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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2010/172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Mit Wirkung vom 01.10.2010 werden die Fachbereiche 4 (Ordnung) und 6 (Bauen und Umwelt) und deren Aufgaben im neu konzipierten Fachbereich 4 (Ordnung und Umwelt) zusammengeführt. Der Aufgabenbereich Bauen mit dem Fachdienst 60 wird aus dem Fachbereich herausgelöst und direkt der Kreisrätin zugeordnet.

 

Die Leitung des neuen Fachbereichs 4 (Ordnung und Umwelt) wird Herrn Bauoberrat Kallweit übertragen.

 

Die übrigen organisatorischen Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Mit Ablauf des 30.09.2010 wird der Leiter des Fachbereichs 4 (Ordnung), Herr Kreisverwaltungsoberrat Sühl in den Ruhestand versetzt.

 

Seitens der Verwaltungsleitung war dem Grunde nach bereits bei Ausscheiden des ehemaligen Fachbereichsleiters 6, Herrn Kreisplanungsdirektor Koenig, vorgesehen, die Fachbereiche 4 und 6 zusammenzulegen. Dieses konnte nicht realisiert werden. Die Möglichkeit ist mit Ausscheiden des KVOR Sühl wiederum gegeben und soll nunmehr umgesetzt werden.

 

Im Rahmen der Neukonzeption ist vorgesehen, den Aufgabenbereich Bauen, d. h. den Fachdienst 60 aus der Fachbereichsanbindung herauszulösen und der Kreisrätin zuzuordnen, um eine direkte Steuerung durch ein Mitglied der Verwaltungsleitung und schlankere Prozesse zu gewährleisten.

 

Des Weiteren sollen aus dem Fachdienst 41 (Ordnung und Kommunales) die Aufgaben Kommunalaufsicht und Wahlen in den Fachdienst 34 (Recht) im Servicebereich umgegliedert werden. Damit wird der immer stärker werdenden Einbindung des Fachdienstes Recht in Aufgaben der Kommunalaufsicht Rechnung getragen.

 

Dementsprechend besteht der neue Fachbereich 4 (Ordnung und Umwelt) ab 01.10.2010 aus:

 

–         dem Fachdienst 40 (Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung)

–         dem Fachdienst 41 (Ordnung)

–         dem Fachdienst 42 (Straßenverkehr und Führerscheine)

–         dem Fachdienst 43 (Kfz-Zulassungen) und

–         dem Fachdienst 61 (Umwelt).

 

Des Weiteren ist nach Ausscheiden des Fachdienstleiters 43, Herrn Posnanski, wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze, zum 01.01.2011 vorgesehen, die Fachdienste 41 (Ordnung) und 43 (Kfz-Zulassungen) zusammenzulegen und als Fachdienst 41 (Ordnung und Kfz-Zulassungen) weiterzuführen. Die Fachdienstleitung wird dem derzeitigen Fachdienstleiter 41, Herrn Kreisamtsrat Trost obliegen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Leitung des neuen Fachbereichs 4 (Ordnung und Umwelt) dem bisherigen Fachbereichsleiter 6, Herrn Bauoberrat Kallweit zu übertragen.

 

Die Entscheidungen über die Zusammenlegung der Fachbereiche 4 und 6, über die Übertragung der Fachbereichsleitung und über die Herausnahme des Fachdienstes 60 betreffen Änderungen der Grundstruktur der Verwaltungsorganisation, die vom Kreistag zu beschließen sind. Die weiteren Maßnahmen obliegen der Entscheidung des Landrats im Rahmen seiner Organisationsverantwortung.

 

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Beschlüsse

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30.08.2010 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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