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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2010/197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreisausschuss der Wahlperiode 2006 – 2011 besteht gemäß § 49 NLO aus dem Landrat und zehn weiteren stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten. Gemäß § 50 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 2 NLO entfallen auf die Fraktionen / Gruppe die folgende Anzahl der Sitze:

              - GRUPPE SPD/Grüne 5 Sitze

              - CDU/Unabhängige 4 Sitze

              - FDP 1 Sitz

2.              Gemäß § 50 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 4 NLO wird ein Grundmandat (beratende Stimme) in Anspruch genommen von … (berechtigt ist DIE LINKE-Fraktion).

3.        Gemäß § 50 Abs. 1 S. 4 NLO wird von … ein zweites stellvertretendes Mitglied in Anspruch genommen (berechtigt ist die FDP-Fraktion).

4.        Als ordentliche Mitglieder und Vertreter / Vertreterinnen werden namentlich festgestellt: …

 

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Laut Schreiben vom 13.08.2010 teilen die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit, dass sie die Bildung einer Gruppe im Kreistag des Landkreises Lüneburg beabsichtigen. Sie beantragen die Neubildung der Ausschüsse.

Eine Neubesetzung des Kreisausschusses muss gemäß § 50 Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 9 Sätze 2 und 3 NLO erfolgen, wenn die Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen des Kreistages entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Die Anzahl der Kreistagabgeordneten verändert sich gemäß § 49 NLO nicht, da diese für die Dauer der Wahlperiode gilt. Die derzeitige Sitzverteilung sieht wie folgt aus:

 

- CDU/Unabhängige/SPD-Gruppe                            8 Sitze (4 CDU/4 SPD)

- Die Grünen                                                                      1 Sitz

- FDP                                                                                    1 Sitz

- Die LINKE                                                                      Grundmandat

 

Ordentliche Mitglieder

Vertreter

Vorsitzender

 

Landrat Manfred Nahrstedt

 

Gruppe

 

Alexander Blume

Günter Dammann

Dr. Hinrich Bonin

Rainer Dittmers

Heiko Dörbaum

Hubert Meißner

Karl-Heinz Hoppe

Axel Pfeiffer

Jens Kaidas

Meinhard Perschel

Franz-Josef Kamp

Brigitte Mertz

Klaus Olshof

Manfred Heinrichs

Elke Stange

Nicole Ziemer

Grüne-Fraktion

 

Martin Köne

Sabine Brunke-Reubold

 

Bernhard Stilke

FDP-Fraktion

 

Karin-Ose Röckseisen

Hans Joachim Barufe

 

Karin Zimmermann

Fraktion Die Linke (Grundmandat)

 

Karlheinz Fahrenwaldt

Heike Stoll

Beratendes Mitglied gemäß § 5 Hauptsatzung

 

 

 

Bei der Gruppenbildung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellt sich die Sitzverteilung wie folgt dar:

 

- SPD/Grüne-Gruppe                            5 Sitze

- CDU/Unabhängige                            4 Sitze

- FDP                                                        1 Sitz

 

Die Sitzverteilung und die Neubesetzung des Kreisausschusses ist durch den Kreistag festzustellen.

 

Für die dem Kreisausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten ist jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen. Vertreter / Vertreterinnen, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.

Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Kreisausschuss vertreten, so kann von ihr ein/e zweite/r Vertreter/in bestimmt werden.

 

 

Der Kreistagsabgeordnete Jens Kaidas hat sein Mandat im Kreistag des Landkreises Lüneburg niedergelegt. Der Sitzverlust ist in der Kreistagssitzung am 30.08.2010 festzustellen. Herr Kaidas ist ordentliches Mitglied im Kreisausschuss, somit ist eine Umbesetzung erforderlich.

 

Die CDU/Unabhängige-Fraktion hat als Nachfolger im Kreisausschuss Herrn Kreistagsabgeordneten Meinhard Perschel benannt. Herr Perschel hat bisher die Funktion des stellvertretenden Kreisausschussmitgliedes wahrgenommen. Als Nachfolger für den Stellvertreter benennt die CDU/Unabhängige-Fraktion Herrn Kreistagsabgeordneten Hans-Georg Führinger.

 

Die weiteren Mitglieder des Kreisausschusses sind im Rahmen der Neubesetzung festzustellen.

 

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30.08.2010 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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