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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2010/070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

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Sachverhalt

Sachlage:

Auf den folgenden Seiten gibt die Verwaltung einen Überblick über die momentane Situation und zukünftige Entwicklung im Kindertagesstättenbereich.

 

Krippe:

Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2013   35 % aller unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz benötigen. Darüber hinaus besteht ab dem 01.08.2013 nach § 24 SGB VIII für alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Erwerbstätigkeit, Arbeit suchend, Schulausbildung) besteht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch bei Kinder unter einem Jahr.

 

Im Zuge des Investitionskostenprogramms des Landes Niedersachsens zum Krippenausbau sind im Landkreis Lüneburg bis heute 210 Krippenplätze entstanden. Bei weiteren 105 Krippenplätzen gibt es konkrete Planungen. Darüber hinaus werden 59 Kinder in altersgemischten Kindergartengruppen betreut. Ende 2010 können somit 374 Betreuungsplätze für unter Dreijährige im Landkreis Lüneburg angeboten werden. Im Bereich der Kindertagespflege werden 177 Kinder unter drei Jahren von qualifizierten Tagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis betreut.

 

In der Fläche des Landkreises Lüneburg kann somit zum Ende des Jahres 2010 ein Bestand von insgesamt 551 Betreuungsplätzen in Krippen, altersgemischten Gruppen und Kindertagespflege ausgewiesen werden. Somit können 21 % der unter Dreijährigen im Landkreis Lüneburg einen Betreuungsplatz erhalten.

 

In den meisten Krippen wird die wichtige Zeit der Eingewöhnung nach dem Berliner Modell durchgeführt. Das Modell ist in fünf Abschnitte der Eingewöhnung aufgeteilt und ermöglicht Kindern, Eltern und pädagogischen Fachkräften eine phasenweise Eingewöhnung über etwa zwei Wochen. Die Eingewöhnung beginnt in den ersten Tagen der Betreuung des Kindes in der Einrichtung. Dies geschieht in enger Kooperation zwischen den Eltern und der Bezugserzieherin. Eine behutsame und individuelle Eingewöhnung ermöglicht dem Kind einen guten Start in die Krippe.

 

Kindergarten:

Im Jahr 2009 wurden in der Fläche des Landkreises Lüneburg 825 Kinder geboren (z. Vgl. 1.042 in 2003). Somit ist ein Geburtenrückgang von 21% zu verzeichnen.

 

Im ersten Halbjahr 2010 besteht ein Bedarf von 3.943 Betreuungsplätzen. Im Vorjahr waren es 4.004 Plätze und für 2011 wird ein Bedarf von 3.793 Plätzen prognostisiert. Dies hat zur Folge, dass in kleineren Gemeinden Betreuungsplätze nicht belegt sind, was dazu führen kann, dass die Anzahl der Gruppen in der Einrichtung reduziert werden muss. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, eine Kindergartengruppe in eine Krippengruppe umzuwandeln.

 

Da die Zahl der Vormittagsplätze weitestgehend konstant geblieben ist, jedoch die Kinderzahl sinkt, erhöht sich die Versorgungsquote.

 

Bei den Ganztagsplätzen liegt die Versorgungsquote im ersten Halbjahr 2010 bei 7,8 % (2009= 4,9 %). Diese Entwicklung wird einem Bedarf gerecht, der sich auch mit den Erfahrungen des Familienservicebüros (viele Anfragen über einen Ganztagsbetreuungsplatz) deckt.

 

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der Bedarf an Ganztagsplätzen auch im Krippenbereich wächst.

 

Hort:

Im Landkreis Lüneburg ist die Zahl an Hortplätzen von 105 im Jahr 2008 auf 125 Hortplätze im Jahr 2010 gestiegen.

 

Pädagogischer Mittagstisch:

Auf Initiative des Landkreises Lüneburg werden an Grundschulstandorten seit dem 13.11.2007 vermehrt und nahezu flächendeckend Betreuungsplätze im Rahmen des so genannten pädagogischen Mittagstisches angeboten. Es handelt sich um ein Betreuungsangebot für Kinder im schulpflichtigen Alter. Im gesamten Landkreis bestehen zurzeit 21 pädagogische Mittagstische (2008 = 13), dies sind 75 % der Grundschulstandorte. Fast jeder Grundschulstandort verfügt somit über einen pädagogischen Mittagstisch. Auf Antrag wird der pädagogische Mittagtisch pro Jahr mit 5.000 € durch den Landkreis bezuschusst.

 

Der Entwurf des Kindertagesstättenbedarfplans wird den Gemeinden mit der Bitte um Stellungnahme/Hinweise zur Kenntnis gegeben.

 

Insoweit sind die beigefügten Unterlagen eine erste Unterrichtung des Ausschusses. Veränderungen sind im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme durchaus möglich. Dies betrifft auch das zugrunde gelegte Zahlenmaterial.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.04.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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