Berichtsvorlage - 2010/084
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Gymnasium Bleckede im PPP-Verfahren: Erfahrungsbericht, Kostenvergleich mit konventioneller Erledigung
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Detlef Beyer
- Verantwortlich:
- Beyer, Detlef
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
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Kenntnisnahme
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20.04.2010
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Sachverhalt
Sachlage:
Mit Beschluss vom 12.03.2007 hat der Kreistag die Verwaltung
beauftragt, die Planung, schlüsselfertige Errichtung und Finanzierung des neuen
Gymnasiums in Bleckede im Rahmen eines „Public-Private-Partnership (PPP)
– Modells“ an einen privaten Investor zu vergeben. Grundlage dieser
Entscheidung war ein Wirtschaftlichkeitsvergleich, nach dem diese alternative
Beschaffungsvariante gegenüber der konventionellen Realisierung in Eigenregie
wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. Vorausgegangen war dem
Wirtschaftlichkeitsvergleich ein Verhandlungsverfahren mit 5 Bietern, zwischen
denen nach europaweitem öffentlichem Teilnahmewettbewerb auf Grundlage vorher
bestimmter Bewertungskriterien („Preis-Leistungs-Verhältnis“) eine
Auswahl getroffen wurde. Mit dem ausgewählten privaten Partner ist aufgrund des
niedrigen Zinsniveaus eine 30-jährige Zinsbindung vereinbart worden. Auf die
Vorlage 2006/002 wird Bezug genommen.
Das neue Gymnasium wurde vertragsgemäß zum April 2008 fertig
gestellt und ist inzwischen mit dem privaten Investor abgerechnet. Im Ausschuss
für Hochbau und Energiesparmaßnahmen soll jetzt ein kurzer Erfahrungsbericht
abgegeben werden.
Für die Finanzierungsvariante mit 30-jähriger Zinsbindung war
in dem Wirtschaftlichkeitsvergleich ein Barwertvorteil von 490.282,68 €
errechnet worden. Das entspricht einer Einsparung von rund 7 % gegenüber der
konventionellen Erledigung. Die Kosten für die konventionelle Erledigung waren
seitens der Gebäudewirtschaft im Vorfeld der Ausschreibung auf Grundlage
unmittelbar vorausgegangener Ausschreibungsergebnisse und Berücksichtigung der
neu vereinbarten Bau- und Ausstattungsstandards ermittelt worden und waren nach
Auffassung der begleitenden Beratergesellschaft gegenüber anderen öffentlichen
Auftraggebern durchaus ambitioniert.
Beachtung finden muss, dass bei der Berechnung der Barwerte
neben den Pauschalfestpreisen für die Bauleistungen auch sämtliche Finanzierungskosten
sowie etwaige einmalige und laufende Nebenkosten berücksichtigt werden. Es
handelt sich um ein dynamisches Berechnungsverfahren, in dem gegenüber dem aus
der Kameralistik bekannten Nominalwertvergleich auch die Zins- und
Zinseszinseffekte einfließen. Grundprinzip ist, dass Ausgaben oder Einnahmen,
die zu verschiedenen Zeitpunkten anfallen, durch Umrechnung auf einen
einheitlichen Bezugszeitpunkt vergleichbar gemacht werden. Der Barwert
errechnet sich aus der Multiplikation der periodischen Zahlungen mit dem
jeweiligen Abzinsfaktor.
In den Wirtschaftlichkeitsvergleich sind zudem Aufschläge für
die unterschiedliche Risikoverteilung und die Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben
eingeflossen. Dies macht einen direkten Kostenvergleich sehr schwierig. Bei
einem reinen Baukostenvergleich errechneten sich Einsparungen von 246.744,25
€ oder 3,75 %.
Festzustellen ist nach der Schlussrechnung, dass der
vereinbarte Pauschalfestpreis für die reinen Bauleistungen noch geringfügig
unterschritten werden konnte. Die Kosten der Bauzwischenfinanzierung haben sich
dagegen erhöht. Höher als angenommen waren auch die sogenannten „Transaktionskosten“,
z.B. für Leistungen der wirtschaftlichen, juristischen und technischen Beratung
und das Controlling. Vergleicht man allein die Nominalwerte der reinen
Bauleistungen und der Transaktionskosten, stellt also keinen Barwertvergleich
an und vernachlässigt die oben genannten Aufschläge für Risikoverteilung und
Bauherrenaufgaben sowie die Finanzierungskosten, reduziert sich die
tatsächliche Kosteneinsparung auf knapp 92.000 €. Das entspricht einer
Einsparung von rund 1,5 % gegenüber der konventionellen Erledigung.
Positiv herauszustellen sind die kurze Planungs- und Bauzeit von
12 Monaten und die im Zuge des Teilnahmewettbewerbs eröffnete
Auswahlmöglichkeit zwischen 5 grundsätzlich geeigneten aber sehr
unterschiedlichen Architektenentwürfen. Planungssicherheit brachten zudem der
garantierte Festpreis und Fertigstellungstermin. Letzterer allerdings teilweise
zu Lasten der beteiligten Firmen, die sehr unter Termindruck standen.
Nur bedingt gelungen ist die intensive Einbindung heimischer
Firmen, obwohl vom Investor nachweislich für jedes Gewerk eine größere Anzahl
heimischer Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sind. Der
Arbeitsaufwand im Vorfeld der Auftragsvergabe für die Erstellung der
funktionalen Leistungsbeschreibung und die Gestaltung eines rechtssicheren
Vergabeverfahrens war erheblich. Nicht unerwähnt bleiben dürfen auch die
enormen Anstrengungen für die anschließende Gewährleistungsverfolgung.
Inzwischen ist der 2. Bauabschnitt öffentlich ausgeschrieben
worden. Der Ausschreibung lag eine eigene Kostenschätzung des beauftragten
Architekturbüros zugrunde, die sich an der konventionellen Realisierung, also
der öffentlichen Ausschreibung einzelner Gewerke, orientiert. Ein unmittelbarer
Kostenvergleich mit dem PPP – Modell des 1. Bauabschnitts ist nur bedingt
möglich, weil hier nicht alle Leistungen (z.B. Heizzentrale, Hausanschlüsse,
Hauptverteilungen, Sanitäranlagen, Außenanlagen) neu auszuschreiben waren. Die
inzwischen vorliegenden Ausschreibungsergebnisse lassen eine Unterschreitung
der Kostenschätzung erhoffen. Verlässlich lässt sich dies aber erst mit
zunehmendem Baufortschritt feststellen.
Als Fazit kann aus Sicht der Verwaltung gezogen werden, dass
der Landkreis Lüneburg mit der PPP-Realisierung seines neuen Gymnasiums in
Bleckede neue Wege beschritten ist und dieses Projekt insgesamt erfolgreich
umgesetzt werden konnte. Festzuhalten ist aber auch, dass sich die gegenüber
einer konventionellen Erledigung erhofften finanziellen Vorteile nicht in der
Höhe generieren ließen, wie sie in verschiedenen Veröffentlichungen propagiert
worden waren.
In der Sitzung wird hierzu noch näher vorgetragen.
