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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/289

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Kreistages wird folgende Person als Wahlbevollmächtigte/Wahlbevollmächtigter gewählt:

-

Als Vertreterin/Vertreter wird folgende Person gewählt:

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Die Wahlperiode der derzeit amtierenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg läuft am 19. Juli 2010 ab.

Die Neuwahl bzw. Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen/Richter erfolgt durch einen Wahlausschuss, der u. a. aus sieben Vertrauensleuten besteht.

 

Diese sieben Vertrauensleute wiederum werden von den Wahlbevollmächtigten der Landkreise Celle, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Soltau-Fallingbostel, Uelzen und Lüneburg gewählt.

 

Die Wahlbevollmächtigten sind von den jeweiligen Kreistagen gemäß § 5 Abs. 1 Nds. AGVwGO zu wählen.

 

Der Landkreis Lüneburg hat also eine Wahlbevollmächtigte/einen Wahlbevollmächtigten und eine Vertreterin/einen Vertreter zu wählen.

Diese können Mitglieder des Kreistages sein.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.12.2009 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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