Beschlussvorlage - 2010/161
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von über 2.000 € für den Zeitraum vom 01.01. - 30.06.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Stegen, Eckhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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30.08.2010
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Sachverhalt
Sachlage:
Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 83 Abs. 4 NGO, 65 und 2 Abs. 1 NLO und 25 a GemHKVO konkret geregelt worden.
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 25 a GemHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.
In der Zeit vom 01.01.2010 bis zum 30.06.2010 sind die in der Anlage aufgeführten zwei Zuwendungen von der Stiftung Hof Schlüter und der Volksbank Lüneburger Heide eG im Wert von über 2.000 Euro angeboten worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,4 kB
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