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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

„Berichtsvorlage“ - keine Beschlussfassung erforderlich.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 01.10.2009

Das Abfallwirtschaftskonzept 2008 bis 2013 wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Der Landkreis ist nach § 19 Kreislauf-/Wirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) verpflichtet, ein Abfallfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Dem Ausschuss für Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass anschließend das Beteiligungsverfahren erfolgt. Das Ergebnis des Verfahrens wird den Gremien zur Abstimmung vorlegt werden.

Ergänzende Sachlage vom 01.10.2009

Aufgrund § 19KrW-/AbfG waren der Entwurf des AWK öffentlich auszulegen und die Einwendungen zu erörtern.

 

Folgende Einwendungen sind eingegangen (linke Spalte) – in der rechten Spalte wurde ein Abwägungsvorschlag eingestellt:

 

Die Gemeinde Adendorf wandte sich gegen eine Straßenabfuhr in Bündelform für Altpapier, da das Angebot der Umleerbehälter und Depotcontainer ausreichend sei. Begründet wurde dieser Einwand mit einer erhöhten Verschmutzung des Ortsbildes am Tage der Abfuhr.

Es gibt Grundstücke, auf denen es keine Stellmöglichkeit für Umleerbehälter für Altpapier gibt. Ferner gibt es Fälle, in denen die Anwohner aus körperlichen Gründen die gefüllten Behälter nicht bewegen und bereitstellen können. Daher sieht der Landkreis nach wie vor die Notwendigkeit, nicht ausschließlich über Umleerbehälter in der Straßenabfuhr das Altpapier zu erfassen. Es soll außerdem ein möglichst großer Anreiz zur Nutzung des Erfassungssystems des Landkreises geschaffen werden. Das Erfassungssystem wurde daher offen gestaltet. In Absprache mit der GfA würde die Bündelsammlung eingestellt werden, wenn diese nicht mehr nachgefragt oder unwirtschaftlich wäre.

 

Die Stadt Bleckede hält in der Diskussion um Entsorgungsmöglichkeiten für mineralische Böden einen Standort im östlichen Landkreis für erforderlich und bittet bei der Abstimmung der Standorte um Beteiligung.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden Überlegungen zur Errichtung einer Mineralstoffdeponie von der GfA nicht voran getrieben. Neben Frage der Wirtschaftlichkeit  muss auch ein geeigneter Standort gefunden werden, der z.B. eine unzumutbare Lärm- und Staubbelästigung Dritte ausschließt. Sofern hier weitere Überlegungen und Planungen anstehen, würden die betroffenen Kommunen eingebunden werden.

 

Es wird vorgeschlagen, aufgrund der Einwendungen keine Änderungen im Entwurf vorzunehmen. Gegenüber dem ersten Entwurf, der im Februar im Ausschuss beraten wurde, wurden im Übrigen folgende Anpassungen vorgenommen:

 

  • Aktualisierung der Abfallmengen auf das Bezugsjahr 2007
  • Änderung der Formulierung zur Organisationsform der Abfallwirtschaft (S. 25)
  • Aussagen zur Umweltverträglichkeit (S. 25).
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Anlagen

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Beschlüsse

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03.02.2009 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - zur Kenntnis genommen

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03.11.2009 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - ungeändert beschlossen

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21.12.2009 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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