Berichtsvorlage - 2010/074
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Rückholquote im Unterhaltsvorschuss 2009
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Regina Martin
- Verantwortlich:
- Müller, Gudrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
|
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14.04.2010
|
Sachverhalt
Sachlage:
Ziel dieses
Berichtes ist die Information über das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und
seine Anwendung.
Das UVG soll in wirtschaftlichen
Schwierigkeiten helfen, die alleinstehende Elternteile und ihre Kinder haben,
wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt,
·
sich
der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt entzieht
·
hierzu
nicht oder nicht hinreichend in der Lage ist oder
·
unbekannt
oder verstorben ist.
Die Aufgaben der
Unterhaltsvorschusskasse bestehen demzufolge hauptsächlich in
- Zahlung von Unterhaltsvorschuss an
allein Erziehende
und - Rückforderung dieser Leistung von den
Unterhaltspflichtigen
Monatlich werden je
nach Alter des Kindes höchstens 133,00 € bzw. 180,00 € an den
alleinstehenden Elternteil ausgezahlt. Die Unterhaltspflichtigen werden zur
Erstattung herangezogen.
Für die Bewilligung
und Zahlung des Unterhaltsvorschusses werden 20 % der Arbeitszeit aufgewendet,
für die Rückforderung 80 %. Rückforderung bedeutet unter anderem Aufforderung
zur Zahlung, Mahnung, Unterhaltsklage, Zwangsvollstreckungen in vielerlei
Ausgestaltung.
Finanziert wird der
Unterhaltsvorschuss durch Bund, Länder und seit 2002 grundsätzlich auch durch
die Kommunen. Die Kommunen rechnen mit den Ländern ab.
Im Jahre 1999 hat
sich der Landkreis Lüneburg das Ziel gesetzt, zur Herstellung größerer sozialer
Gerechtigkeit den Arbeitsschwerpunkt auf die Rückforderung zu legen. 1998 betrug
die Rückholquote nur 15,31 %. Das zu
verbessern war dem Landkreis Lüneburg neben erheblichen organisatorischen
Änderungen der Einsatz zusätzlichen Personals wert. Dieser Prozess gestaltete
sich in den Jahren bis heute äußerst erfolgreich.
Auf Landesebene
gibt es einen Vergleichsring (Kommunal Kompakt), an dem sich neben dem
Landkreis Lüneburg 22 weitere Landkreise beteiligen.
Nach dem
Kennzahlenvergleich 2009 liegt der Landkreis Lüneburg mit einer Rückholquote
von 34,211 % an der Spitze. Nur drei weitere Landkreise erreichen einen
Wert von über 25 bis 28,05 %.
Eine unmittelbare
Beziehung zwischen Personalausstattung und Rückholquote belegt der Vergleich.
Bei den drei Landkreisen mit den niedrigsten Rückholquoten – Durchschnitt
15,9 % - haben die Mitarbeiter durchschnittlich 161 Fälle zu bearbeiten, beim
Landkreis Lüneburg 120.
Mit diesem Ergebnis
ist das Produktziel weit übertroffen. Dieses lautete unter anderem:
a)
die
Rückholquote wird am 31.12.2009 mindestens 25 % betragen
b)
die Rückholquote
des Landkreises Lüneburg liegt im Durchschnitt der letzten drei zum Vergleich
anstehenden Jahre 2 % höher als der Landesdurchschnitt
Wie oben dargelegt
haben sich die Kommunen an den Kosten des Unterhaltsvorschusses zu beteiligen.
Die Formel lautet:
80 % der Ausgaben
erstattet das Land den Kommunen, 1/3 der Einnahmen führt die Kommune an das
Land ab.
Erst bei einer Rückholquote von 30 % ergibt sich für
die Kommune Kostenneutralität. Der Landkreis Lüneburg hat in 2008 und 2009
einen Überschuss bei der Abrechnung mit dem Land erzielt.
Weitere
statistische Angaben:
|
2008 |
2009 |
Laufende Fälle |
470 |
482 |
Heranziehungsfälle
|
943 |
967 |
Rückholquote
Landkreis Lüneburg |
32,331 % |
34,211 % |
Rückholquote Land
Niedersachsen |
22,91 |
22,33 % |
Überschuss |
5.900,00 € |
21.800 € |
Wohnort
Unterhaltsschuldner |
|
Landkreis Lbg. 36,0 % Hansestadt Lbg 18,5 % Sonstige 45,5 % |
