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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2010/072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und entscheidet über die Höhe der Eigenbeteiligung im Bereich der Sprachförderung

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Sachverhalt

Sachlage:

Zunächst wird ein Überblick über die Landesförderungen „Erwerb der deutschen Sprache im Elementarbereich“ und „Weiterentwicklung der Zusammenarbeit Kindertagesstätte-Grundschule“ gegeben. Hierbei übernimmt der Landkreis die Rolle des Antragstellers. Zuvor ist er für die Verbreitung der Information zuständig und dient im gesamten Verfahren als Ansprechperson.

 

Im Weiteren werden die Tätigkeitsschwerpunkte im Kindertagesstättenbereich vorgestellt.

 

Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich

Das Land gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache im Elementarbereich.

Die Voraussetzungen sind, dass:

-          die Kinder ausländischer Herkunft sind oder

-          die Kinder Eltern haben, die Spätaussiedler sind oder

-          die Kinder aus besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen stammen.

 

Gefördert werden können Kindergärten mit mindestens zwei Gruppen. In der Einrichtung müssen mindestens fünf Kinder die o.g. Voraussetzungen erfüllen. Bei Einrichtungen mit mehr als zwei Gruppen müssen es mindestens 10 Kinder sein.

 

Zuwendungen werden für die zusätzliche Beschäftigung von geeigneten sozialpädagogischen Fachkräften (ErzieherInnen, SozialpädagogInnen) gewährt.

 

Für den Zeitraum vom 01.08.2010 bis 31.07.2011 steht dem Landkreis ein Förderhöchstbetrag in Höhe von 26.047,98 € zu. Die einzelne pädagogische Fachkraft in der Einrichtung erhält eine Jahreswochenstundenpauschale von max. 1.069,00 €.

 

Bereits im Jahr 2009 konnte der Landkreis das Fördervolumen in vollem Umfang ausschöpfen. Damit die Maßnahmen umgesetzt werden konnten, beteiligte sich auch der Landkreis mit einem Betrag in Höhe von 3.050,44 €.

 

Für das Jahr 2010 haben bereits fünf Kindergärten Interesse an der Teilnahme mitgeteilt und folgende Finanzierungspläne eingereicht. Jeder Kindergarten möchte gerne 10 Stunden Sprachförderung in der Woche leisten.

 

Einrichtung

Gesamtkosten

Eigenbeteiligung

Landkreis Förderung

erforderliche

Landesförderung

Kindergarten Amelinghausen

10.500 €

1.400 €

610,09 €

8.489,91 €

Kindergärten

Adendorf:

Emmi Senking

Adolph Holm

18.680 €

0 €

1.220,18 €

17.459,82 €

Kindergarten Dahlenburg

10.365,99 €

0 €

610,09 €

9.755,90 €

Ev. Kindergarten Reppenstedt

12.100 €

1.510 €

610,09 €

9.979,91 €

Insgesamt

51.645,99 €

2.910 €

3.050,45 €

45.685,54 €

Kontingent Landesförderung

 

 

 

26.047,98 €

Fehlbetrag

 

 

 

19.637,56 €

 

Für alle Einrichtungen steht ein Förderbetrag von insgesamt 29.098,42 € Landes- und Landkreismittel zur Verfügung. Sollte dieser Betrag durch fünf Einrichtungen geteilt werden, würde jede Einrichtung eine Förderung in Höhe von 5.819,68 € erhalten. Den Restbetrag müsste der Träger aus Eigenmitteln aufbringen. Dies ist den meisten Trägern nicht möglich. Insoweit könnte das Angebot in der Einrichtung nicht verwirklicht werden.

Als Lösungsmöglichkeit bietet sich nur an, das Gesamtvolumen um zwei Einrichtungen zu reduzieren oder den Fehlbetrag aus Kreismitteln zu finanzieren. Mittel sind für diesen Zweck im Haushalt nicht vorgesehen. Für eine überplanmäßige Ausgabe fehlt der Deckungsvorschlag.

Die Verwaltung wird das Gespräch mit den Trägern suchen um eine Reduzierung der Maßnahmen ermöglichen zu können.

 

Förderung der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit Kindertagesstätte-Grundschule

Bereits in der zweiten Förderperiode nehmen Kindertageseinrichtungen an dem Landesprogramm teil.

Für den Zeitraum vom 01.08.2009 bis 31.07.2011 stellt das Land dem Landkreis 44.631,00 € zur Umsetzung der Zusammenarbeit zur Verfügung.

 

Die Zusammenarbeit findet in 4 Modellprojekten statt.

-          Modellprojekt Bardowick – Kiga Am Eichhof und Kiga Am Forsthaus

-          Modellprojekt GS Dahlenburg – Kiga Wacholderbär und Kiga Wurzelzwerge

-          Modellprojekt GS Brietlingen – Kiga Storchenland und Kiga Moorburg

-          Modellprojekt GS Scharnebeck – Kiga Scharnebeck, Kiga Rullstorf und Waldkiga

 

In jedem Modellprojekt arbeiten Mitarbeiter aus den Kindergärten und eine Lehrkraft aus der Grundschule auf der Grundlage des Orientierungsplans zusammen.  

