Beschlussvorlage - 2009/297
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Einführung einer Offenen Ganztagsschule zum 01.08.2010 der Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule (HRS) Bardowick; Herstellung des Einvernehmens nach § 23 Absatz 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NschG)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
|
Beratung
|
|
|
17.12.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 23 Absatz 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG)
in Verbindung mit dem RdErl. des MK vom 18.07.2005 – Anträge zur
Errichtung von Ganztagsschulen – erklärt der Landkreis Lüneburg zum
Antrag der Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule, Haupt- und Realschule Bardowick, auf
Einführung einer Offenen Ganztagsschule zum 01.08.2010 (Ziffer 2.4 des RdErl.
des MK vom 16.03.2004) sein Einvernehmen.
Sachverhalt
Sachlage:
Mit Schreiben vom 18.11.2009 hat die
Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule - Haupt- und Realschule Bardowick - dem
Landkreis Lüneburg angezeigt, dass sie über die Landesschulbehörde Lüneburg
einen Antrag auf Einführung einer Offenen Ganztagsschule zum 01.08.2010
gestellt hat.
Das Ganztagskonzept ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Nach dem RdErl. des MK vom 18.07.2005 – Anträge zur
Errichtung von Ganztagsschulen – musste dieser Antrag bis zum 01.12.2009
der Landesschulbehörde Lüneburg vorliegen. Der Antrag mit allen notwendigen
Unterlagen muss dem Niedersächsischen Kultusminister – über
Landesschulbehörde - spätestens bis zum 31.12.2009 zur Genehmigung vorliegen.
Zu den notwendigen Unterlagen gehört die Erklärung des
Einvernehmens des Schulträgers, mit der er zusagt, im Rahmen seiner
Zuständigkeiten, die räumliche, sächliche und personelle Ausstattung
bereitzustellen. Dies gilt auch für die Schülerbeförderung.
Nach dem vorliegenden Konzept sind zum beantragten Start des
Ganztagsangebotes zum Schuljahr 2010/2011 die räumlichen Voraussetzungen am
Standort gegeben (Ziffer 1.5 - Raumbestand und Ausstattung der Schule -). Durch
den Anbau an der Gymnastikhalle und die Rückgabe von 2 bislang durch die
Grundschule Bardowick genutzten Unterrichtsräumen ist der zusätzliche
Raumbedarf gedeckt.
Durch weitere organisatorische Unterstützung der Samtgemeinde
Bardowick ist zudem die Mittagsverpflegung im Rahmen des Ganztagskonzeptes
gesichert. Dies gilt auch, wenn zukünftig die Kapazitäten aufgrund einer
höheren Nachfrage ausgeweitet werden müssten (Ziffer 2.4 – Mittagspause
-)
Unter Ziffer 2.1 des Konzeptes weist die Schulleitung darauf
hin, dass bei der Ausdehnung des Schulbetriebes bis 15:30 Uhr die Fahrzeiten
der Busse in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben und dem Landkreis neu
festgelegt werden müssen. Der Schulstandort im Flecken Bardowick liegt zwar
noch im Bereich des ÖPNV-Stadtverkehrs, gleichwohl werden über das
augenblickliche Angebot hinaus zusätzliche Fahrten, evtl. auch Fahrzeuge,
notwendig werden. Dies ist die Erfahrung aus anderen Schulstandorten, die
bereits den Ganztagsbetrieb eingeführt haben.
Auch wenn noch nicht alle Planungen abgeschlossen sind, geht
die Verwaltung davon aus, dass es in diesem Bereich zu jährlichen Mehrkosten in
Höhe von rd. 15.000 € kommen kann. Hierbei handelt es sich nicht um
Kosten der Schülerfahrkarten, sondern um in Rechnung gestellte Betriebskosten
der Verkehrsunternehmen, die aus dem Produkt „Einrichtungen des
ÖPNV“ im Rahmen der jährlichen Abrechnungen ( 2010 wird in 2011
abgerechnet ) zu bezahlen sind.
Der Landkreis hat sich das mittelfristige Entwicklungsziel
gesetzt, für alle seine Schulstandorte ein Ganztagsangebot vorzuhalten.
Insoweit sind diese finanziellen Mehrbelastungen, wie auch bei anderen
Ganztagsschulstandorten, einzuplanen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen zum Antrag
der Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule auf Anerkennung als Offene Ganztagsschule
herzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
105,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
133,5 kB
|
