Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2010/073

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachlage:

Mit dieser Vorlage gibt die Verwaltung einen Überblick über die derzeitige Entwicklung im Bereich Kindertagespflege.

 

Informationen zur Förderung der Kindertagespflege seit dem Inkrafttreten der neuen Satzung des Landkreises Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung der Kostenbeiträge

 

Kindertagespflegepersonen benötigen gemäß § 43 SGB VIII für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Pflegeerlaubnis.

Im Jahr 2009 wurden im Landkreis Lüneburg insgesamt 39 Pflegeerlaubnisse ausgestellt. Alle bereits tätigen Kindertagespflegepersonen verfügen über eine Qualifikation mit einem Umfang von mindestens 52 bis 160 Stunden. Im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege wurde das Ziel der Qualitätsverbesserung festgelegt. Alle tätigen Kindertagespflegepersonen sollen bis zum 31.05.2012 durch Teilnahme an Weiterbildungsmodulen über eine Qualifikation von mindestens 160 Stunden verfügen.

 

Kindertagespflegepersonen haben gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII je nach Leistungsumfang einen Anspruch auf laufende Geldleistungen.

Die Kosten zur Förderung der Kindertagespflege für den Landkreis Lüneburg betrugen bis zum 31.12.2009 insgesamt 588.773,79 Euro. Es wurden anhand der Einkommensermittlung Kostenbeiträge in Höhe von 116.577,47 Euro von den Personensorgeberechtigten eingenommen.

 

Nach Inkrafttreten der neuen Satzung entwickelte sich die Zahl der geförderten Kindertagespflegefälle

bis zum 01.03.2009       auf 126

bis zum 31.12.2009       auf 279 und

bis zum 01.03.2010       auf 357

 

Zurzeit werden im Qualifikationskurs des Tageseltern e.V. 17 neue Kindertagespflegepersonen für den Landkreis Lüneburg ausgebildet. Im Durchschnitt betreut eine Kindertagespflegeperson drei Kinder gleichzeitig. Die QualifikationsteilnehmerInnen werden voraussichtlich im Juli 2010 nach Erhalt einer vorläufigen Pflegeerlaubnis ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Kindertagespflegepersonen haben die Möglichkeit, nach 80 Stunden Kursteilnahme eine vorläufige Pflegeerlaubnis ausgestellt zu bekommen und verpflichten sich gleichzeitig, innerhalb von 1,5 Jahren weitere 80 Stunden zu absolvieren. Die Qualifikationsstunden entsprechen dem vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten und empfohlenen Curriculum.

 

Bis Dezember 2009 haben 97 Kindertagespflegepersonen 177 Kinder unter drei Jahren betreut. Insgesamt wurden 279 Plätze in Kindertagespflege gefördert (Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren).

Ab dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem ersten Lebensjahr gemäß § 24 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Im Bereich Kindertagespflege werden bis zum Jahr 2013 insgesamt 371 Plätze für die Betreuung der unter Dreijährigen benötigt. In den nächsten drei Jahren sind somit weitere 92 Plätze für Kinder unter drei Jahren erforderlich.

 

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der neu ausgebildeten Kindertagespflegepersonen im Landkreis Lüneburg der erhobene Bedarf an Plätzen für die unter Dreijährigen und somit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Bereich Kindertagespflege erfüllt werden kann.

 

Aktionsprogramm Kindertagespflege

Der Landkreis Lüneburg ist nach Bewilligung des Antrags auf Teilnahme am Aktionsprogramm Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit dem 01.06.2009 Modellstandort für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagespflege. Ziel des Aktionsprogramms ist, für Eltern im Landkreis Lüneburg das Betreuungsangebot für die unter Dreijährigen in der Kindertagespflege bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig zur Verfügung zu stellen.

 

Im Rahmen des Aktionsprogramms konnten in 2009 folgende Verbesserungen zum qualitativen Ausbau der Kindertagespflege umgesetzt werden:

-          vor Kursteilnahme erfolgt ein Hausbesuch von den Mitarbeiterinnen des Tageseltern e.V. mit anschließender Eignungseinschätzung

-          Eignungseinschätzungskriterien wurden gemeinsam von Landkreis und Hansestadt Lüneburg sowie dem Tageseltern e.V. entwickelt

-          nicht geeignete Personen werden bereits vor Kursteilnahme abgelehnt

-          die Pflegeerlaubnis wird aufgrund festgelegter Standards vom Landkreis Lüneburg erteilt

-          die KursteilnehmerInnen absolvieren zusätzlich zu den erforderlichen 160 Stunden ein Praktikum bei einer bereits tätigen Kindertagespflegeperson (16 Stunden)

 

Die Zielsetzung des Projekts für das Jahr 2010 ist:

-            Überarbeitung des Konzepts zur zielgerichteten Akquise

-            gezielte Anwerbung von geeigneten Kindertagespflegepersonen im östlichen Landkreis

-            Gewinnung neuer Zielgruppen (Personen mit pädagogischer Vorbildung)

-            Konzeptentwicklung zur Netzwerkarbeit auf Samtgemeindeebene

-            kollegiale Beratungsgruppen werden vor Ort aufgebaut

-            Weiterbildungsmodule werden vom Tageseltern e.V. entwickelt und angeboten

-            Beratung der Kindertagespflegepersonen wird verbessert, indem ein Hausbesuch
vom Tageseltern e.V. einmal im Jahr bei jeder Kindertagespflegeperson erfolgt

 

Die Umsetzung des Aktionsprogramms erfolgt in Kooperation mit dem Tageseltern e.V. und der Agentur für Arbeit. Für die Bereiche Qualifizierung, Beratung, Begleitung und Vermittlung wurden beim Tageseltern e.V. die personellen Ressourcen um eine halbe Stelle Diplom-Sozialpädagogin erhöht.

 

Zur Umsetzung des Projekts bis zum 31.05.2012 wurde dem Landkreis Lüneburg eine Zuwendung in Höhe von 87.043,48 Euro bewilligt. Die Zuwendung erfolgt anteilig aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Landkreis Lüneburg hat zur Umsetzung des Projekts vom 01.06.2009 bis zum 31.05.2012 Eigenmittel in Höhe 29.014,50 Euro zu leisten. Aufgrund der Landesförderung im Rahmen von Familie mit Zukunft konnte die Eigenbeteiligung des Landkreises Lüneburg auf 13.707,78 Euro reduziert werden.

 

Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung

Bisher haben 18 Kindertagespflegepersonen einen Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale gemäß der Richtlinie Kinderbetreuung über den Landkreis Lüneburg gestellt. Das Kontingent für die Förderung der Plätze der unter Dreijährigen im Bereich Kindertagespflege beträgt bis zum Jahr 2013 insgesamt 91.453,10 Euro (10 % der ursprünglichen Summe gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses). Bisher wurden von den Kindertagespflegepersonen Fördermittel in Höhe von 55.636,46 Euro beantragt. Die Fördermittel werden insbesondere für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen genutzt. Häufig benötigen die Kindertagespflegepersonen einen Krippenwagen, Kinderstühle, Reisebetten sowie Spielmaterialien für den Innen- und Außenbereich.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.04.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung