Beschlussvorlage - 2010/072
Grunddaten
- Betreff:
-
Übersicht über die Tätigkeitsschwerpunkte im Kindertagesstättenbereich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Karin Joritz
- Verantwortlich:
- Harneit, Rebecca
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.04.2010
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Sachverhalt
Sachlage:
Zunächst wird ein
Überblick über die Landesförderungen „Erwerb der
deutschen Sprache im Elementarbereich“ und „Weiterentwicklung der
Zusammenarbeit Kindertagesstätte-Grundschule“ gegeben. Hierbei übernimmt der Landkreis die Rolle des Antragstellers. Zuvor
ist er für die Verbreitung der Information zuständig und dient im gesamten
Verfahren als Ansprechperson.
Im Weiteren werden die
Tätigkeitsschwerpunkte im Kindertagesstättenbereich vorgestellt.
Förderung des Erwerbs der
deutschen Sprache im Elementarbereich
Das Land gewährt Zuwendungen für Maßnahmen
zum Erwerb der deutschen Sprache im Elementarbereich.
Die Voraussetzungen sind, dass:
-
die Kinder ausländischer
Herkunft sind oder
-
die Kinder Eltern
haben, die Spätaussiedler sind oder
-
die Kinder aus
besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen stammen.
Gefördert werden
können Kindergärten mit mindestens zwei Gruppen. In der Einrichtung müssen
mindestens fünf Kinder die o.g. Voraussetzungen erfüllen. Bei Einrichtungen mit
mehr als zwei Gruppen müssen es mindestens 10 Kinder sein.
Zuwendungen werden für
die zusätzliche Beschäftigung von geeigneten sozialpädagogischen Fachkräften
(ErzieherInnen, SozialpädagogInnen) gewährt.
Für den Zeitraum vom
01.08.2010 bis 31.07.2011 steht dem Landkreis ein Förderhöchstbetrag in Höhe
von 26.047,98 € zu. Die einzelne pädagogische Fachkraft in der
Einrichtung erhält eine Jahreswochenstundenpauschale von max. 1.069,00 €.
Bereits im Jahr 2009
konnte der Landkreis das Fördervolumen in vollem Umfang ausschöpfen. Damit die
Maßnahmen umgesetzt werden konnten, beteiligte sich auch der Landkreis mit
einem Betrag in Höhe von 3.050,44 €.
Für das Jahr 2010
haben bereits fünf Kindergärten Interesse an der Teilnahme mitgeteilt und
folgende Finanzierungspläne eingereicht. Jeder Kindergarten möchte gerne 10
Stunden Sprachförderung in der Woche leisten.
Einrichtung |
Gesamtkosten |
Eigenbeteiligung |
Landkreis Förderung |
erforderliche Landesförderung |
Kindergarten
Amelinghausen |
10.500 € |
1.400 € |
610,09 € |
8.489,91 € |
Kindergärten Adendorf: Emmi Senking Adolph Holm |
18.680 € |
0 € |
1.220,18 € |
17.459,82 € |
Kindergarten
Dahlenburg |
10.365,99 € |
0 € |
610,09 € |
9.755,90 € |
Ev. Kindergarten
Reppenstedt |
12.100 € |
1.510 € |
610,09 € |
9.979,91 € |
Insgesamt |
51.645,99 € |
2.910 € |
3.050,45 € |
45.685,54 € |
Kontingent
Landesförderung |
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26.047,98 € |
Fehlbetrag |
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19.637,56 € |
Für alle Einrichtungen steht ein Förderbetrag
von insgesamt 29.098,42 € Landes- und Landkreismittel zur Verfügung.
Sollte dieser Betrag durch fünf Einrichtungen geteilt werden, würde jede
Einrichtung eine Förderung in Höhe von 5.819,68 € erhalten. Den
Restbetrag müsste der Träger aus Eigenmitteln aufbringen. Dies ist den meisten
Trägern nicht möglich. Insoweit könnte das Angebot in der Einrichtung nicht
verwirklicht werden.
Als Lösungsmöglichkeit bietet sich nur an,
das Gesamtvolumen um zwei Einrichtungen zu reduzieren oder den Fehlbetrag aus
Kreismitteln zu finanzieren. Mittel sind für diesen Zweck im Haushalt nicht
vorgesehen. Für eine überplanmäßige Ausgabe fehlt der Deckungsvorschlag.
Die Verwaltung wird das Gespräch mit den
Trägern suchen um eine Reduzierung der Maßnahmen ermöglichen zu können.
Förderung der Weiterentwicklung
der Zusammenarbeit Kindertagesstätte-Grundschule
Bereits in der zweiten
Förderperiode nehmen Kindertageseinrichtungen an dem Landesprogramm teil.
Für den Zeitraum vom 01.08.2009
bis 31.07.2011 stellt das Land dem Landkreis 44.631,00 € zur Umsetzung
der Zusammenarbeit zur Verfügung.
Die Zusammenarbeit findet in 4
Modellprojekten statt.
-
Modellprojekt Bardowick –
Kiga Am Eichhof und Kiga Am Forsthaus
-
Modellprojekt GS Dahlenburg
– Kiga Wacholderbär und Kiga Wurzelzwerge
-
Modellprojekt GS Brietlingen
– Kiga Storchenland und Kiga Moorburg
-
Modellprojekt GS Scharnebeck
– Kiga Scharnebeck, Kiga Rullstorf und Waldkiga
In jedem Modellprojekt arbeiten
Mitarbeiter aus den Kindergärten und eine Lehrkraft aus der Grundschule auf der
Grundlage des Orientierungsplans zusammen.
Der Orientierungsplan beschreibt
die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für niedersächsische
Kindertageseinrichtungen und konkretisiert den im Kinder- und Jugendhilfegesetz
beschriebenen Auftrag einer umfassenden, frühen Bildung, Erziehung und
Betreuung von Kindern. Das Niedersächsische Gesetz über Tageseinrichtungen für
Kinder (KiTaG) fordert Tageseinrichtungen zur Zusammenarbeit mit Grundschulen
auf.
Das Projekt Brückenjahr verfolgt
das Ziel, die pädagogische Arbeit in Kindergärten und Grundschulen stärker zu
verzahnen und eine frühe Bildung durchzuführen.
Unterstützt wird die Arbeit durch
ein Beratungsteam. Dieses Team ist im Landesprogramm vorgesehen und setzt sich
aus einer Erzieherin und einer Lehrerin zusammen. Zu seinen Aufgaben gehören
die Koordinierung der Zusammenarbeit, die Organisation von Fortbildungen und
Veranstaltungen sowie die Erarbeitung eines regionalen Konzeptes.
AG Qualitätsmanagement
Im Rahmen der AG Qualitätsmanagement
werden Einrichtungen bereist und die dort arbeitenden Leitungskräfte und
Mitarbeiter anhand eines standardisierten Rasters befragt. Die Bereisung dient
dazu den jeweiligen Qualitätsentwicklungsprozess zu erkennen und ggf. zu
unterstützen. An jeder Bereisung nehmen Frau Harneit als Vertreterin des
Landkreises sowie zwei weitere Personen aus der AG Qualitätsmanagement teil.
Frau Harneit dokumentiert die Ergebnisse. Erkenntnisse aus den Bereisungen
werden aufgearbeitet. Hierzu diente z.B. die durchgeführte
Fortbildungsveranstaltung „Einführung von Qualitätssicherung und
–entwicklung in Kindertageseinrichtungen“. An der Fortbildung
nahmen 38 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über insgesamt sieben Termine verteilt
über drei Monate teil. Die Teilnahme war für die Leitungskräfte kostenlos. Die
anfallenden Kosten wurden vom Landkreis übernommen.
Auch in diesem Jahr sind weitere
Fortbildungen/Veranstaltungen geplant, wie z.B. eine Fortbildung zum Thema
„Gesetzliche Grundlagen in Kindertageseinrichtungen“ für
Kita-Mitarbeiter und Trägervertreter.
Die Durchführung dieser
Fortbildung erfolgt auf besonderem Wunsch der Kindertagesstättenleitungskräfte
und der Trägervertreter.
Des Weiteren bietet der Landkreis
ab diesem Jahr „Qualitätszirkel“ für die Leiterinnen und Leiter aus
den Kindertageseinrichtungen an. Dies ist ein Angebot, das in der AG
Qualitätsmanagement entwickelt wurde. Ein Zirkel setzt sich aus etwa 10
Leiterinnen zusammen. Im Jahr finden etwa 4 Treffen statt. Insgesamt bestehen 5
Qualitätszirkel, die in ihrer Gruppe ein gemeinsam entwickeltes Thema in
Hinblick auf Qualitätsentwicklung bearbeiten. Über jedes Treffen wird ein
Ergebnisprotokoll geführt. Die Ergebnisse aller Zirkel werden den teilnehmenden
Leiterinnen und Leitern bekannt gegeben. Die Begleitung der Zirkel erfolgt
durch Frau Harneit.
Zusammenarbeit mit
Kindertageseinrichtungen
Seit 2010 nimmt Frau Harneit an
den Leitungstreffen der Kindertageseinrichtungen (6 Treffen im Jahr) teil.
Diese Treffen dienen dem Austausch und zur Bearbeitung von aktuellen Themen und
Anliegen.
Frau Harneit ist Ansprechperson,
die in kita-bezogenen Fragestellungen (Personal, pädagogische Arbeit, Vorgaben,
Förderungen, Elternarbeit, Ausstattung, Raumkonzept, Integration, etc.) berät.
Außerdem werden Informationen über
Veranstaltungen, Veränderungen, Neuerungen usw. per Emailverteiler
weitergegeben.
Ansprechperson für Träger der
Kindertageseinrichtungen
Auch die Träger der
Kindertageseinrichtungen nehmen die Hilfe und Unterstützung von Frau Harneit
an. Es geht hierbei häufig um allgemeine Rahmenbedingungen (z.B. Fragen der
Bedarfszahlen, Möglichkeiten der Unterbringung, Finanzierungsfragen und
Ausstattung).
Ansprechperson für Eltern/Dritte
Selbstverständlich steht Frau
Harneit auch für die Bearbeitung von Elternanfragen und Elternbeschwerden zur
Verfügung. In Zusammenarbeit zwischen Einrichtung/Träger und Frau Harneit
können Anliegen meist einvernehmlich geklärt werden. Es handelt sich hier in
der Regel um Fragen des Rechtsanspruchs und um die Gebührenhöhe.
Regelmäßig melden sich Personen,
die beabsichtigen eine eigene Kindertagesstätte zu gründen und informieren sich
über notwendige Voraussetzungen. Da zu diesem Thema sehr viel zu sagen und zu
bedenken ist, wird ein ausführliches Beratungsgespräch angeboten.
