Antrag an den Kreistag - 2010/192
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU/Unabhängige-Kreistagsfraktion vom 09.08.2010 (Eingang: 09.08.2010); Schaffung von Krippenplätzen für Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung des Landkreises Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 16.08.2011)
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Schulz, Kristin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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30.08.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag der CDU/Unabhängige-Kreistagsfraktion:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung zu untersuchen, ob im Rahmen der Kinderbetreuung für Beschäftigte der Kreisverwaltung sowie ggf. auch für Beschäftigte der Stadtverwaltung Lüneburg unmittelbar an deren Liegenschaften eigene Krippenplätze eingerichtet werden sollten.
Sachverhalt
Begründung der CDU/Unabhängige-Kreistagsfraktion:
Siehe anliegender Antrag.
Aktualisiert Sachlage vom 16.08.2011:
Über die Prüfung zur Schaffung von betrieblichen Kinderbetreuungsmöglichkeiten wurde mit Teilergebnissen bereits in der Sitzung des Kreisausschusses am 28.03.2011 wie folgt berichtet:
In den Jahren 2007 und 2008 wurden zusammen mit der Hansestadt Lüneburg und der Sparkasse Lüneburg verschiedene Möglichkeiten für eine betriebliche Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren erörtert.
Im Gesprächsprozess sah es für einen kurzfristigen Zeitraum auch so aus, als würde man über Kontakte der Sparkasse und der Hansestadt geeignete Räume finden können, um diese beispielsweise Tagesmüttern für die Betreuung von insgesamt 10 Kindern zur Verfügung zu stellen. Wegen der hohen Kosten für Umbaumaßnahmen (50.000 und mehr) wurde diese Lösung allerdings als nicht akzeptabel verworfen.
Neben anderen Optionen, wie z. B. dem Ankauf eines Belegungsoptionsrechts in bestehenden Krippen, beschränkte sich das Betreuungsangebot schließlich auf eine unentgeltliche Vermittlung von Tagesbetreuungspersonen. Hierzu haben die Hansestadt Lüneburg, die Sparkasse Lüneburg und der Landkreis Lüneburg mit dem Verein für Tagesmütter und Eltern, Lüneburg, eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Danach unterstützt der Verein Beschäftigte bei der Suche nach einer geeigneten Kinderbetreuung. Dies erfolgt durch die Vermittlung von zwei Tagesbetreuungspersonen (zur Auswahl) innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Vermittlungswunsch geäußert wird.
In der Hansestadt Lüneburg sind seither nur ca. fünf Fälle bekannt geworden, in denen sich Eltern über diese Betreuungsmöglichkeiten informiert haben. In einem Fall ist es zu einem Betreuungsverhältnis gekommen. Bei der Sparkasse Lüneburg wurde das Angebot wiederholt angenommen. Man konnte dort aber nicht die Menge der entstandenen Betreuungsverhältnisse nennen, da die interessierten Eltern direkt zum Verein für Tagesmütter und Eltern Kontakt aufnehmen. Von den Beschäftigten des Landkreises Lüneburg wurde in keinem Fall Interesse an dem genannten Betreuungsangebot geäußert.
Nach Auskunft des Familienbüros der Hansestadt Lüneburg sind dort derzeit keine weiteren Initiativen geplant, um eine betriebliche Kinderbetreuung zu forcieren. Auch die Sparkasse Lüneburg strebt derzeit keine Ausweitung ihres Betreuungsangebotes an. Beide Stellen sehen derzeit auch keinen Bedarf erneut zwischen Hansestadt, Sparkasse und Landkreis hierzu in einen Abstimmungsprozess einzusteigen.
