Beschlussvorlage - 2010/048
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Kreisarbeitsgemeinschaft Lüneburg in der Ländlichen Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. auf einen jährlichen Zuschuss
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
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Kenntnisnahme
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28.04.2010
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreisarbeitsgemeinschaft Lüneburg für Ländliche
Erwachsenenbildung e. V. kann in 2010 auf Antrag für einzelne Projekte und Maßnahmen
ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 1.000 € gewährt werden.
Es darf hierbei nicht zu Überschneidungen mit Angeboten der
Bildungs- und Kultur gGmbH Lüneburg kommen.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Kreisarbeitsgemeinschaft (KAG) Lüneburg der Ländlichen
Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. hatte den Landkreis Lüneburg im Mai
2008 schriftlich gebeten, ihre Bildungsarbeit finanziell zu unterstützen.
Unter der Vorlagennummer 2008/146 hatte sich der Ausschuss für
Partnerschaft und Kultur mit diesem Antrag befasst und zunächst der
Kreisarbeitsgemeinschaft Lüneburg Gelegenheit gegeben, Ihre Arbeit in einer
Ausschusssitzung darzustellen.
Dies geschah dann am 03.03.2009 (Vorlagennummer 2009/048).
Eine Entscheidung gab es damals nicht. Die Fraktionen des
Kreistages wollten sich in dieser Angelegenheit noch einmal beraten.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010 beschloss dann der AFP
für 2010 einen Haushaltsansatz in Höhe von 1.000 € für die Ländliche
Erwachsenenbildung einzustellen.
Konkret wurde daraufhin im Produkt 281-000 – Heimat- und
sonstige Kulturpflege – der Ansatz für Transferaufwendungen um 1.000
€ auf jetzt 9.000 € für das Haushaltsjahr 2010 angehoben.
Es ist nun darüber zu entscheiden, ob es in dieser Höhe zu
einer pauschalen Förderung der Kreisarbeitsgemeinschaft Lüneburg der Ländlichen
Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. kommt, oder ob eine Projektförderung
auf Antrag erfolgen soll.
Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Förderung bis zu 1.000
€ nur für konkrete Projekte und nach einem näher begründeten Antrag
erfolgen.
Als die KAG ihre Arbeit in der Sitzung des Partnerschaft und
Kulturausschusses vorstellte, wurde deutlich, dass es durchaus zu Überschneidungen
in den Bildungsangeboten von KAG und Volkshochschule/Seniorenservicebüro kommen
kann. Dies sollte im beiderseitigen Interesse allerdings vermieden werden.
Insoweit sollte eine Förderung auf konkrete Projekte, bei gleichzeitiger
Vermeidung von inhaltsgleichen Bildungsangeboten, beschränkt sein.
