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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/219

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die 1. Fortschreibung der Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg, der Hansestadt Lüneburg, der Stadt Buchholz in der Nordheide sowie der Gemeinde Seevetal durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg mit Wirkung zum 01.01.2010 in der anliegenden Fassung wird beschlossen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Die Landkreise Harburg und Lüchow-Dannenberg, die Hansestadt Lüneburg sowie die Gemeinde Seevetal haben mit Wirkung vom 01.01.2007 die Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Prüfung auf das Rechnungsprüfung des Landkreises Lüneburg übertragen. Hierzu wurde eine entsprechende Zweckvereinbarung zwischen den Kooperationspartnern geschlossen.

 

Die Kooperation hat sich in der Erprobungsphase nach übereinstimmender Bewertung aller Partner gut bewährt, die vereinbarten Ziele wurden erreicht. Daher wird die Zusammenarbeit über die Pilotphase hinaus fortgesetzt. Um zwischenzeitlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, bedarf die Zweckvereinbarung der Aktualisierung.

 

Die 1. Fortschreibung der Zweckvereinbarung ist im Wesentlichen geprägt durch folgende Veränderungen:

 

  1. Die Stadt Buchholz in der Nordheide hat von ihrem eingeräumten besonderen Beitrittsrecht Gebrauch gemacht. Sie wird ab 01.01.2010 der sechste Kooperationspartner.
  2. Einzelne Kooperationspartner haben neben den seinerzeit vereinbarten Aufgaben weitere Prüfungen auf das RPA des Landkreises Lüneburg übertragen.
  3. Durch eine gesetzliche Änderung wurde die Zuständigkeit für die überörtlichen Prüfungen der Samtgemeinden und Gemeinden von den Landkreisen auf die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt (NKPA) übertragen.

 

Neben den dargestellten Änderungen, war es in der Vergangenheit aus unterschiedlichen Gründen erforderlich, Regelungen insbesondere aus den Anlagen der Zweckvereinbarung auszulegen bzw. anzupassen. Diese Sachverhalte wurden, wie es die Zweckvereinbarung vorsieht, im Kooperationsgremium diskutiert, beschlossen und als Protokollnotiz zur Zweckvereinbarung genommen. Eine Einarbeitung dieser, häufig nur redaktionellen oder klarstellenden Anpassungen ist den Empfehlungen des Kooperationsgremiums folgend, nach erfolgreicher Beendigung der Pilotphase zum 01.01.2010 vorgesehen.

 

Um die Änderungen der 1. fortgeschriebenen Fassung besser nachvollziehbar zu dokumentieren, ist  die für die Beratungen beigefügte Ausfertigung als Leseexemplar gestaltet. Im Text der seit 01.01.2007 gültigen Fassung der Vereinbarung sind die entfallenden Passagen durchgestrichen und Ergänzungen in Fettdruck und zusätzlich unterstrichen dargestellt.

 

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Anlagen

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02.11.2009 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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