Beschlussvorlage - 2010/010
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Förderung der kreiseigenen Ganztagsschulen; Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Ganztagsschulen; Förderrichtlinie gem. KA-Beschluss vom 04.06.2007 (Vorlage 2007/008)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Thielert, Hartmut
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
|
Beratung
|
|
|
23.06.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie zur Förderung von Ganztagsschulen wird mit Wirkung vom 01.01.2010 unter Ziffer 9 wie folgt ergänzt: Zusätzlich erhalten alle Ganztagsschulen kalenderjährlich einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 zur Finanzierung des aus dem Ganztagsbetrieb entstehenden Mehraufwands. Auch die Gewährung dieses Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Zur Finanzierung dieser pauschalen Förderung werden die Ansätze der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel Hilfen zum Schulbesuch und Finanzielle Förderung der Ganztagsschule zur Deckung herangezogen.
Sachverhalt
Sachlage:
Gemäß Kreisausschussbeschluss vom 4. Juni 2007 wurde die Richtlinie zur Förderung von Ganztagsschulen beschlossen. Hiernach fördert der Landkreis Lüneburg anerkannte Ganztagsschulen nach Ziffer 8.2 des Runderlasses des MK vom 16.03.2004 die Arbeit in der Öffentlichen Ganztagsschule sowie Schulen, die einen Antrag auf Anerkennung als Ganztagsschule nach Ziffer 8.2 des genannten Erlasses gestellt haben und der Landkreis Lüneburg als Schulträger diesem Antrag zugestimmt hat. Bisher waren nur Haupt- und Realschulen in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg antragsberechtigt, die die Kriterien einer Öffentlichen Ganztagsschule erfüllen.
Der Kreisschulausschuss hat auf seiner Sitzung am 18.11.2009 den Vorschlag der Kreistagsgruppe, dass künftig alle anerkannten kreiseigenen Ganztagsschulen ohne Einschränkung einen Jahresbetrag in Höhe von 1.500 erhalten sollten, um hieraus durch das Ganztagsangebot anfallende Aufwendungen bezahlen zu können, einhellig zugestimmt.
Um diesen Vorschlag umsetzen zu können, ist die Anpassung der bestehenden Richtlinie zur Förderung von Ganztagsschulen erforderlich. Damit alle kreiseigenen Ganztagsschulen in den Genuss der pauschalen Förderung in Höhe von 1.500 pro Haushaltsjahr kommen, schlägt die Verwaltung vor, die Richtlinie zur Förderung von Ganztagsschulen um Ziffer 9 zu ergänzen. Ziffer 9 erhält folgenden Wortlaut:
Zusätzlich erhalten alle Ganztagsschulen kalenderjährlich einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 zur Finanzierung des aus dem Ganztagsbetrieb entstehenden Mehraufwands. Auch die Gewährung dieses Zuschusses steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Zur Finanzierung dieser pauschalen Förderung werden die Ansätze der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel Hilfen zum Schulbesuch und Finanzielle Förderung der Ganztagsschule zur Deckung herangezogen.
