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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2009/304

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Prioritätenliste für weitere dringende Sanierungsmaßnahmen wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Aufgrund der Dringlichkeit von Straßensanierungen (siehe auch Bereisung von verschiedenen Kreisstraßen durch den Werks- und Straßenbauausschuss am 07.10.2004) ist erstmals für 2005 eine Prioritätenliste erstellt worden. Am 19.06.2007 fand eine weitere Bereisung der Kreisstraßen durch den Werks- und Straßenbauausschuss statt. Die Prioritätenliste ist entsprechend der Dringlichkeit von Straßensanierungen erweitert worden.

 

Die Reihenfolge der Dringlichkeit wurde nach den Kriterien

·               Substanzerhaltung

·               Unfallgefährdung und

·               Verkehrsbelastung

festgelegt.

Auch hier ist zu befürchten, dass bei einer weiteren Verschiebung der dringenden Sanierungsmaßnahmen auf spätere Wirtschaftsjahre der Substanzverlust immer weiter fortschreitet.

 

Im Einzelnen:

Folgende Straßenbaumaßnahmen, die in der Anfang 2008 vorgelegten Prioritätenliste noch aufgeführt waren, sind im Wirtschaftsjahr 2009 zum Ausbau gekommen:

  1. Sanierung der K 24, Alt Garge – Walmsburg (Spitzkehre);
  2. Sanierung der K 3, Barförde – Hittbergen und
  3. Sanierung der K 13, Oldendorf/Göhrde – Röthen (Kreisgrenze Landkreis Uelzen).

 

Folgende Sanierungsmaßnahme ist in der Prioritätenliste 2010 (unter Ziffer 8) neu aufgenommen worden:

Sanierung der K 2, Ortslage Bockelkathen

Die Sanierung der K 2 von Rullstorf nach Lüdersburg ist einschließlich der Ortsdurchfahrt Lüdersburg im Wirtschaftsjahr 2008 abgeschlossen worden. Die Ortslage Bockelkathen wurde aus technischen und finanziellen Gründen zunächst aus dem Sanierungsvorhaben ausgeklammert und muss zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Aus technischen Gründen muss in diesem Fall ein kompletter Tiefeinbau erfolgen, einschließlich Regenwasserkanalisation und Gehweg. Wegen der Sanierung des Gehweges müssen noch Verhandlungen mit der Gemeinde Lüdersburg geführt werden.

Obwohl hier auch eine Dringlichkeit gesehen wird, kann der Ausbau dennoch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da hier nicht die Verkehrssicherheit konkret gefährdet ist (Ortslage, 50Km/h).

Mittlerweile hat sich im laufenden Wirtschaftsjahr 2009 herausgestellt, dass diese Maßnahme nach VVG (noch geltende Richtlinien des GVFG) grundsätzlich förderungsfähig ist und deshalb aus der vorliegenden Prioritätenliste 2011 und später heraus genommen wurde.

 

Folgende Maßnahme war bisher in den Vorjahren in der Prioritätenliste enthalten:

Sanierung der K 5, Karze – Brücke Marschwetter

Diese Maßnahme war ebenfalls noch in der letzten Prioritätenliste 2010 und später unter Ziffer 3 aufgeführt. Auch hier hat sich im laufenden Wirtschaftsjahr 2009 herausgestellt, dass diese Maßnahme ebenfalls grundsätzlich förderungsfähig ist (wie die K 2 Ortslage Bockelkathen) und deshalb ebenfalls aus der vorliegenden Prioritätenliste 2011 und später heraus genommen wurde.

 

Grundlage für die neue Beurteilung der Förderungsfähigkeit war zum einen die Hochrechnung der Verkehrsmengen von 2000 auf 2005, die in diesem Jahr erstellt wurde und zum anderen die neuesten Richtlinien für den Straßenoberbau.

 

Da zur Zeit noch genügende Maßnahmen in der Prioritätenliste aufgeführt sind, die erfahrungsgemäß erst in späteren Jahren zur Ausführung gelangen, wurde auf eine Erweiterung der Liste momentan verzichtet.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die in der Prioritätenliste aufgeführten Baukosten werden je nach Verfügbarkeit der Finanzmittel in den jeweiligen Wirtschaftsjahren ausgewiesen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.02.2010 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - ungeändert beschlossen

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