 

Der Orientierungsplan beschreibt die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für niedersächsische Kindertageseinrichtungen und konkretisiert den im Kinder- und Jugendhilfegesetz beschriebenen Auftrag einer umfassenden, frühen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Das Niedersächsische Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) fordert Tageseinrichtungen zur Zusammenarbeit mit Grundschulen auf.

Das Projekt Brückenjahr verfolgt das Ziel, die pädagogische Arbeit in Kindergärten und Grundschulen stärker zu verzahnen und eine frühe Bildung durchzuführen.

Unterstützt wird die Arbeit durch ein Beratungsteam. Dieses Team ist im Landesprogramm vorgesehen und setzt sich aus einer Erzieherin und einer Lehrerin zusammen. Zu seinen Aufgaben gehören die Koordinierung der Zusammenarbeit, die Organisation von Fortbildungen und Veranstaltungen sowie die Erarbeitung eines regionalen Konzeptes.

 

AG Qualitätsmanagement

Im Rahmen der AG Qualitätsmanagement werden Einrichtungen bereist und die dort arbeitenden Leitungskräfte und Mitarbeiter anhand eines standardisierten Rasters befragt. Die Bereisung dient dazu den jeweiligen Qualitätsentwicklungsprozess zu erkennen und ggf. zu unterstützen. An jeder Bereisung nehmen Frau Harneit als Vertreterin des Landkreises sowie zwei weitere Personen aus der AG Qualitätsmanagement teil. Frau Harneit dokumentiert die Ergebnisse. Erkenntnisse aus den Bereisungen werden aufgearbeitet. Hierzu diente z.B. die durchgeführte Fortbildungsveranstaltung „Einführung von Qualitätssicherung und –entwicklung in Kindertageseinrichtungen“. An der Fortbildung nahmen 38 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über insgesamt sieben Termine verteilt über drei Monate teil. Die Teilnahme war für die Leitungskräfte kostenlos. Die anfallenden Kosten wurden vom Landkreis übernommen.

Auch in diesem Jahr sind weitere Fortbildungen/Veranstaltungen geplant, wie z.B. eine Fortbildung zum Thema „Gesetzliche Grundlagen in Kindertageseinrichtungen“ für Kita-Mitarbeiter und Trägervertreter.

Die Durchführung dieser Fortbildung erfolgt auf besonderem Wunsch der Kindertagesstättenleitungskräfte und der Trägervertreter.

 

Des Weiteren bietet der Landkreis ab diesem Jahr „Qualitätszirkel“ für die Leiterinnen und Leiter aus den Kindertageseinrichtungen an. Dies ist ein Angebot, das in der AG Qualitätsmanagement entwickelt wurde. Ein Zirkel setzt sich aus etwa 10 Leiterinnen zusammen. Im Jahr finden etwa 4 Treffen statt. Insgesamt bestehen 5 Qualitätszirkel, die in ihrer Gruppe ein gemeinsam entwickeltes Thema in Hinblick auf Qualitätsentwicklung bearbeiten. Über jedes Treffen wird ein Ergebnisprotokoll geführt. Die Ergebnisse aller Zirkel werden den teilnehmenden Leiterinnen und Leitern bekannt gegeben. Die Begleitung der Zirkel erfolgt durch Frau Harneit.

 

Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen

Seit 2010 nimmt Frau Harneit an den Leitungstreffen der Kindertageseinrichtungen (6 Treffen im Jahr) teil. Diese Treffen dienen dem Austausch und zur Bearbeitung von aktuellen Themen und Anliegen.

 

Frau Harneit ist Ansprechperson, die in kita-bezogenen Fragestellungen (Personal, pädagogische Arbeit, Vorgaben, Förderungen, Elternarbeit, Ausstattung, Raumkonzept, Integration, etc.) berät.

Außerdem werden Informationen über Veranstaltungen, Veränderungen, Neuerungen usw. per Emailverteiler weitergegeben.

 

Ansprechperson für Träger der Kindertageseinrichtungen

Auch die Träger der Kindertageseinrichtungen nehmen die Hilfe und Unterstützung von Frau Harneit an. Es geht hierbei häufig um allgemeine Rahmenbedingungen (z.B. Fragen der Bedarfszahlen, Möglichkeiten der Unterbringung, Finanzierungsfragen und Ausstattung).  

 

Ansprechperson für Eltern/Dritte

Selbstverständlich steht Frau Harneit auch für die Bearbeitung von Elternanfragen und Elternbeschwerden zur Verfügung. In Zusammenarbeit zwischen Einrichtung/Träger und Frau Harneit können Anliegen meist einvernehmlich geklärt werden. Es handelt sich hier in der Regel um Fragen des Rechtsanspruchs und um die Gebührenhöhe.

 

Regelmäßig melden sich Personen, die beabsichtigen eine eigene Kindertagesstätte zu gründen und informieren sich über notwendige Voraussetzungen. Da zu diesem Thema sehr viel zu sagen und zu bedenken ist, wird ein ausführliches Beratungsgespräch angeboten.

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