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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2010/178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Die Nds. Kommunalprüfungsanstalt (NKPA) hat in der Zeit vom 01.09.2008 bis zum 17.10.2008 eine überörtliche Prüfung gemäß § 2 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes beim Landkreis Lüneburg durchgeführt. Geprüft wurden die Haushaltsjahre 2005 bis 2007. Teilweise wurde auch bereits das Haushaltsjahr 2008 in die Betrachtung einbezogen.

Ziel einer überörtlichen Prüfung ist es festzustellen, ob das Haushalts- und Kassenwesen ordnungsgemäß und wirtschaftlich geführt wird. Außerdem soll die NKPA die Haushaltswirtschaft und Organisation der geprüften Einrichtung in selbstverwaltungsgerechter Weise fördern. Insbesondere sollen Verbesserungsvorschläge unterbreitet und Vergleichsmöglichkeiten genutzt werden.

Die Landkreise Lüneburg, Helmstedt, Uelzen, Goslar, Osterode am Harz, Wittmund, Cuxhaven und Aurich wurden hierzu in eine Vergleichsgruppe einbezogen.

Schwerpunkte bei der überörtlichen Prüfung waren die Bereiche Haushalts- und Finanzwirtschaft, Verwaltungssteuerung, Personalwesen und Schulwesen.

 

Nach § 54 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes ist der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichtes dem Kreistag bekannt zu geben. Er ist als Anlage beigefügt. Es besteht auch die Möglichkeit, Einsicht in den vollständigen Bericht zu nehmen.

 

Die NKPA weist zu Recht auf die äußerst angespannte Haushaltslage des Landkreises Lüneburg hin. Gleichzeitig wird dem Landkreis bescheinigt, im Bereich der Verwaltungssteuerung gut aufgestellt zu sein. Damit seien die Voraussetzungen geschaffen worden, die Herausforderungen der prekären Haushaltslage zu bewältigen.

 

Die in der Zusammenfassung aufgezeigte Verbesserung der Finanzlage lt. Haushalts- und Finanzplanung 2008 ist eingetreten. Der Landkreis hat die Jahresrechnungen 2007 und 2008 mit einem strukturellen Überschuss abgeschlossen. Der Haushalt 2009 war sowohl in der Planung als auch im Ergebnis ausgeglichen. Bekanntermaßen endetet diese positive Entwicklung 2010 in Folge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise.

 

Generell ist es aus Sicht der Verwaltung zu kritisieren, dass der endgültige Prüfungsbericht erst fast zwei Jahre nach Beendigung der Prüfung vorgelegt wurde. Dies beeinträchtigt nicht nur die Aktualität sondern auch den Wert eines solchen Berichts.

 

Zu den Feststellungen von besonderer Bedeutung (Seite 14 ff):

 

Haushalts- und Finanzwirtschaft

Angesprochen wird das bekannte Thema der hohen Haushaltsausgabereste (HAR).

In vielen Fällen ist es sinnvoll und hilfreich, auf dieses haushaltsrechtlich legitime Instrument zurückzugreifen. Bei jahresübergreifenden Baumaßnahmen werden so Verzögerungen vermieden. Eine Komplettveranschlagung mit Darstellung der (Kredit-)Finanzierung gewährleistet nach Genehmigung des Haushalts auch die Durchführung der Gesamtmaßnahme. Diese Planungssicherheit ist bei der Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen (VE) nicht gegeben. Darauf wird von der Kommunalaufsicht regelmäßig bei Genehmigung der VE hingewiesen.

Dennoch wird sich die Verwaltung bemühen, die Höhe der HAR zurückzufahren.

 

Haushaltssicherung

Das realisierte Einsparvolumen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 2007 belief sich auf rd. 8,2 Mio. Euro. Die Verwaltung bleibt bei der Feststellung, dass es sich hierbei um einen beachtlichen Konsolidierungserfolg handelt. Fakt ist auch, dass die strukturellen Überschüsse in den Haushaltsjahren 2007 und 2008 ohne diese Einsparungen nicht erreicht worden wären. Bemerkenswert ist darüber hinaus, dass das Einsparvolumen 2007 in etwa dreimal so hoch war wie sämtliche freiwilligen Leistungen des Landkreises Lüneburg im Jahr 2007.

Selbstverständlich werden sich Verwaltung und Politik bemühen, weitere Einsparpotentiale zu erschließen. Das Konsolidierungsvolumen liegt inzwischen bei 9,3 Mio. Euro (Haushalt 2010).

 

Kreiskasse

Kritisiert wird, dass Liquiditätskredite vom Leiter des Finanzmanagements, der zugleich Kassenaufsichtsbeamter ist, aufgenommen werden. Gesehen wird ein Interessenkonflikt, weil  die Aufnahme von Liquiditätskrediten klassischerweise zu den Aufgaben der Kasse gehört.

Tatsache ist, dass es sich bei den hier in Rede stehenden Krediten eben nicht um klassische Liquiditätskredite handelt, die dazu dienen, kurzfristig den verzögerten Eingang von Deckungsmitteln zu überbrücken. Vielmehr handelt es sich um langfristige Verbindlichkeiten, die bereits seit 2002 die Höhe der regulären Investitionskredite übersteigen und per Ende 2008 bei 102,5 Mio. Euro lagen.

Es war deshalb nicht nur sinnvoll und notwendig, sondern auch rechtlich unbedenklich, diese Kredite in das Schuldenmanagement des Landkreises zu integrieren und so qualifiziert aus einer Hand zu bewirtschaften.

Da die Zuständigkeit der Kasse für derartige Kredite eindeutig nicht gegeben ist, geht die Argumentation der NKPA ins Leere.

 

Die zentrale Bearbeitung sämtlicher Forderungen durch das Forderungsmanagement wird angestrebt.

 

Personalmanagement

Auch nach Meinung der Verwaltung ist eine weitere Personalkostenreduzierung nur bei gleichzeitiger Aufgaben- oder Standardreduzierung möglich.

 

Schulwesen

Die Verwaltung teilt die Meinung der NKPA, dass der Landkreis mit dem aktuellen Gutachten zur Schulentwicklungsplanung über eine sehr gute Planungsgrundlage für eine künftige Schulentwicklung verfügt. Die in diesem Zusammenhang angeregte Gesamtzielplanung mit verbindlicher Festschreibung wäre zwar wünschenswert, aber auch ein außerordentlich ambitioniertes Ziel.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.08.2010 - Kreistag - zur Kenntnis genommen

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