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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2010/040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion Die Linke:

„Das am 09.02.2010 erfolgte Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärte die Berechnung sämtlicher Regelsätze im SGB II für verfassungswidrig. Der Kreistag möge deshalb beschließen:

Bis zur Neufestsetzung der Regelleistung im SGB II wird im Geltungsbereich der ARGE Lüneburg die monatliche Leistung auf 358 € für Jugendliche ab 14 Jahre, 332 € für Kinder von 6 bis 14 Jahre sowie 276 € für Kinder unter sechs Jahren erhöht. Diese Erhöhung wird als Härtefallregelung für unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf durchgeführt. Die erhöhte Regelleistung sowie die unmittelbare Übernahme zusätzlicher Bedarfe werden von der ARGE zu Lasten des Bundes vorgenommen.“

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Sachverhalt

Begründung der Kreistagsfraktion Die Linke:

 

Siehe anliegender Antrag.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.03.2010 - Kreistag - geändert beschlossen

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