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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2010/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreisarbeitsgemeinschaft Lüneburg für Ländliche Erwachsenenbildung e. V. kann in 2010 auf Antrag für einzelne Projekte und Maßnahmen ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 1.000 € gewährt werden.

Es darf hierbei nicht zu Überschneidungen mit Angeboten der Bildungs- und Kultur gGmbH Lüneburg kommen.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Die Kreisarbeitsgemeinschaft (KAG) Lüneburg der Ländlichen Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. hatte den Landkreis Lüneburg im Mai 2008 schriftlich gebeten, ihre Bildungsarbeit finanziell zu unterstützen.

Unter der Vorlagennummer 2008/146 hatte sich der Ausschuss für Partnerschaft und Kultur mit diesem Antrag befasst und zunächst der Kreisarbeitsgemeinschaft Lüneburg Gelegenheit gegeben, Ihre Arbeit in einer Ausschusssitzung darzustellen.

Dies geschah dann am 03.03.2009 (Vorlagennummer 2009/048).

Eine Entscheidung gab es damals nicht. Die Fraktionen des Kreistages wollten sich in dieser Angelegenheit noch einmal beraten.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010 beschloss dann der AFP für 2010 einen Haushaltsansatz in Höhe von 1.000 € für die Ländliche Erwachsenenbildung einzustellen.

Konkret wurde daraufhin im Produkt 281-000 – Heimat- und sonstige Kulturpflege – der Ansatz für Transferaufwendungen um 1.000 € auf jetzt 9.000 € für das Haushaltsjahr 2010 angehoben.

 

Es ist nun darüber zu entscheiden, ob es in dieser Höhe zu einer pauschalen Förderung der Kreisarbeitsgemeinschaft Lüneburg der Ländlichen Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. kommt, oder ob eine Projektförderung auf Antrag erfolgen soll.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Förderung bis zu 1.000 € nur für konkrete Projekte und nach einem näher begründeten Antrag erfolgen.

 

Als die KAG ihre Arbeit in der Sitzung des Partnerschaft und Kulturausschusses vorstellte, wurde deutlich, dass es durchaus zu Überschneidungen in den Bildungsangeboten von KAG und Volkshochschule/Seniorenservicebüro kommen kann. Dies sollte im beiderseitigen Interesse allerdings vermieden werden.

 

Insoweit sollte eine Förderung auf konkrete Projekte, bei gleichzeitiger Vermeidung von inhaltsgleichen Bildungsangeboten, beschränkt sein.

 

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Beschlüsse

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28.04.2010 - Ausschuss für Partnerschaft und Kultur - geändert beschlossen

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