Beschlussvorlage (SBU) - 2009/304
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritätenliste für weitere dringende Straßensanierungen ab 2011 (ohne Förderung VVG)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Ruth, Robert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Entscheidung
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01.02.2010
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Sachverhalt
Sachlage:
Aufgrund der Dringlichkeit von Straßensanierungen (siehe auch
Bereisung von verschiedenen Kreisstraßen durch den Werks- und Straßenbauausschuss
am 07.10.2004) ist erstmals für 2005 eine Prioritätenliste erstellt worden. Am
19.06.2007 fand eine weitere Bereisung der Kreisstraßen durch den Werks- und
Straßenbauausschuss statt. Die Prioritätenliste ist entsprechend der
Dringlichkeit von Straßensanierungen erweitert worden.
Die Reihenfolge der Dringlichkeit wurde nach den Kriterien
·
Substanzerhaltung
·
Unfallgefährdung und
·
Verkehrsbelastung
festgelegt.
Auch hier ist zu befürchten, dass bei einer weiteren
Verschiebung der dringenden Sanierungsmaßnahmen auf spätere Wirtschaftsjahre
der Substanzverlust immer weiter fortschreitet.
Im Einzelnen:
Folgende Straßenbaumaßnahmen, die in der Anfang 2008
vorgelegten Prioritätenliste noch aufgeführt waren, sind im Wirtschaftsjahr
2009 zum Ausbau gekommen:
- Sanierung
der K 24, Alt Garge – Walmsburg (Spitzkehre);
- Sanierung
der K 3, Barförde – Hittbergen und
- Sanierung
der K 13, Oldendorf/Göhrde – Röthen (Kreisgrenze Landkreis Uelzen).
Folgende Sanierungsmaßnahme ist in der Prioritätenliste 2010
(unter Ziffer 8) neu aufgenommen worden:
Sanierung der K 2, Ortslage Bockelkathen
Die Sanierung der K 2 von Rullstorf nach Lüdersburg ist
einschließlich der Ortsdurchfahrt Lüdersburg im Wirtschaftsjahr 2008
abgeschlossen worden. Die Ortslage Bockelkathen wurde aus technischen und
finanziellen Gründen zunächst aus dem Sanierungsvorhaben ausgeklammert und muss
zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Aus technischen Gründen muss in
diesem Fall ein kompletter Tiefeinbau erfolgen, einschließlich Regenwasserkanalisation
und Gehweg. Wegen der Sanierung des Gehweges müssen noch Verhandlungen mit der
Gemeinde Lüdersburg geführt werden.
Obwohl hier auch eine Dringlichkeit gesehen wird, kann der
Ausbau dennoch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da hier nicht die
Verkehrssicherheit konkret gefährdet ist (Ortslage, 50Km/h).
Mittlerweile hat sich im laufenden Wirtschaftsjahr 2009
herausgestellt, dass diese Maßnahme nach VVG (noch geltende Richtlinien des
GVFG) grundsätzlich förderungsfähig ist und deshalb aus der vorliegenden
Prioritätenliste 2011 und später heraus genommen wurde.
Folgende Maßnahme war bisher in den Vorjahren in der
Prioritätenliste enthalten:
Sanierung der K 5, Karze – Brücke Marschwetter
Diese Maßnahme war ebenfalls noch in der letzten
Prioritätenliste 2010 und später unter Ziffer 3 aufgeführt. Auch hier hat sich
im laufenden Wirtschaftsjahr 2009 herausgestellt, dass diese Maßnahme ebenfalls
grundsätzlich förderungsfähig ist (wie die K 2 Ortslage Bockelkathen) und
deshalb ebenfalls aus der vorliegenden Prioritätenliste 2011 und später heraus
genommen wurde.
Grundlage für die neue Beurteilung der Förderungsfähigkeit war
zum einen die Hochrechnung der Verkehrsmengen von 2000 auf 2005, die in diesem
Jahr erstellt wurde und zum anderen die neuesten Richtlinien für den
Straßenoberbau.
Da zur Zeit noch genügende Maßnahmen in der Prioritätenliste
aufgeführt sind, die erfahrungsgemäß erst in späteren Jahren zur Ausführung
gelangen, wurde auf eine Erweiterung der Liste momentan verzichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,6 kB
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