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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2010/156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Für die Kommunalwahl im September 2011 werden Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer zum Kreiswahlleiter und Kreisamtmann Hermann Leitzmann zum stellvertretenden Kreiswahlleiter berufen.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Gemäß § 9 Abs. 1 ist Kreiswahlleitung die Landrätin oder der Landrat des Landkreises und die Stellvertretung übernimmt die Vertreterin oder der Vertreter im Amt. Gem. § 9 Abs. 2 NKWG kann der Kreistag von dieser Regelung abweichen und andere Wahlberechtigte oder Bedienstete des Landkreises mit der Wahlleitung und der Stellvertretung betrauen.

 

Es hat sich in der Vergangenheit bewährt, Aufgabe und Verantwortung der Kreiswahlleitung der Ebene zuzuweisen, die die organisatorischen Aufgaben der Wahlvorbereitung wahrnimmt und die notwendigen administrativen Entscheidungen vorbereitet.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor,

              Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer zum Kreiswahlleiter

              und

              Kreisamtmann Hermann Leitzmann zum stellvertretenden Kreiswahlleiter

 

zu berufen.

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Beschlüsse

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30.08.2010 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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