Beschlussvorlage - 2010/155
Grunddaten
- Betreff:
-
Einteilung des Landkreises Lüneburg in Wahlbereiche für die Kommunalwahl 2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung
- Bearbeitung:
- Annette Harneit
- Verantwortlich:
- Leitzmann, Hermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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30.08.2010
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Sachverhalt
Sachlage:
Gemäß § 7 Abs. 4 NKWG ist der Landkreis Lüneburg in mehrere Wahlbereiche einzuteilen. Die Mindest- und die Höchstzahl der in einem Wahlgebiet zu bildenden Wahlbereiche bemessen sich nach der Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter. Gem. § 27 Abs. 1 NLO beträgt die Zahl der Kreistagsabgeordneten in Landkreisen mit über 175.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 58. Demnach sind gem. § 7 Abs. 4 S. 2 NKWG mindestens 4 und höchstens 12 Wahlbereiche zu bilden. Gem. § 7 Abs. 5 bestimmt der Kreistag die Zahl der Wahlbereiche und deren Abgrenzung, sobald der Wahltag bestimmt worden ist und die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertretern feststeht. Zum 30.06.2009 betrug die von der Statistikbehörde ermittelte Einwohnerzahl des Landkreises Lüneburg 176.441. Gem. § 79 Abs. 2 NLO ist für die Kreiswahl die Einwohnerzahl maßgebend, die die Landesstatistikbehörde für einen Stichtag ermittelt, der mindestens 12 und höchstens 18 Monate vor dem Wahltag liegt. Dieser Stichtag ist der 30.06.2010. Es ist jedoch ausgeschlossen, dass die Einwohnerzahl bis zu diesem Zeitpunkt unter die maßgebliche Grenze von 175.000 sinken wird.
Gem. § 7 Abs. 6 NKWG sind bei der Abgrenzung der Wahlbereiche folgende Grundsätze zu beachten:
1. Die örtlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen.
2. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 % nach oben oder nach unten betragen.
3. Die Grenzen der Gemeinden oder der Samtgemeinden sollen eingehalten werden.
Für die Kommunalwahl im Jahr 2006 wurden insgesamt 7 Wahlbereiche gebildet. Schon damals war erkennbar, dass die vorgenannten rechtlichen Vorgaben auch bei den kommenden Kommunalwahlen eingehalten werden. Wie aus der beigefügten Aufstellung ersichtlich, beträgt die größte Abweichung 16,57 % nach unten.
Insbesondere die Kontinuität der Abgrenzung von Wahlbereichen spricht dafür, das Kreisgebiet wiederum in 7 Wahlbereiche aufzuteilen.
Aktualisierte Sachlage vom 29.11.2010:
Zwischenzeitlich liegen die amtlichen Einwohnerzahlen vom 30.06.2010 vor. Die Anlage, die der ursprünglichen Beschlussvorlage beigefügt war, wurde daher aktualisiert. Es haben sich nur geringfügige Abweichungen ergeben.
Nach wie vor werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, auch die zwischenzeitlich in Kraft getretene Änderung des § 7 Abs. 4 NKWG. Vorher war es möglich, dass Im Landkreis Lüneburg 4 12 Wahlbereiche gebildet werden, jetzt nur noch 4 8. Somit liegen 7 Wahlbereiche immer noch innerhalb dieser Grenzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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öffentlich
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