Berichtsvorlage - 2010/073
Grunddaten
- Betreff:
-
Übersicht über die Förderungen im Bereich Kindertagespflege
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Karin Joritz
- Verantwortlich:
- Ludwig, Maike
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
14.04.2010
|
Sachverhalt
Sachlage:
Mit dieser Vorlage
gibt die Verwaltung einen Überblick über die derzeitige Entwicklung im Bereich
Kindertagespflege.
Informationen zur Förderung der
Kindertagespflege seit dem Inkrafttreten der neuen Satzung des Landkreises
Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung der Kostenbeiträge
Kindertagespflegepersonen
benötigen gemäß § 43 SGB VIII für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine
Pflegeerlaubnis.
Im Jahr 2009 wurden
im Landkreis Lüneburg insgesamt 39 Pflegeerlaubnisse ausgestellt. Alle bereits
tätigen Kindertagespflegepersonen verfügen über eine Qualifikation mit einem
Umfang von mindestens 52 bis 160 Stunden. Im Rahmen des Aktionsprogramms
Kindertagespflege wurde das Ziel der Qualitätsverbesserung festgelegt. Alle tätigen Kindertagespflegepersonen
sollen bis zum 31.05.2012 durch Teilnahme an Weiterbildungsmodulen über eine
Qualifikation von mindestens 160 Stunden verfügen.
Kindertagespflegepersonen
haben gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII je nach Leistungsumfang einen Anspruch auf
laufende Geldleistungen.
Die Kosten zur
Förderung der Kindertagespflege für den Landkreis Lüneburg betrugen bis zum
31.12.2009 insgesamt 588.773,79 Euro. Es wurden anhand der Einkommensermittlung
Kostenbeiträge in Höhe von 116.577,47 Euro von den Personensorgeberechtigten
eingenommen.
Nach Inkrafttreten
der neuen Satzung entwickelte sich die Zahl der geförderten
Kindertagespflegefälle
bis zum 01.03.2009 auf 126
bis zum 31.12.2009 auf 279 und
bis zum 01.03.2010 auf 357
Zurzeit werden im
Qualifikationskurs des Tageseltern e.V. 17 neue Kindertagespflegepersonen für
den Landkreis Lüneburg ausgebildet. Im Durchschnitt betreut eine
Kindertagespflegeperson drei Kinder gleichzeitig. Die
QualifikationsteilnehmerInnen werden voraussichtlich im Juli 2010 nach Erhalt
einer vorläufigen Pflegeerlaubnis ihre Tätigkeit aufnehmen. Die
Kindertagespflegepersonen haben die Möglichkeit, nach 80 Stunden Kursteilnahme
eine vorläufige Pflegeerlaubnis ausgestellt zu bekommen und verpflichten sich
gleichzeitig, innerhalb von 1,5 Jahren weitere 80 Stunden zu absolvieren. Die
Qualifikationsstunden entsprechen dem vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten
und empfohlenen Curriculum.
Bis Dezember 2009
haben 97 Kindertagespflegepersonen 177 Kinder unter drei Jahren betreut.
Insgesamt wurden 279 Plätze in Kindertagespflege gefördert (Kinder im Alter von
0 bis 14 Jahren).
Ab dem 01.08.2013
haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr gemäß § 24 SGB VIII einen Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der
Kindertagespflege. Im Bereich Kindertagespflege werden bis zum Jahr 2013
insgesamt 371 Plätze für die Betreuung der unter Dreijährigen benötigt. In den
nächsten drei Jahren sind somit weitere 92 Plätze für Kinder unter drei Jahren
erforderlich.
Es ist davon
auszugehen, dass aufgrund der neu ausgebildeten Kindertagespflegepersonen im
Landkreis Lüneburg der erhobene Bedarf an Plätzen für die unter Dreijährigen und
somit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Bereich Kindertagespflege
erfüllt werden kann.
