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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/297

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 23 Absatz 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in Verbindung mit dem RdErl. des MK vom 18.07.2005 – Anträge zur Errichtung von Ganztagsschulen – erklärt der Landkreis Lüneburg zum Antrag der Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule, Haupt- und Realschule Bardowick, auf Einführung einer Offenen Ganztagsschule zum 01.08.2010 (Ziffer 2.4 des RdErl. des MK vom 16.03.2004) sein Einvernehmen.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 18.11.2009 hat die Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule - Haupt- und Realschule Bardowick - dem Landkreis Lüneburg angezeigt, dass sie über die Landesschulbehörde Lüneburg einen Antrag auf Einführung einer Offenen Ganztagsschule zum 01.08.2010 gestellt hat.

Das Ganztagskonzept ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Nach dem RdErl. des MK vom 18.07.2005 – Anträge zur Errichtung von Ganztagsschulen – musste dieser Antrag bis zum 01.12.2009 der Landesschulbehörde Lüneburg vorliegen. Der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen muss dem Niedersächsischen Kultusminister – über Landesschulbehörde - spätestens bis zum 31.12.2009 zur Genehmigung vorliegen.

Zu den notwendigen Unterlagen gehört die Erklärung des Einvernehmens des Schulträgers, mit der er zusagt, im Rahmen seiner Zuständigkeiten, die räumliche, sächliche und personelle Ausstattung bereitzustellen. Dies gilt auch für die Schülerbeförderung.

 

Nach dem vorliegenden Konzept sind zum beantragten Start des Ganztagsangebotes zum Schuljahr 2010/2011 die räumlichen Voraussetzungen am Standort gegeben (Ziffer 1.5 - Raumbestand und Ausstattung der Schule -). Durch den Anbau an der Gymnastikhalle und die Rückgabe von 2 bislang durch die Grundschule Bardowick genutzten Unterrichtsräumen ist der zusätzliche Raumbedarf gedeckt.

Durch weitere organisatorische Unterstützung der Samtgemeinde Bardowick ist zudem die Mittagsverpflegung im Rahmen des Ganztagskonzeptes gesichert. Dies gilt auch, wenn zukünftig die Kapazitäten aufgrund einer höheren Nachfrage ausgeweitet werden müssten (Ziffer 2.4 – Mittagspause -)

 

Unter Ziffer 2.1 des Konzeptes weist die Schulleitung darauf hin, dass bei der Ausdehnung des Schulbetriebes bis 15:30 Uhr die Fahrzeiten der Busse in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben und dem Landkreis neu festgelegt werden müssen. Der Schulstandort im Flecken Bardowick liegt zwar noch im Bereich des ÖPNV-Stadtverkehrs, gleichwohl werden über das augenblickliche Angebot hinaus zusätzliche Fahrten, evtl. auch Fahrzeuge, notwendig werden. Dies ist die Erfahrung aus anderen Schulstandorten, die bereits den Ganztagsbetrieb eingeführt haben.

 

Auch wenn noch nicht alle Planungen abgeschlossen sind, geht die Verwaltung davon aus, dass es in diesem Bereich zu jährlichen Mehrkosten in Höhe von rd. 15.000 € kommen kann. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten der Schülerfahrkarten, sondern um in Rechnung gestellte Betriebskosten der Verkehrsunternehmen, die aus dem Produkt „Einrichtungen des ÖPNV“ im Rahmen der jährlichen Abrechnungen ( 2010 wird in 2011 abgerechnet ) zu bezahlen sind.

 

Der Landkreis hat sich das mittelfristige Entwicklungsziel gesetzt, für alle seine Schulstandorte ein Ganztagsangebot vorzuhalten. Insoweit sind diese finanziellen Mehrbelastungen, wie auch bei anderen Ganztagsschulstandorten, einzuplanen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen zum Antrag der Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule auf Anerkennung als Offene Ganztagsschule herzustellen.

 

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Anlagen

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17.12.2009 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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