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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2010/074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Ziel dieses Berichtes ist die Information über das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und seine Anwendung.

 

Das UVG soll in wirtschaftlichen Schwierigkeiten helfen, die alleinstehende Elternteile und ihre Kinder haben, wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt,

·         sich der Pflicht zur Zahlung von Unterhalt entzieht

·         hierzu nicht oder nicht hinreichend in der Lage ist oder

·         unbekannt oder verstorben ist.

 

Die Aufgaben der Unterhaltsvorschusskasse bestehen demzufolge hauptsächlich in

  • Zahlung von Unterhaltsvorschuss an allein Erziehende
    und
  • Rückforderung dieser Leistung von den Unterhaltspflichtigen

 

Monatlich werden je nach Alter des Kindes höchstens 133,00 € bzw. 180,00 € an den alleinstehenden Elternteil ausgezahlt. Die Unterhaltspflichtigen werden zur Erstattung herangezogen.

 

Für die Bewilligung und Zahlung des Unterhaltsvorschusses werden 20 % der Arbeitszeit aufgewendet, für die Rückforderung 80 %. Rückforderung bedeutet unter anderem Aufforderung zur Zahlung, Mahnung, Unterhaltsklage, Zwangsvollstreckungen in vielerlei Ausgestaltung.

 

Finanziert wird der Unterhaltsvorschuss durch Bund, Länder und seit 2002 grundsätzlich auch durch die Kommunen. Die Kommunen rechnen mit den Ländern ab.

 

Im Jahre 1999 hat sich der Landkreis Lüneburg das Ziel gesetzt, zur Herstellung größerer sozialer Gerechtigkeit den Arbeitsschwerpunkt auf die Rückforderung zu legen. 1998 betrug die Rückholquote nur  15,31 %. Das zu verbessern war dem Landkreis Lüneburg neben erheblichen organisatorischen Änderungen der Einsatz zusätzlichen Personals wert. Dieser Prozess gestaltete sich in den Jahren bis heute äußerst erfolgreich.

 

Auf Landesebene gibt es einen Vergleichsring (Kommunal Kompakt), an dem sich neben dem Landkreis Lüneburg 22 weitere Landkreise beteiligen.

 

Nach dem Kennzahlenvergleich 2009 liegt der Landkreis Lüneburg mit einer Rückholquote von 34,211 % an der Spitze. Nur drei weitere Landkreise erreichen einen Wert von über 25 bis 28,05 %.

 

Eine unmittelbare Beziehung zwischen Personalausstattung und Rückholquote belegt der Vergleich. Bei den drei Landkreisen mit den niedrigsten Rückholquoten – Durchschnitt 15,9 % - haben die Mitarbeiter durchschnittlich 161 Fälle zu bearbeiten, beim Landkreis Lüneburg 120.

 

Mit diesem Ergebnis ist das Produktziel weit übertroffen. Dieses lautete unter anderem:

 

a)       die Rückholquote wird am 31.12.2009 mindestens 25 % betragen

b)      die Rückholquote des Landkreises Lüneburg liegt im Durchschnitt der letzten drei zum Vergleich anstehenden Jahre 2 % höher als der Landesdurchschnitt

 

Wie oben dargelegt haben sich die Kommunen an den Kosten des Unterhaltsvorschusses zu beteiligen. Die Formel lautet:

80 % der Ausgaben erstattet das Land den Kommunen, 1/3 der Einnahmen führt die Kommune an das Land ab.

 

Erst bei  einer Rückholquote von 30 % ergibt sich für die Kommune Kostenneutralität. Der Landkreis Lüneburg hat in 2008 und 2009 einen Überschuss bei der Abrechnung mit dem Land erzielt.

 

Weitere statistische Angaben:

 

 

2008

2009

Laufende Fälle

470

482

Heranziehungsfälle

943

967

Rückholquote Landkreis Lüneburg

32,331 %

34,211 %

Rückholquote Land Niedersachsen

22,91

22,33 %

Überschuss

5.900,00 €

21.800 €

 

Wohnort Unterhaltsschuldner

 

Landkreis Lbg.  36,0 %

Hansestadt Lbg 18,5 %

Sonstige           45,5 %

 

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Beschlüsse

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14.04.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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