Mit Blick auf den im Kreistag geäußerten Vorstoß, die Möglichkeiten der Kinderbetreuung erneut zu untersuchen, müsste der Landkreis hierbei also eine eigene Lösung für seine Beschäftigten finden. In der politischen Beratung wurde hierzu bereits das kürzlich fertig gestellte Zinskorngebäudes als ggf. geeigneter Ort benannt. Für den Ausbau des Gebäudes wurden aber Büroräume in einer Größe von 10 20 m2 vorgesehen. Zum Zeitpunkt des Kreistagsbeschlusses waren die Sanierungs- und Ausbauarbeiten auch schon weit fortgeschritten. Im Zuge der Fertigstellung dieses Gebäudes wird nun auch ein länger vorbereitetes Raumkonzept umgesetzt. So ist das Zinskorngebäude bereits mit Verwaltungspersonal besetzt. Weitere Umzüge innerhalb der Kreisverwaltungsgebäude schließen sich daran noch bis ca. Mai 2011 an, um die beengten Unterbringungssituationen zu beenden.
Für die Betreuung von Kindern im Alter unter drei Jahren und von drei bis sechs Jahren bleibt daher nur die Möglichkeit, Betreuungseinrichtungen in der Nähe der Kreisverwaltung zu nutzen. Ergänzende bauliche Maßnahmen in der Kreisverwaltung zur Schaffung und Ausstattung von geeigneten Betreuungsräumen erscheinen jedenfalls wegen des bisher nicht in Anspruch genommenen betrieblichen Betreuungsangebotes unverhältnismäßig.
Vor etwaigen Maßnahmen für die genannten Betreuungsangebote sollten jedoch im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung die Bedarfe an den drei verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten abgefragt werden. Bei der Befragung ist also auch vorgesehen, die etwaigen Wünsche für eine Kinderbetreuung von Schulkindern im Alter von 6 10 Jahren zu ermitteln. Die inhaltliche Gestaltung der Befragung befindet sich gerade in der verwaltungsinternen Abstimmung.
Die Befragung soll noch in diesem Frühjahr erfolgen, um die Bedarfe dann für das kommenden Kindergarten-/Schuljahr zu kennen.
Der Landkreis Lüneburg hat zwischenzeitlich die Befragung aller Mitarbeiter/innen durchgeführt, um das Interesse der Beschäftigten an Angeboten zur betrieblichen Kinderbetreuung in Erfahrung zu bringen. Dabei wurde zwischen den Betreuungsangeboten für Krippenkinder (0 3 Jahre), für normale Kinderbetreuung (3 6 Jahre) und für Kinder im Alter von 6 10 Jahren unterschieden.
An der Befragung nahmen insgesamt 19 Beschäftigte teil. Soweit diese Interesse an betrieblichen Betreuungsangeboten gezeigt haben, sind die Ergebnisse getrennt nach den o. g. drei Betreuungsformen in der Anlage dargestellt.
Zusammenfassend haben fünf Personen Interesse an einer Krippenbetreuung gezeigt und fünf Beschäftigte an einer Kinderbetreuung von Kindern im Alter zwischen 3 6 Jahren. In drei Fällen besteht das Interesse an einer Krippenbetreuung bereits jetzt. In einem Fall würde der Betreuungswunsch erst 2013 entstehen und eine Person hat den Zeitpunkt für die gewünschte Krippenbetreuung offen gelassen.
Bei der Betreuung von Kindern im Alter von 3 6 Jahren liegt nur in einem Fall bereits aktuell ein Betreuungswunsch vor. Alle übrigen haben die Inanspruchnahme dieser Kinderbetreuung erst für die kommenden Jahre in Aussicht gestellt.
Bei den Betreuungswünschen für 0 3-jährige und 3 6-jährige galt das meiste Interesse einer Betreuungsmöglichkeit in einer kreiseigenen Betreuungseinrichtung in der Kreisverwaltung, gefolgt von der Betreuungsmöglichkeit in einer Kindertagesstätte in der Nähe der Kreisverwaltung. In nur zwei Fällen wurde Interesse an der Vermittlung einer Tagespflegeperson geäußert.
