Beschlussvorlage - 2010/020
Grunddaten
- Betreff:
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Vereinbarung des Landkreises Lüneburg mit dem Landkreis Ludwigslust über die Beschulung und Zahlung von Ausgleichsleistungen für Schüler/Schülerinnen aus den Zuständigkeitsbereichen der Schulträger der Landkreise Lüneburg und Ludwigslust an Schulen in Trägerschaft des jeweils anderen Landkreises
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Fischer, Nina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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23.06.2010
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Praxis der Verwaltung, zum Schuljahr 2010/2011 dem Besuch des Gymnasialen Schulzentrums Fritz Reuter Dömitz von Schülern/Schülerinnen aus dem sogenannten Oberamt der Gemeinde Amt Neuhaus zuzustimmen, wenn für sie vorläufige gymnasiale Schullaufbahnempfehlungen der Grundschule Neuhaus vorliegen, wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Übergänge weiterhin zu beobachten und rechtzeitig zum Schuljahr 2011 / 2012 über die Erfahrungen zu berichten.
Sachverhalt
Sachlage:
Im August 2007 hat der Landkreis Lüneburg mit dem Landkreis Ludwigslust eine Vereinbarung über die Beschulung und Zahlung von Ausgleichsleistungen für Schüler/Schülerinnen aus den Zuständigkeitsbereichen der Schulträger der Landkreise Lüneburg und Ludwigslust an Schulen in Trägerschaft des jeweils anderen Landkreises geschlossen. Grund hierfür waren u. a. die schwierigen Beförderungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler aus dem sogenannten Oberamt der Gemeinde Amt Neuhaus, also den Ortsteilen Kaarßen, Tripkau und Wehningen zum Gymnasium Bleckede.
Das Gymnasiale Schulzentrum Fritz-Reuter Dömitz ist eine kooperative Gesamtschule. Unter einer Leitung und mit einem gemeinsamen Lehrerkollegium gibt es dort die schulformenunabhängige Orientierungsstufe (Klassen 5 und 6), eine Regionalschule (Klassen 7 bis 10) und ein Gymnasium (Klassen 7 bis 12). Seit dem Schuljahr 2008/2009 stimmt der Landkreis Lüneburg dem Besuch dieser Schule nur zu, wenn für die Schüler/in eine gymnasiale Schullaufbahnempfehlung der Grundschule Neuhaus vorliegt. Dies wurde aufgrund einer Resolution der Gemeinde Amt Neuhaus im Kreisausschuss vom 02.06.2008 beschlossen.
Gemäß Runderlass des Nds. MK vom 06.10.2003 erfolgt in der Zeugniskonferenz zum 1. Schulhalbjahr des 4. Schuljahrgangs eine erste Beratung über die voraussichtlich geeignete Schulform für jede Schülerin und jeden Schüler. Diese Zeugniskonferenz findet bis zum 13. Januar statt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Konferenzen erfolgt im Januar ein Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten. Nach diesem Gespräch wird die für das Kind gewünschte zukünftige Schule auf einem Formblatt erfragt (Trendabfrage).
Die endgültigen Schullaufbahnempfehlungen werden im Landkreis Lüneburg in diesem Jahr am 27.05. ausgegeben. Anfang Juni sind dann die beiden Anmeldetage an den weiterführenden Schulen.
Die Anmeldefrist an allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern endet bereits Ende Februar. Eine Meldung der Schülerzahlen an die staatlichen Schulämter muss bis Mai erfolgen, da auf dieser Zahlengrundlage die Lehrerstunden für die Schulen errechnet werden. Der Landkreis Ludwigslust hat den Landkreis Lüneburg daher dringend darum gebeten, die Genehmigung zum Besuch des Schulzentrums Dömitz schon aufgrund der vorläufigen Schullaufbahnempfehlung zu erteilen. Dies würde dem Landkreis Ludwigslust als Schulträger sowie auch den Erziehungsberechtigten eine höhere Planungssicherheit geben. Bisher wurde den Erziehungsberechtigten aus dem Amt Neuhaus der Eingang einer Anmeldung bestätigt mit dem Hinweis, dass die endgültige Aufnahme erst nach der Zustimmung des Landkreises Lüneburg ab Mai/Juni erfolgen könne.
Die Gemeinde Amt Neuhaus steht der von der Verwaltung vorgeschlagenen Regelung skeptisch gegenüber und hat in ihrer Stellungnahme auf die hiesige Rechtslage, also die verbindliche Anmeldung nach Vorlage der endgültigen Schullaufbahnempfehlung, verwiesen.
Nach Angaben der Schulleitung der Grundschule Amt Neuhaus gibt es Fälle, bei denen sich die vorläufige Schullaufbahnempfehlung verändert. Ein genauer Prozentsatz konnte nicht angegeben werden.
Die Zahlen der Schülerinnen und Schüler aus dem Oberamt der Gemeinde Amt Neuhaus auf dem Schulzentrum Dömitz sehen wie folgt aus:
Schuljahr 07/08 6 Schülerinnen und Schüler
Schuljahr 08/09 9 Schülerinnen und Schüler
Schuljahr 09/10 14 Schülerinnen und Schüler (davon 2 jetzt im Realschulzweig)
Diese Kinder gehen mit Zustimmung des Landkreises Lüneburg gemäß der Vereinbarung mit dem Landkreis Ludwigslust in Dömitz zur Schule.
Je Schüler/in wird vom Landkreis Ludwigslust pro Schuljahr für den Besuch des Gymnasialen Schulzentrums Fritz Reuter Dömitz ein Schulgeld in Höhe von rd. 1.100 erhoben.
Die Verwaltung ist der Bitte des Landkreises Ludwigslust gefolgt und erkennt zum Schuljahr 2010 / 2011 bereits die vorläufige gymnasiale Schullaufbahnempfehlung an. Die betroffenen Eltern aus dem Oberamt können so ihre Kinder verbindlich in Dömitz anmelden. Zur Ausschusssitzung wird die Verwaltung die Anmeldezahlen für das Schulzentrum Dömitz zum Schuljahr 2010 / 2011 vorlegen.
