Beschlussvorlage - 2009/289
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer/eines Wahlbevollmächtigten und einer Vertreterin/eines Vertreters nach § 5 Abs. 1 Nds. AGVwGO
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Stegen, Eckhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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21.12.2009
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Sachverhalt
Sachlage:
Die Wahlperiode der
derzeit amtierenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem
Verwaltungsgericht Lüneburg läuft am 19. Juli 2010 ab.
Die Neuwahl bzw.
Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen/Richter erfolgt durch einen Wahlausschuss,
der u. a. aus sieben Vertrauensleuten besteht.
Diese sieben
Vertrauensleute wiederum werden von den Wahlbevollmächtigten der Landkreise
Celle, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Soltau-Fallingbostel, Uelzen und Lüneburg
gewählt.
Die
Wahlbevollmächtigten sind von den jeweiligen Kreistagen gemäß § 5 Abs. 1 Nds.
AGVwGO zu wählen.
Der Landkreis
Lüneburg hat also eine Wahlbevollmächtigte/einen Wahlbevollmächtigten und eine
Vertreterin/einen Vertreter zu wählen.
Diese können
Mitglieder des Kreistages sein.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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307,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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10,3 kB
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