Beschlussvorlage - 2010/156
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung der Kreiswahllleitung anlässlich der Kommunalwahl im September 2011
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung
- Bearbeitung:
- Annette Harneit
- Verantwortlich:
- Leitzmann, Hermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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30.08.2010
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Sachverhalt
Sachlage:
Gemäß § 9 Abs. 1 ist Kreiswahlleitung die Landrätin oder der Landrat des Landkreises und die Stellvertretung übernimmt die Vertreterin oder der Vertreter im Amt. Gem. § 9 Abs. 2 NKWG kann der Kreistag von dieser Regelung abweichen und andere Wahlberechtigte oder Bedienstete des Landkreises mit der Wahlleitung und der Stellvertretung betrauen.
Es hat sich in der Vergangenheit bewährt, Aufgabe und Verantwortung der Kreiswahlleitung der Ebene zuzuweisen, die die organisatorischen Aufgaben der Wahlvorbereitung wahrnimmt und die notwendigen administrativen Entscheidungen vorbereitet.
Die Verwaltung schlägt daher vor,
Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer zum Kreiswahlleiter
und
Kreisamtmann Hermann Leitzmann zum stellvertretenden Kreiswahlleiter
zu berufen.
