanzierung ist geplant. Hierbei muss jedoch für das Jahr 2011 bereits im Blick behalten werden, dass die Finanzierung der personellen Aufwendungen des Landkreises Lüneburg für die Betreuung und Begleitung von Tagespflegeverhältnissen (zurzeit eine halbe Stelle im Familienservicebüro) in der Landesfinanzierung enthalten ist. Dies ist insbesondere zu beachten, wenn die Beträge, die zurzeit satzungsgemäß an die Tagespflegepersonen ausgezahlt werden, erhöht werden.

 

Auch hierzu erfolgen weitergehende Erläuterungen im Rahmen der Fachausschusssitzung.

 

Produkt 362-100 – Jugendarbeit:

In diesem Abschnitt sind keine größeren Veränderungen gegenüber den Vorjahren erfolgt.

 

Produkt 363-100 – Jugendsozialarbeit/erzieherischer Kinder- und Jugendschutz:

In diesem Produkt werden die Leistungen gebucht, die im Rahmen der Förderung der Jugendsozialarbeit an die gemeinsam mit der ARGE, der Bundesagentur und der Hansestadt Lüneburg betriebene Pro-Aktiv-Center gezahlt werden. Die Ansätze wurden hier nicht verändert. 

 

Auch im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Kostenträger 362-12001) wurden keine Veränderungen geplant.

 

Produkt 363-200 –Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie:

Aufwendungen erfolgen in diesem Produkt unter dem Kostenträger Sozialräumliche Arbeit (363-26001). Hier wurden die bisherigen Kosten von 1,375 Mio. € auf 1,483 Mio. € wegen vermuteter Personalkostensteigerungen angehoben. Die Verhandlungen zu den möglichen Veränderungen der Sozialraumbudgets laufen zurzeit, gerade auch im Rahmen des bekannten Gebit-Prozesses.

 

Produkt 363-300 – Hilfen zur Erziehung:

Dieses Produkt ist traditionell das Kernstück der Arbeit des Jugendamts, was sich nicht zuletzt auch an der Höhe der getätigten Aufwendungen erkennen lässt. Leider ist, wie in den Vorjahren auch, ein weiteres Anwachsen der Aufwendungshöhen auch für das nächste Jahr zu erwarten. Die Ursache ist darin zu sehen, dass sowohl die Zahl der Fälle ansteigt als auch die jeweiligen Kosten pro Fall, da selbstverständlich von den jeweiligen Trägern versucht wird, die dort gestiegenen Personal- und Sachkosten weiterzuleiten.

 

Produkt 363-400 – Hilfen für junge Volljährige, Inobhutnahme und Eingliederungshilfe:

Inhaltlich ist dieses Produkt dem vorausgehenden zuzuordnen. Die zu beobachtenden Kostensteigerungen machen daher auch an diesem Produkt nicht Halt. Im Wesentlichen ist dies aber insbesondere auf die Kosten im vollstationären Bereich der Eingliederungshilfen zurückzuführen.

 

Produkt 363-500 – Adoptionsvermittlung/Gerichtshilfen:

In diesem Produkt erfolgt die Zahlung des Landkreises Lüneburg an das Albert-Schweitzer-Familienwerk für die Arbeit der Durchführung von Weisungskursen für junge Straftäter.

 

Produkt 363-600 – Verwaltung der Jugendhilfe:

Der nominal größte Aufwandsbetrag bezieht sich hier auf die Zahlungen an die Hansestadt Lüneburg im Rahmen des Finanzvertrags. Alle anderen Aufwendungen und Erträge stehen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Verwaltungsarbeit des Jugendamtes des Landkreises Lüneburg. Die Mittelansätze für Dienstreisen und für den Fortbildungsbedarf wurden angehoben, da inzwischen auch der Personalmehrung in diesem Punkt Rechnung getragen werden muss.

 

Produkt 365-000 – Tageseinrichtungen für Kinder:

Neben den Aufwendungen und im geringen Umfang auch Erträgen für die Vertragsleistungen des Landkreises Lüneburg an die Träger von Kindertagesstätten (Kindertagesstättenvertrag) erfolgen in diesem Produkt auch die Zahlungen der Aktivitäten des Familienservicebüros. Die Aktivitäten des Familienservicebüros werden, bezogen auf die im Frühjahr 2009 erfolgte Vorstellung, im nächsten Jahr nicht grundsätzlich verändert. Die Aufwendungen  wurden nur der tatsächlichen Situation angepasst.

 

In den Folgejahren ist mit einer Erhöhung der Aufwendungen in diesem Produktbereich zu rechnen, da im zunehmenden Umfang Krippeneinrichtungen geschaffen werden. Andererseits ist noch kein wirklich nennenswerter Rückgang der belegten Plätze in Kindergärten zu verzeichnen.

 

Produkt 367-500 – Erziehungsberatungsstelle:

In diesem Produkt werden die Aufwendungen der Erziehungsberatungsstelle gebucht, gleichzeitig aber auch die Erträge, die durch die finanzielle Beteiligung der Hansestadt Lüneburg an dem Betrieb dieser Einrichtung erfolgen. Bestimmte neue Leistungen, die über die Erziehungsberatungsstelle zumindest koordiniert werden (wie zum Beispiel FuN-Baby), werden zurzeit noch unter dem Produkt 365-000 im Rahmen der Arbeit des Familienservicebüros finanziert bzw. die entsprechenden Re-Finanzierungsbeträge über Landesfinanzierung werden dort vereinnahmt.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

28.10.2009 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung