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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2004/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarung über die Nutzung von Schulräumen im Schulzentrum Embsen durch die Grundschule Embsen (Anlage 1) ist abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Die Grundschule Embsen ist im Gebäude der kreiseigenen Schulen Embsen untergebracht. Sie nutzt dort entsprechende Allgemeine- und Fachunterrichtsräume. Die Samtgemeinde Ilmenau zahlt dafür an den Landkreis Lüneburg eine Kostenerstattung. Die Abrechnung erfolgt nach einem bestimmten Schlüssel, der im Folgenden kurz dargestellt werden soll. Bisher gab es keine schriftliche Vereinbarung. Die Abrechnungsmodalitäten waren seinerzeit auf Verwaltungsebene vereinbart worden.

 

Die Abrechnung erfolgte bisher auf Grundlage von Schülerzahlanteilen, die für einzelne Kostengruppen noch modifiziert wurden. So wurden die Kosten der Sporthallen über einmalig ermittelte Prozentanteile herausgerechnet und nach den Nutzungsstundenanteilen verteilt. Abgerechnet wurden Personalkosten, Bauunterhaltung, Geräte nicht unterrichtsbezogen, Unterhaltung Sportgeräte, Miete Kopierer, Bewirtschaftungskosten, Haltung von Fahrzeugen sowie Geschäftsausgaben. Eine gesonderte Veranschlagung bei der Samtgemeinde kommt auch zukünftig nicht in Betracht, solange es sich um eine Grund- und Hauptschule handelt, die eine Schulleitung und Verwaltung hat. Die Schule hat allerdings zwei  Schulträger

 

Durch die erheblichen Erweiterungsbauten sowie den Neubau der Sporthalle mussten die Abrechnungsschlüssel neu überdacht werden. Das alte Verfahren war mit den entsprechenden Daten nicht mehr anwendbar. Die Gebäudeanteile haben sich durch die Baumaßnahmen erheblich verändert.

 

In gemeinsamen Gesprächen mit der Samtgemeinde Ilmenau wurde nunmehr ein neuer Vertragstext entworfen. Danach soll die Abrechnung zukünftig generell nur nach Schülerzahlanteilen erfolgen. Die Kosten  für eine Sportübungseinheit, die von der Gemeinde Embsen erstattet werden, sind dabei vorher in Abzug zu bringen. Es entsteht somit keine „Doppelfinanzierung“.

 

Bisher sind Kosten in Höhe von rd. 65.000,- EUR erstattet worden. In Zukunft wird mit einem ähnlichen  Betrag gerechnet.

 

Absprachegemäß soll die Vereinbarung rückwirkend zum 01.01.2002 in Kraft treten.

Veränderungen, die sich aufgrund der Schulreform am Standort Embsen ergeben könnten, werden grundsätzlich mit dieser Vereinbarung ebenfalls erfasst, da die Aufteilung nach Schülerzahlen Veränderungen widerspiegelt.

 

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04.02.2004 - Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen - ungeändert beschlossen

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