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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Jahresrechnungen des Landkreises Lüneburg für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 werden gemäß § 65 NLO i.V.m. § 101 Abs.1 NGO beschlossen.
  2. Dem Landrat wird für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 Entlastung erteilt
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Sachverhalt

Sachlage:

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2006 am 12. Juni 2007 und für das Haushaltsjahr 2007 am 11. April 2008 festgestellt.

 

Der Rechenschaftsbericht und die weiteren wesentlichen Bestandteile der Jahresrechnung 2006 und 2007 liegen den Kreistagsabgeordneten bereits vor (Vorlage 2007/166 vom 19.06.2007 und Vorlage 2008/060 vom 09.04.2008).

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnungen für die genannten Haushaltsjahre ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Schlussbericht enthält Prüfungsbemerkungen (PB), zu denen eine Stellungnahme der Verwaltung erwartet wird und Prüfungshinweise (PH), zu denen Stellungnahmen aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht erforderlich sind, wenn sie anerkannt und beachtet werden.

 

Zu den im Schlussbericht enthaltenen Prüfbemerkungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Stellungnahme zu den PB in Abschnitt 4, Gliederungs-Nr. 4.12 (S. 45)

Eine Prüfung, ob der durch die geschilderte Vorfinanzierung entstandende Zinsverlust durch eine Eigenschadenversicherung des Landkreises versichert ist, wurde veranlasst. Für den geschilderten Schaden konnte jedoch keine Versicherungsleistung geltend gemacht werden.

Eine Prüfung, ob der durch die geschilderte Vorfinanzierung entstandene Zinsverlust durch eine Eigenschadenversicherung des Landkreises versichert ist, wurde veranlasst. Für den geschilderten Schaden konnte jedoch keine Versicherungsleistung geltend gemacht werden.

Im Übrigen ist es hier - wenn überhaupt - nur zu einem sehr geringen Zinsverlust gekommen, da es sich überwiegend um Forderungen an die Hansestadt Lüneburg handelte. Die entsprechenden Kosten waren also ohnehin der Hansestadt im Rahmen des Lüneburg-Vertrages zu erstatten.

 

 

Stellungnahme zu den PB in Abschnitt 4, Gliederungs-Nr. 4.12 (S. 45)

Zwischenzeitlich haben der Fachdienst Jugendhilfe und Sport (FD 51) und das Rechnungsprüfungsamt gemeinsam ein Verfahren entwickelt, mit der eine fachdienst-interne Kontrolle der haushalts- und kassenmäßigen Vorgänge gewährleistet wird. Sobald belastbare Erfahrungen mit diesem neuen Kontrollsystem vorliegen, werden Fachdienst 51 und das RPA eine Überprüfung des Systems vornehmen und es gegebenenfalls weiterentwickeln.

 

 

Stellungnahme zur PH und PB in Abschnitt 4, Gliederungs-Nr. 4.15 (S. 48)

Der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, die Fälligkeit von Abschlagszahlungen jeweils auf die Mitte eines Monats zu verschieben, wurde gefolgt. Daneben wurde der monatliche Abschlagsbetrag auf 20.000 Euro reduziert. Angesichts steigender Entgelte bei der GfA wird jedoch auch wieder eine Anhebung der Abschlagszahlungen erforderlich sein.

 

Die Prüfungshinweise des Rechnungsprüfungsamtes werden von der Verwaltung anerkannt und beachtet.

 

 

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