14 Beschäftigte haben zudem Interesse an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Alter von 6 10 Jahren gezeigt. Sechs dieser Mitarbeiter/innen haben dabei ein Interesse an einer regelmäßigen Betreuungsmöglichkeit an zwei bis fünf Nachmittagen pro Woche. Ferner haben nahezu alle dieser 14 Personen Betreuungswünsche für Ferienzeiten. Wiederum in sechs Fällen wurde der Wunsch nach Betreuungsmöglichkeiten in Notzeiten wie Schulausfälle oder Krankheitsfälle geäußert. Auch hier herrscht insgesamt der Wunsch nach einer Betreuungsmöglichkeit innerhalb der Kreisverwaltung vor, gefolgt von einer Hort-Betreuung. In vier Fällen wurde das Eltern-Kind-Büro in Erwägung gezogen. Die Betreuungswünsche für 6 10-jährige bestehen in zehn Fällen jetzt schon bzw. werden noch in 2011 entstehen. Bei den übrigen entsteht dieser Betreuungswunsch erst in den kommenden Jahren.
Orientiert man sich an der o. g. Befragung, macht die Einrichtung einer eigenen Betreuungseinrichtung für Kinder im Alter von 0 3 Jahren und 3 6 Jahren innerhalb der Kreisverwaltung derzeit keinen Sinn. Hier sollte mit den Kindertagesstätten in der Nähe der Kreisverwaltung Kontakt aufgenommen werden, um dort ggf. für Beschäftigte des Landkreises Betreuungsplätze in Anspruch nehmen zu können.
Für Betreuungsmöglichkeiten von Kindern im Alter von 6 10 Jahren besteht insgesamt ein höheres Interesse. Dabei ist aber zu bedenken, dass dies nicht in allen Fällen ganzjährig besteht, sondern vorwiegend für die Betreuung in Ferienzeiten. Mit Blick auf die sehr begrenzten Raumkapazitäten in der Kreisverwaltung erscheint die Errichtung einer eigenen Betreuungseinrichtung, unabhängig von der Betreuungsform, in Räumen der Kreisverwaltung derzeit auch nicht möglich. Es erscheint zudem unwahrscheinlich, dass Kinder aus Schulen zur regelmäßigen Nachmittagsbetreuung dann zur Kreisverwaltung gebracht werden, um nach dem Schulbesuch am Vormittag in den Nachmittagsstunden in der Kreisverwaltung betreut zu werden.
Für die Nachmittagsbetreuung von Schulkindern macht es viel mehr Sinn, dass die Schüler/innen an einem Ort verbleiben, nämlich im Schulgebäude und dort durchgängig betreut werden. So gibt es in einigen Schulen bereits die sogenannten pädagogischen Mittagstischangebote. Diese sollten, verbunden mit einer nachmittäglichen Betreuung der Kinder, ausgebaut werden.
An Tagen, an denen Kinder die Schule nicht besuchen (Ferienzeiten und Notfällen wie Schulausfälle), erscheint demgegenüber ein Betreuungsangebot zweckmäßiger. Daher sollte hier zumindest in Erwägung gezogen werden, den interessierten Eltern die Möglichkeit der Betreuung in einem Eltern-Kind-Büro zu ermöglichen.
Neben der bestehenden Vereinbarung mit dem Tagesmütterverein könnten aus Sicht der Verwaltung folgende Angebote unterbreitet werden:
1. Zur Betreuung von Krippenkindern im Alter von 0 3 Jahren und zur Betreuung der Kindergartenkinder in der Regelbetreuung (3 6 Jahre) könnten, soweit der Bedarf von Beschäftigten verbindlich angezeigt wird, mit den Kindertagestätten in der Nähe der Kreisverwaltung Kontakt aufgenommen werden, um die Beschäftigten des Landkreises dort bei Bedarf bei der Vermittlung eines Betreuungsplatzes zu unterstützen.
2. Zur Betreuung von Schulkindern im Alter von 6 10 Jahren wird für Rand- und Notzeiten sowie Ferienzeiten den Eltern die Möglichkeit eingeräumt, ihr Kind während der Dienstzeit in einem Eltern-
Kind-Büro zu betreuen. Sobald Beschäftigte diesen Bedarf äußern, sollte zunächst das bereits vorhandene Büro der Beschäftigten genutzt werden, soweit es dafür geeignet ist.
Für die Fälle, in denen sich das eigene Büro als ungeeignet erweist, könnte die Schaffung von ein
bis zwei Eltern-Kind-Büros innerhalb der Kreisverwaltung vorgesehen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89,1 kB
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