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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2010/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Satzung für die Kreisvolkshochschule des Landkreises Lüneburg vom 08.05.1973 in der Fassung vom 06.05.2002 und die Gebührensatzung der Volkshochschule des Landkreises Lüneburg vom 08.11.1999 in ihrer Fassung vom 12.11.2001 werden mit Wirkung vom 01.01.2010 aufgehoben.

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Sachverhalt

Sachlage:

Nachdem die Volkshochschulen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg fusioniert haben, ist zum 01.01.2010 auch eine Angleichung der bis zu diesem Zeitpunkt noch unterschiedlichen Teilnehmergebühren erfolgt.

 

Die Kreisvolkshochschule Lüneburg wurde als selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts geführt. Insoweit lag ihrem Wirken eine besondere Satzung zu Grunde, die insbesondere die Fragen der Aufgaben, der Rechtsform und der Gremien betraf.

 

Durch Bildung der GmbH hatte sich diese Satzung inhaltlich erledigt. Sie fand keine Anwendung mehr und sollte nun der guten Ordnung halber auch formal aufgehoben werden.

 

Anders war dies bei der Gebührensatzung der Volkshochschule des Landkreises Lüneburg. Diese hatte in ihren wesentlichen Grundlagen noch Geltung bis zum 31.12.2009 und erledigte sich inhaltlich erst mit der Anpassung der Teilnehmergebühren zum 01.01.2010. Seit diesem Zeitpunkt findet sie keine Anwendung mehr und kann daher auch formal aufgehoben werden.

 

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08.03.2010 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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