Aktionsprogramm
Kindertagespflege
Der Landkreis
Lüneburg ist nach Bewilligung des Antrags auf Teilnahme am Aktionsprogramm
Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend seit dem 01.06.2009 Modellstandort für den quantitativen und
qualitativen Ausbau der Kindertagespflege. Ziel des Aktionsprogramms ist, für Eltern
im Landkreis Lüneburg das Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen in der
Kindertagespflege bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig zur Verfügung zu
stellen.
Im Rahmen des
Aktionsprogramms konnten in 2009 folgende Verbesserungen zum qualitativen
Ausbau der Kindertagespflege umgesetzt werden:
-
vor
Kursteilnahme erfolgt ein Hausbesuch von den Mitarbeiterinnen des Tageseltern
e.V. mit anschließender Eignungseinschätzung
-
Eignungseinschätzungskriterien
wurden gemeinsam von Landkreis und Hansestadt Lüneburg sowie dem Tageseltern
e.V. entwickelt
-
nicht
geeignete Personen werden bereits vor Kursteilnahme abgelehnt
-
die
Pflegeerlaubnis wird aufgrund festgelegter Standards vom Landkreis Lüneburg
erteilt
-
die
KursteilnehmerInnen absolvieren zusätzlich zu den erforderlichen 160 Stunden
ein Praktikum bei einer bereits tätigen Kindertagespflegeperson (16 Stunden)
Die
Zielsetzung des Projekts für das Jahr 2010 ist:
-
Überarbeitung
des Konzepts zur zielgerichteten Akquise
-
gezielte
Anwerbung von geeigneten Kindertagespflegepersonen im östlichen Landkreis
-
Gewinnung
neuer Zielgruppen (Personen mit pädagogischer Vorbildung)
-
Konzeptentwicklung
zur Netzwerkarbeit auf Samtgemeindeebene
-
kollegiale
Beratungsgruppen werden vor Ort aufgebaut
-
Weiterbildungsmodule
werden vom Tageseltern e.V. entwickelt und angeboten
-
Beratung
der Kindertagespflegepersonen wird verbessert, indem ein Hausbesuch
vom Tageseltern e.V. einmal im Jahr bei jeder Kindertagespflegeperson erfolgt
Die Umsetzung des
Aktionsprogramms erfolgt in Kooperation mit dem Tageseltern e.V. und der
Agentur für Arbeit. Für die Bereiche Qualifizierung, Beratung, Begleitung und
Vermittlung wurden beim Tageseltern e.V. die personellen Ressourcen um eine
halbe Stelle Diplom-Sozialpädagogin erhöht.
Zur Umsetzung des
Projekts bis zum 31.05.2012 wurde dem Landkreis Lüneburg eine Zuwendung in Höhe
von 87.043,48 Euro bewilligt. Die Zuwendung erfolgt anteilig aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend. Der Landkreis Lüneburg hat zur Umsetzung des
Projekts vom 01.06.2009 bis zum 31.05.2012 Eigenmittel in Höhe 29.014,50 Euro
zu leisten. Aufgrund der Landesförderung im Rahmen von Familie mit Zukunft
konnte die Eigenbeteiligung des Landkreises Lüneburg auf 13.707,78 Euro
reduziert werden.
Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung
Bisher haben 18
Kindertagespflegepersonen einen Antrag auf Gewährung einer
Investitionskostenpauschale gemäß der Richtlinie Kinderbetreuung über den
Landkreis Lüneburg gestellt. Das Kontingent für die Förderung der Plätze der
unter Dreijährigen im Bereich Kindertagespflege beträgt bis zum Jahr 2013
insgesamt 91.453,10 Euro (10 % der ursprünglichen Summe gemäß Beschluss des
Jugendhilfeausschusses). Bisher wurden von den Kindertagespflegepersonen
Fördermittel in Höhe von 55.636,46 Euro beantragt. Die Fördermittel werden
insbesondere für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen genutzt. Häufig
benötigen die Kindertagespflegepersonen einen Krippenwagen, Kinderstühle,
Reisebetten sowie Spielmaterialien für den Innen- und Außenbereich.
