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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2010/182

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.      Das Vorschlagsrecht für die in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen/Ersatzpersonen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gem. § 47 (2) NLO wie folgt verteilt:
 

CDU/Unabhängige-Gruppe:

SPD-Fraktion:

Grüne-Fraktion:

FDP-Fraktion:

Die Linke-Fraktion:

 

11

10

4

2

1

 

Wahlvorschläge und 2 Ersatzpersonen

Wahlvorschläge und 1 Ersatzperson

Wahlvorschläge und 1 Ersatzperson

Wahlvorschläge

Wahlvorschlag
 

2.      In die dem Verwaltungsgericht vorzulegende Vorschlagsliste sind folgende Personen aufzunehmen:
.
.
.
 

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Sachverhalt

Sachlage:

Die 5-jährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Lüneburg ist am 19. Juli 2010 abgelaufen.

Nach § 29 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bleiben sie nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Eine erneute Wahl ist zulässig.

 

Die Landkreise des Verwaltungsgerichtsbezirks stellen jeweils eine Vorschlagsliste auf. Hierbei ist die doppelte Anzahl der nach § 27 VwGO erforderlichen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zugrunde zu legen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

In die dem Verwaltungsgericht Lüneburg vorzulegende Vorschlagsliste des Landkreises Lüneburg sind insgesamt 28 Personen aufzunehmen. Um Nachbenennungen zu vermeiden, wird vorgeschlagen, zusätzlich 4 Ersatzpersonen zu benennen.

 

Im Laufe des bisherigen Verfahrens wurden die Städte, die Gemeinden und die Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg angeschrieben und gebeten, entsprechend geeignete Personen zu benennen, die auch bereit wären, im Falle einer Wahl das Amt wahrzunehmen. Die von den Gemeinden eingereichten Vorschläge sind in der Anlage 1 in einer Liste zusammengestellt. Für die Verteilung der Vorschläge/Ersatzpersonen schlägt die Verwaltung das Verteilungsverfahren Hare-Niemeyer nach § 47 Abs. 2 NLO vor.

 

Es steht dem Kreistag frei, auch andere Personen zu benennen.

Zu den persönlichen Voraussetzungen für eine Wahl wird auf den beigefügten Auszug der Verwaltungsgerichtsordnung verwiesen. Die Hinderungsgründe gemäß § 22 VwGO gelten nicht nur für die zurzeit ausgeübten Tätigkeiten, sondern auch für Berufstätigkeiten in der Vergangenheit, d. h. also, Beamte, die nicht mehr im aktiven Dienst sind, oder ehemalige Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes unterliegen den Hinderungsgründen nach der Verwaltungsgerichtsordnung.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.08.2010 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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